Rechtsprechung
   EuG, 05.10.2017 - T-149/15   

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https://dejure.org/2017,37434
EuG, 05.10.2017 - T-149/15 (https://dejure.org/2017,37434)
EuG, Entscheidung vom 05.10.2017 - T-149/15 (https://dejure.org/2017,37434)
EuG, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - T-149/15 (https://dejure.org/2017,37434)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Ben Ali / Rat

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Ben Ali / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Rechtsgrundlage - Auf einen neuen Grund gestützte Wiederaufnahme des ...

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuG, 28.10.2020 - T-151/18

    Ben Ali/ Rat

    Dieser Rechtsakt musste jedoch zwangsläufig bereits erlassen worden sein, da das Gericht nach ständiger Rechtsprechung nur mit einer Klage rechtsgültig befasst werden kann, die auf die Aufhebung eines bestehenden und beschwerenden Rechtsakts gerichtet ist und keine spekulative Kontrolle der Rechtmäßigkeit von hypothetischen, noch nicht erlassenen Rechtsakten vornehmen kann (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2017, Ben Ali/Rat, T-149/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:693, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen beginnt nach der Rechtsprechung die Frist für die Einreichung einer Nichtigkeitsklage gegen einen Rechtsakt, mit dem restriktive Maßnahmen verhängt werden, erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem dem Betroffenen dieser Rechtsakt bekannt gegeben wurde, vorausgesetzt, dass seine Adresse bekannt ist, und nicht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Rechtsakts, wobei die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass es sich dabei um ein Bündel von Einzelfallentscheidungen handelt (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 5. Oktober 2017, Ben Ali/Rat, T-149/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:693, Rn. 44 und 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 28.10.2020 - T-151/19

    AO/ Lietuvos Respublikos krasto apsaugos ministerijos Tarnybinio tyrimo komisija

    Dieser Rechtsakt musste jedoch zwangsläufig bereits erlassen worden sein, da das Gericht nach ständiger Rechtsprechung nur mit einer Klage rechtsgültig befasst werden kann, die auf die Aufhebung eines bestehenden und beschwerenden Rechtsakts gerichtet ist und keine spekulative Kontrolle der Rechtmäßigkeit von hypothetischen, noch nicht erlassenen Rechtsakten vornehmen kann (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2017, Ben Ali/Rat, T-149/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:693, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    69 Im Übrigen beginnt nach der Rechtsprechung die Frist für die Einreichung einer Nichtigkeitsklage gegen einen Rechtsakt, mit dem restriktive Maßnahmen verhängt werden, erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem dem Betroffenen dieser Rechtsakt bekanntgegeben wurde, vorausgesetzt, dass seine Adresse bekannt ist, und nicht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Rechtsakts, wobei die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass es sich dabei um ein Bündel von Einzelfallentscheidungen handelt (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 5. Oktober 2017, Ben Ali/Rat, T-149/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:693, Rn. 44 und 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 01.12.2020 - T-486/18

    Danske Slagtermestre/ Kommission

    En tout état de cause, il convient d'ajouter que, conformément à une jurisprudence constante, l'indication, dans la requête, de l'objet du litige et l'exposé sommaire des moyens invoqués, prévus par l'article 76 du règlement de procédure du Tribunal, doivent être suffisamment clairs et précis pour permettre à la partie défenderesse de préparer sa défense et au Tribunal de statuer sur le recours, le cas échéant, sans autres informations à l'appui (voir, en ce sens, arrêt du 5 octobre 2017, Ben Ali/Conseil, T-149/15, non publié, EU:T:2017:693, point 33, et ordonnance du 19 novembre 2018, 1ccrea Banca/Commission et CRU, T-494/17, EU:T:2018:804, point 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des

    Insbesondere war dem Kläger gestattet, die Klageschrift in der Sitzung anzupassen (vgl. z. B. Urteile vom 6. September 2013, 1ran Insurance/Rat, T-12/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:401, Rn. 35, vom 12. Mai 2015, Ternavsky/Rat, T-163/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:271, Rn. 36, und vom 5. Oktober 2017, Ben Ali/Rat, T-149/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:693, Rn. 57).
  • EuG, 13.12.2018 - T-247/17

    Azarov / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Im Übrigen ist die Länge des Zeitraums, in dem eine restriktive Maßnahme wie die hier streitige angewandt wird, nach der Rechtsprechung zwar ein Faktor, den der Unionsrichter bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zu berücksichtigen hat; im vorliegenden Fall geht jedoch aus den Akten hervor, dass die in Rede stehende restriktive Maßnahme im Jahr 2014 - kurze Zeit nach der Eröffnung der Strafverfahren, auf die sie sich stützt und deren Dauer zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Rechtsakte, d. h. im März 2017, nicht als übermäßig lang angesehen werden kann - einsetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, Ben Ali/Rat, T-149/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:693, Rn. 175 und 176 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2018 - T-358/17

    Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass Sampling

    Dès lors, aucun des moyens du présent recours ne pouvant prospérer, il convient de le rejeter dans son intégralité, sans qu'il soit besoin de se prononcer sur la recevabilité du chef de conclusions tendant à l'annulation du règlement d'exécution 2018/465, en tant qu'il s'applique au requérant (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 5 octobre 2017, Ben Ali/Conseil, T-149/15, non publié, EU:T:2017:693, points 64 et 65).
  • EuG, 12.10.2022 - T-502/19

    Corneli/ EZB

    Im Übrigen müssen Nichtigkeitsklagen gegen bestehende und beschwerende Handlungen gerichtet sein (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2017, Ben Ali/Rat, T-149/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:693, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.11.2018 - T-494/17

    Iccrea Banca/ Kommission und CRU - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage -

    Nach Art. 76 der Verfahrensordnung muss die Klageschrift den Streitgegenstand enthalten; diese Angabe muss hinreichend klar und deutlich sein, um dem Beklagten die Vorbereitung seiner Verteidigung und dem Gericht die Entscheidung über die Klage zu ermöglichen, gegebenenfalls auch ohne weitere Informationen (Urteile vom 23. Mai 2014, European Dynamics Luxembourg/EZB, T-553/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:275, Rn. 53, und vom 5. Oktober 2017, Ben Ali/Rat, T-149/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:693, Rn. 33).
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