Rechtsprechung
   EuG, 06.02.2019 - T-332/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1563
EuG, 06.02.2019 - T-332/18 (https://dejure.org/2019,1563)
EuG, Entscheidung vom 06.02.2019 - T-332/18 (https://dejure.org/2019,1563)
EuG, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - T-332/18 (https://dejure.org/2019,1563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Marry Me Group/ EUIPO (MARRY ME)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke MARRY ME - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Marry Me Group/ EUIPO (MARRY ME)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke MARRY ME - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001

Sonstiges (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 06.02.2019 - T-332/18
    Diese Vorschrift verfolgt somit ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, vgl. auch Urteil vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 27.10.2016 - T-37/16

    Caffè Nero Group / EUIPO (CAFFÈ NERO)

    Auszug aus EuG, 06.02.2019 - T-332/18
    Ferner ist zu beachten, dass sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick darauf, wie die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen verstehen, und in Bezug auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beurteilen lässt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2016, Caffè Nero Group/EUIPO [CAFFÈ NERO], T-37/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:634, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Als Zweites ist für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 auf der Grundlage einer bestimmten Bedeutung des fraglichen Zeichens zu prüfen, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den beanspruchten Waren und Dienstleistungen besteht (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2016, CAFFÈ NERO, T-37/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:634, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 17.04.2013 - T-383/10

    Continental Bulldog Club Deutschland / HABM (CONTINENTAL) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 06.02.2019 - T-332/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ergibt, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 17. April 2013, Continental Bulldog Club Deutschland/HABM [CONTINENTAL], T-383/10, EU:T:2013:193, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.06.2017 - T-685/16

    Jiménez Gasalla / EUIPO (B2B SOLUTIONS) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 06.02.2019 - T-332/18
    Daher ist das EUIPO durch nationale Eintragungsentscheidungen nicht gebunden, die nur Anhaltspunkte darstellen, die lediglich berücksichtigt werden können, ohne aber entscheidend zu sein (vgl. Urteil vom 27. Juni 2017, Jiménez Gasalla/EUIPO [B2B SOLUTIONS], T-685/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:438, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.11.2008 - T-346/07

    Duro Sweden / HABM (EASYCOVER)

    Auszug aus EuG, 06.02.2019 - T-332/18
    Die Marke ruft aufgrund ihrer nicht unüblichen Struktur und aufgrund der Tatsache, dass sie den Regeln der englischen Sprache entspricht, bei den angesprochenen Verkehrskreisen nämlich keinen Eindruck hervor, der hinreichend stark von dem abweicht, der durch die bloße Zusammenfügung der Wörter, aus denen sie gebildet ist, bewirkt wird, und der deren Sinn oder Tragweite ändern könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2008, Duro Sweden/HABM, [EASYCOVER], T-346/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:496, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

    Auszug aus EuG, 06.02.2019 - T-332/18
    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, vgl. auch Urteil vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.05.2013 - T-244/12

    Unister / HABM (fluege.de) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 06.02.2019 - T-332/18
    Daher ist die angemeldete Marke für die in der Anmeldung bezeichneten Waren der Klasse 9 beschreibend (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2013, Unister/HABM [fluege.de], T-244/12, EU:T:2013:243, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.02.2015 - T-648/13

    IOIP Holdings / HABM (GLISTEN)

    Auszug aus EuG, 06.02.2019 - T-332/18
    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Wortzeichen nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 von der Eintragung auszuschließen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. Urteil vom 10. Februar 2015, 101P Holdings/HABM [GLISTEN], T-648/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:83, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.04.2016 - T-261/15

    Spirig Pharma / EUIPO (Daylong)

    Auszug aus EuG, 06.02.2019 - T-332/18
    Folglich fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang aufweist, der es dem angesprochenen Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung dieser Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil vom 19. April 2016, Spirig Pharma/EUIPO [Daylong], T-261/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:220, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht