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   EuG, 05.10.2020 - T-583/18   

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https://dejure.org/2020,29234
EuG, 05.10.2020 - T-583/18 (https://dejure.org/2020,29234)
EuG, Entscheidung vom 05.10.2020 - T-583/18 (https://dejure.org/2020,29234)
EuG, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - T-583/18 (https://dejure.org/2020,29234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    GVN/ Kommission

    Staatliche Beihilfen - Öffentlicher Personenverkehr - Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind - Verpflichtung zur Festlegung von Höchsttarifen für Schüler, Studenten, Auszubildende und Personen mit eingeschränkter Mobilität - § ...

  • Wolters Kluwer

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2021, 84
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus EuG, 05.10.2020 - T-583/18
    In diesem Zusammenhang kam die Kommission in den Nrn. 110 bis 114 ihres Beschlusses vom 28. November 2007 betreffend die staatliche Beihilfe C 54/2007 (ex NN 55/07) für die Emsländische Eisenbahn GmbH (ABl. 2008, C 174, S. 13) zu dem Ergebnis, dass die den Verkehrsunternehmen des Landkreises Emsland in Niedersachsen nach § 45a PBefG gewährte Ausgleichsleistung kein Beihilfeelement enthalte, da die Regelung die im Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415), genannten Kriterien erfülle.

    Auf diese Weise würden sich solche Rechtsvorschriften den mit der Verordnung verfolgten Zielen annähern (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 43 bis 57).

  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    Auszug aus EuG, 05.10.2020 - T-583/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter anhand der Umstände des jeweiligen Falles prüfen kann, ob es nach einer geordneten Rechtspflege gerechtfertigt ist, die Klage als unbegründet abzuweisen, ohne zuvor über ihre Zulässigkeit zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, EU:C:2002:118, Rn. 51 und 52).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG -

    Auszug aus EuG, 05.10.2020 - T-583/18
    Insoweit kann, wie die Kommission in den Rn. 41 und 47 des angefochtenen Beschlusses zutreffend klargestellt hat, eine Einrichtung, die sowohl wirtschaftliche Tätigkeiten (entweder in unmittelbarem Kontakt mit dem Markt oder mittelbar über eine andere Einheit, über die sie die Kontrolle ausübt) als auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, nur hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten als Unternehmen eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, EU:C:2006:8, Rn. 110 bis 114, sowie vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission, T-128/98, EU:T:2000:290, Rn. 108).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-185/14

    EasyPay und Finance Engineering - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuG, 05.10.2020 - T-583/18
    Somit setzt Art. 107 Abs. 1 AEUV für die Einstufung als staatliche Beihilfe insbesondere voraus, dass einem Unternehmen ein "Vorteil" gewährt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2015, EasyPay und Finance Engineering, C-185/14, EU:C:2015:716, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2000 - T-128/98

    Aéroports de Paris / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2020 - T-583/18
    Insoweit kann, wie die Kommission in den Rn. 41 und 47 des angefochtenen Beschlusses zutreffend klargestellt hat, eine Einrichtung, die sowohl wirtschaftliche Tätigkeiten (entweder in unmittelbarem Kontakt mit dem Markt oder mittelbar über eine andere Einheit, über die sie die Kontrolle ausübt) als auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, nur hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten als Unternehmen eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, EU:C:2006:8, Rn. 110 bis 114, sowie vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission, T-128/98, EU:T:2000:290, Rn. 108).
  • EuGH, 24.03.2022 - C-666/20

    GVN/ Kommission

    Mit seinem Rechtsmittel beantragt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. Oktober 2020, GVN/Kommission (T-583/18, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2020:466), mit dem es seine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2018) 4385 final der Kommission vom 12. Juli 2018, keine Einwände gegen die vom Land Niedersachsen gemäß § 7a des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes erlassene Maßnahme zu erheben (Sache SA.46538 [2017/NN]) (ABl. 2018, C 292, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss), abgewiesen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2022 - 13 D 61/19

    Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11a ÖPNVG NRW;

    vgl. Barth, in: Recht des ÖPNV, Bd. 2, A2 Rn. 207; vgl. zu den einzelnen landesrechtlichen Regelungen Barth/Meerkamm, Allgemeine Vorschriften im Ausbildungsverkehr, TranspR 2016, 381 ff.; vgl. im Übrigen auch zur Beihilfenkonformität der Kommunalisierung der Mittel für den Ausbildungsverkehr EuGH, Urteil vom 24. März 2022 - C-666/20 P - Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) / Kommission und EuG, Urteile vom 5. Oktober 2020 - Rs. T-583/18 - und T-597/18 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2022 - 13 D 126/20
    vgl. Barth, in: Recht des ÖPNV, Bd. 2, A2 Rn. 207; vgl. zu den einzelnen landesrechtlichen Regelungen Barth/Meerkamm, Allgemeine Vorschriften im Ausbildungsverkehr, TranspR 2016, 381 ff.; vgl. im Übrigen auch zur Beihilfenkonformität der Kommunalisierung der Mittel für den Ausbildungsverkehr EuGH, Urteil vom 24. März 2022 - C-666/20 P - Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) / Kommission und EuG, Urteile vom 5. Oktober 2020 - Rs. T-583/18 - und T-597/18 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2022 - 13 D 51/20

    Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11a ÖPNVG NRW;

    vgl. Barth, in: Recht des ÖPNV, Bd. 2, A2 Rn. 207; vgl. zu den einzelnen landesrechtlichen Regelungen Barth/Meerkamm, Allgemeine Vorschriften im Ausbildungsverkehr, TranspR 2016, 381 ff.; vgl. im Übrigen auch zur Beihilfenkonformität der Kommunalisierung der Mittel für den Ausbildungsverkehr EuGH, Urteil vom 24. März 2022 - C-666/20 P - Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) / Kommission und EuG, Urteile vom 5. Oktober 2020 - Rs. T-583/18 - und T-597/18 -.
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