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   EuG, 06.03.2003 - T-57/00   

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https://dejure.org/2003,13493
EuG, 06.03.2003 - T-57/00 (https://dejure.org/2003,13493)
EuG, Entscheidung vom 06.03.2003 - T-57/00 (https://dejure.org/2003,13493)
EuG, Entscheidung vom 06. März 2003 - T-57/00 (https://dejure.org/2003,13493)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - Beschluss 94/800/EG - Verordnung (EG) Nr. 478/95 - System der Ausfuhrlizenzen - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Banan-Kompaniet und Skandinaviska Bananimporten / Rat und Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Banan-Kompaniet AB und Skandinaviska Bananimporten AB gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 288 EG; Verordnung Nr. 478/95 der Kommission, Beschluss 94/800 des Rates
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Einfuhrregelung - Einführung eines Ausfuhrlizenzsystems, das nur die Marktbeteiligten der Gruppen A und C betrifft - Nicht hinreichend qualifizierte Verletzung des Diskriminierungsverbots - Keine Auslösung der ...

  • EU-Kommission

    Banan-Kompaniet AB und Skandinaviska Bananimporten AB gegen Rat der Europäischen Union und Komm

    Landwirtschaft , Obst und Gemüse , Handelspolitik , Außenbeziehungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bananen; Gemeinsame Marktorganisation; System der Ausfuhrlizenzen; Schadensersatzklage

  • Judicialis

    Beschluss 94/800/EG; ; Verordnung (EG) Nr. 478/95

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerinnen angeblich dadurch erlitten haben, daß sie aufgrund von bestimmten Vorschriften des Beschlusses 94/800/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 (ABl. L 336, S. 1) und der Verordnung (EG) Nr. 478/95 der Kommission vom 1. März ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.10.1979 - 241/78

    DGV / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Erstens komme dem Diskriminierungsverbot unter den gemeinschaftsrechtlichen Normen zum Schutz der Einzelnen besondere Bedeutung zu (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78, DGV u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 10).

    Zweitens habe der Verstoß gegen diesen Grundsatz im vorliegenden Fall eine begrenzte, bestimmbare und klar umrissene Gruppe von Unternehmen betroffen (Urteil DGV u. a./Rat und Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier Frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, und Urteil Mulder u. a./Rat und Kommission).

    Der Rat ist zudem der Ansicht, die Hinweise der Klägerinnen auf die Urteile DGV u. a./Rat und Kommission, Dumortier Frères u. a./Rat und Mulder u. a./Rat und Kommission gingen fehl.

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob der Verstoß als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, ist, dass das betreffende Gemeinschaftsorgan, insbesondere wenn es über ein weites Ermessen verfügt, die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 12, und Urteil Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnrn.

    Zweitens habe der Verstoß gegen diesen Grundsatz im vorliegenden Fall eine begrenzte, bestimmbare und klar umrissene Gruppe von Unternehmen betroffen (Urteil DGV u. a./Rat und Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier Frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, und Urteil Mulder u. a./Rat und Kommission).

    Im Urteil Mulder u. a./Rat und Kommission habe der Gerichtshof dieses Kriterium nicht zur Beurteilung der Schwere des behaupteten Verstoßes herangezogen.

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Schließlich ist festzustellen, dass von dieser Maßnahme sehr große Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern betroffen wurden, nämlich die Marktbeteiligten der Gruppen A und C (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76, 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, HNL/Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnr. 7).

    Überdies kann nicht angenommen werden, dass der behauptete Schaden, seinen Nachweis unterstellt, über die Grenzen der wirtschaftlichen Risiken hinausginge, die der Tätigkeit im Bananensektor innewohnen (vgl. in diesem Sinne Urteil HNL/Rat und Kommission, Randnr. 7).

  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege setzt die Zulässigkeit einer Klage voraus, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zusammenhängend und verständlich, wenn auch in gedrängter Form, aus der Klageschrift selbst hervorgehen (Beschluss des Gerichts vom 28. April 1993 in der Rechtssache T-85/92, De Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-113/96, Dubois et Fils/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-125, Randnr. 29).

    Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan angeblich verursachten Schäden genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie die Tatsachen anführt, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens benennt (Urteil Dubois et Fils/Rat und Kommission, Randnr. 30).

  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Zum anderen tragen sie vor, dieses Verbot sei nach ständiger Rechtsprechung eine die Einzelnen schützende Rechtsnorm (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, Randnr. 92).
  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Zweitens habe der Verstoß gegen diesen Grundsatz im vorliegenden Fall eine begrenzte, bestimmbare und klar umrissene Gruppe von Unternehmen betroffen (Urteil DGV u. a./Rat und Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier Frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, und Urteil Mulder u. a./Rat und Kommission).
  • EuG, 28.04.1993 - T-85/92

    Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege setzt die Zulässigkeit einer Klage voraus, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zusammenhängend und verständlich, wenn auch in gedrängter Form, aus der Klageschrift selbst hervorgehen (Beschluss des Gerichts vom 28. April 1993 in der Rechtssache T-85/92, De Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-113/96, Dubois et Fils/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-125, Randnr. 29).
  • EuG, 18.09.1995 - T-168/94

    Blackspur DIY Ltd, Steven Kellar, J.M.A. Glancy und Ronald Cohen gegen Rat der

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Die Haftung der Gemeinschaft gemäß Artikel 288 Absatz 2 EG tritt nur ein, wenn mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Das den Gemeinschaftsorganen vorgeworfene Verhalten ist rechtswidrig, es ist ein Schaden entstanden, und zwischen dem vorgeworfenen Verhalten und dem behaupteten Schaden besteht ein Kausalzusammenhang (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1992 in den Rechtssachen C-258/90 und C-259/90, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/Kommission, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 42, und Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-168/94, Blackspur u. a./Rat und Kommission, Slg. 1995, II-2627, Randnr. 38).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Nach der Rechtsprechung ist insoweit ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine die Einzelnen schützende Rechtsnorm nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42, sowie Urteil des Gerichts vom 11. Januar 2002 in der Rechtssache T-210/00, Biret et Cie/Rat, Slg. 2002, II-47, Randnr. 52).
  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Biret und Cie / Rat

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-57/00
    Nach der Rechtsprechung ist insoweit ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine die Einzelnen schützende Rechtsnorm nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42, sowie Urteil des Gerichts vom 11. Januar 2002 in der Rechtssache T-210/00, Biret et Cie/Rat, Slg. 2002, II-47, Randnr. 52).
  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

  • EuGH, 10.03.1998 - C-364/95

    T. Port

  • EuG, 06.03.2003 - T-56/00

    Dole Fresh Fruit International / Rat und Kommission

  • EuGH, 07.05.1992 - C-258/90

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG

    Das Gericht erster Instanz verweise wiederum auf einen allgemeinen Rechtsgrundsatz (Diskriminierungsverbot) (siehe Urteil des Gerichts vom 6. März 2003, Banan-Kompaniet/Rat und Kommission, T-57/00, Slg. 2003, II-607, Randnr. 64).
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