Rechtsprechung
   EuG, 06.05.2009 - T-122/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10535
EuG, 06.05.2009 - T-122/04 (https://dejure.org/2009,10535)
EuG, Entscheidung vom 06.05.2009 - T-122/04 (https://dejure.org/2009,10535)
EuG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - T-122/04 (https://dejure.org/2009,10535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Größe des betreffenden Marktes - Erschwerende Umstände - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Outokumpu und Luvata / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Größe des betreffenden Marktes - Erschwerende Umstände - ...

  • EU-Kommission PDF

    Outokumpu und Luvata / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Größe des betreffenden Marktes - Erschwerende Umstände - ...

  • EU-Kommission

    Outokumpu und Luvata / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Größe des betreffenden Marktes - Erschwerende Umstände - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungserfordernis bei Verhängung einer Geldbuße wegen Wettbewerbsverstößen [Markt für Kupferrohre und Industrierohre]; [Outokumpu Oyj gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81
    Begründungserfordernis bei Verhängung einer Geldbuße wegen Wettbewerbsverstößen [Markt für Kupfer-Industrierohre] - [Outokumpu Oyj gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Outokumpu und Luvata / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Größe des betreffenden Marktes - Erschwerende Umstände - ...

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Bestätigung der Geldbuße betreffend eines Kartells auf dem Markt für Kupferindustrierohre

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Outokumpu OYJ und der Outokumpu Copper Products OY gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 29. März 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung von Art. 2 der Entscheidung C(2004)4820 final corr. der Kommission vom 16. Dezember 2003 über ein Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Vertrag (Sache COMP/E-1/38.240-Industrierohre) betreffend die Preisfestsetzung und die Aufteilung der Märkte im Bereich ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    Die Kommission habe gegen die Leitlinien verstoßen und den Begriff des Wiederholungsfalls verkannt, wie er sich aus dem Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission (T-141/94, Slg. 1999, II-347), ergebe, indem sie bei der Prüfung, ob die beiden Zuwiderhandlungen gleichartig seien, allein auf die Art der wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen (Festlegung von Preisen und Quoten sowie Marktaufteilung) abgestellt und dabei den Zusammenhang, in dem die Zuwiderhandlungen begangen worden seien, außer Acht gelassen habe.

    Das Kartellverbot ist nach der Rechtsprechung in zwei analogen Vorschriften verankert, nämlich in Art. 81 EG und Art. 65 KS, die, obwohl sie in zwei verschiedenen Verträgen enthalten sind, identische Rechtsbegriffe betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Thyssen Stahl/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    Im Übrigen greifen der Wertungsspielraum und die diesem von ihr selbst gezogenen Grenzen grundsätzlich nicht der Ausübung der dem Gemeinschaftsrichter zustehenden Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung vor (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 538), die ihn ermächtigt, die von der Kommission verhängte Geldbuße für nichtig zu erklären, zu ermäßigen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnrn.

    Das Argument, dass die besonderen Umstände der früheren Zuwiderhandlung die Kommission daran hinderten, auf eine wiederholte Zuwiderhandlung der Klägerinnen zu erkennen, ist zurückzuweisen, da sich aus der Rechtsprechung ergibt, dass der Begriff des Wiederholungsfalls lediglich die Feststellung einer früheren Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft voraussetzt (Urteil Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 41).

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    Wie die Kommission zu Recht festgestellt hat, gibt es in allen Industriezweigen Kosten des Endprodukts, die der Hersteller nicht beherrschen kann, die aber gleichwohl einen wesentlichen Bestandteil seiner gesamten Tätigkeit bilden und daher im Rahmen der Festsetzung des Ausgangsbetrags der Geldbuße nicht von seinem Umsatz ausgenommen werden dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Slg. 2000, II-491, Randnrn.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, weil die Frage, ob sie den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des fraglichen Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand des Zusammenhangs, in dem dieser Rechtsakt erlassen wurde, sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.03.1999 - T-145/94

    Unimétal / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    269, 270 und 277, vom 11. März 1999, Unimétal/Kommission, T-145/94, Slg. 1999, II-585, Randnrn.
  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    248 und 252, und vom 13. Dezember 2001, Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, T-45/98 und T-47/98, Slg. 2001, II-3757, Randnr. 181).
  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    60 bis 62; Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2003, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, T-368/00, Slg. 2003, II-4491, Randnr. 181).
  • EuG, 07.05.1991 - T-18/90

    Egidius Jongen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    Es genügt, dass das Tatsachenvorbringen, die Klagegründe und die Anträge des Klägers in der Klageschrift enthalten sind, so dass die Kommission ihre Interessen wirksam verteidigen und das Gericht seine Kontrolle ausüben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 7. Mai 1991, Jongen/Kommission, T-18/90, Slg. 1991, II-187, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    Im Übrigen kann die Kommission bei der Ermittlung des allgemeinen Ausgangsbetrags der Geldbuße die Größe des betroffenen Marktes berücksichtigen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein (Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 134, und vom 27. September 2006, Roquette Frères/Kommission, T-322/01, Slg. 2006, II-3137, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-122/04
    Was die Festlegung von Geldbußen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht betrifft, so sind die Anforderungen aufgrund des wesentlichen Formerfordernisses, um das es sich bei der Begründungspflicht handelt, erfüllt, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 463 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuG, 05.06.2001 - T-6/99

    ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi / Kommission

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Festsetzung eines Erhöhungssatzes unter dem Gesichtspunkt der wiederholten Zuwiderhandlung die Anhaltspunkte berücksichtigen kann, die eine Neigung des betreffenden Unternehmens zur Verletzung der Wettbewerbsregeln bestätigen, einschließlich des zwischen den betreffenden Verstößen verstrichenen Zeitraums (Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, 0utokumpu und Luvata/Kommission, T-122/04, Slg. 2009, II-1135, Randnr. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

    Die anderen an dem Kartell Beteiligten, gegen die mit derselben Entscheidung eine Geldbuße verhängt worden war, hatten diese Entscheidung ebenfalls angefochten; auch ihre Klagen wurden am selben Tag zurückgewiesen: vgl. Urteile des Gerichts Wieland-Werke/Kommission (T-116/04, Slg. 2009, II-1087) und Outokumpu Oyj und Luvata Oy/Kommission (T-122/04, Slg. 2009, II-1135).
  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

    Nach der Rechtsprechung sind Zuwiderhandlungen für die Zwecke der Feststellung eines Wiederholungsfalls ähnlich oder gleichartig, sofern sie beide in einem Verstoß gegen dieselben Bestimmungen des AEU-Vertrags bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2007, BASF und UCB/Kommission, T-101/05 und T-111/05, EU:T:2007:380, Rn. 64, vom 6. Mai 2009, 0utokumpu und Luvata/Kommission, T-122/04, EU:T:2009:141, Rn. 56, sowie vom 30. September 2009, Hoechst/Kommission, T-161/05, EU:T:2009:366, Rn. 147).
  • EuG, 13.07.2011 - T-38/07

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem

    Zudem ist zu betonen, dass die Kommission durch die Festlegung eines Multiplikators aufgrund der Tatwiederholung Indizien berücksichtigen kann, die die Neigung des Unternehmens bestätigen, sich über die Regeln des Wettbewerbsrechts hinwegzusetzen, wobei auch die Zeit zwischen den einzelnen in Frage stehenden Zuwiderhandlungen berücksichtigt werden kann (Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, 0utokumpu und Luvata/Kommission, T-122/04, Slg. 2009, II-1135, Randnr. 62).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht