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   EuG, 06.06.1995 - T-14/93   

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https://dejure.org/1995,16677
EuG, 06.06.1995 - T-14/93 (https://dejure.org/1995,16677)
EuG, Entscheidung vom 06.06.1995 - T-14/93 (https://dejure.org/1995,16677)
EuG, Entscheidung vom 06. Juni 1995 - T-14/93 (https://dejure.org/1995,16677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Union internationale des chemins de fer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Eisenbahnverkehr - Rechtsgrundlage einer Entscheidung - Verordnung Nr. 1017/68 - Reisebüros - Internationale Fahrausweise.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Verkauf von Fahrausweisen im Eisenbahnverkehr durch Reisebüros; Festsetzung einer Geldbusse

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 11 Abs. 3; ; VO (EWG) Nr. 99/63 Art. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Eisenbahnverkehr - Rechtsgrundlage einer Entscheidung - Verordnung Nr. 1017/68 - Reisebüros - Internationale Fahrausweise.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.07.1971 - 10/71

    Muller

    Auszug aus EuG, 06.06.1995 - T-14/93
    Ebenso habe der Ausdruck "Betreiber eines Verkehrshilfsgewerbes" eingeschränkte Bedeutung (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Dutheillet de Lamothe in der Rechtssache 10/71, Muller, Slg. 1971, 723, 737, und die Randnrn. 55 bis 59 der Entscheidung).
  • EuGH, 17.01.1995 - C-360/92

    Publishers Association / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.06.1995 - T-14/93
    In diesem Fall hätte die Kommission ihre etwaige Ablehnung eines Freistellungsantrags der UIC gemäß Artikel 5 der Verordnung Nr. 1017/68 nämlich so begründen müssen, daß das Gericht seine Rechtmässigkeitskontrolle hätte ausüben und sowohl die Mitgliedstaaten als auch die beteiligten Bürger hätten erkennen können, in welcher Weise die Kommission den EWG-Vertrag angewandt hat (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

    Auszug aus EuG, 06.06.1995 - T-14/93
    29 Weiterhin sei das Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 311/85 (VVR, Slg. 1987, 3801), auf das sich die Kommission in der Entscheidung beziehe, im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 06.06.1995 - T-14/93
    60 Erstens ist nach der Verordnung Nr. 17 die vorherige Anmeldung der Vereinbarung, der abgestimmten Verhaltensweise oder, wie im vorliegenden Fall, des Beschlusses der fraglichen Unternehmensvereinigung, soweit es sich nicht um eine der in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 genannten Vereinbarungen, Beschlüsse oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen handelt, eine unerläßliche Voraussetzung, um eine Erklärung der Unanwendbarkeit des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag auf der Grundlage des Artikels 85 Absatz 3 EWG-Vertrag zu erlangen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80, Salonia, Slg. 1981, 1563, Randnr. 30; Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-14/89, Montedipe/Kommission, Slg. 1992, II-1155, Randnr. 271).
  • EuGH, 16.06.1981 - 126/80

    Salonia / Poidomani e Giglio

    Auszug aus EuG, 06.06.1995 - T-14/93
    60 Erstens ist nach der Verordnung Nr. 17 die vorherige Anmeldung der Vereinbarung, der abgestimmten Verhaltensweise oder, wie im vorliegenden Fall, des Beschlusses der fraglichen Unternehmensvereinigung, soweit es sich nicht um eine der in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 genannten Vereinbarungen, Beschlüsse oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen handelt, eine unerläßliche Voraussetzung, um eine Erklärung der Unanwendbarkeit des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag auf der Grundlage des Artikels 85 Absatz 3 EWG-Vertrag zu erlangen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80, Salonia, Slg. 1981, 1563, Randnr. 30; Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-14/89, Montedipe/Kommission, Slg. 1992, II-1155, Randnr. 271).
  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN

    In dem Fall, der zum Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-264/95 P (Kommission/UIC, Slg. 1997, I-1287, Randnr. 28) geführt habe und mit dem das Urteil des Gerichts vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache T-14/93 (Union internationale des chemins de fer/Kommission, Slg. 1995, II-1503) bestätigt worden sei, habe der Gerichtshof das in jenem Fall von der Kommission vertretene Vorbringen zurückgewiesen, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 des Rates vom 19. Juli 1968 über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs (ABl. L 175, S. 1) nur auf die Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen anwendbar sei, die unmittelbar die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen beträfen, da die einschlägige Passage des Artikels 1 der Verordnung Nr. 1017/68 genau und detailliert sei und das Wort "unmittelbar" nicht enthalte.
  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

    18 und 19, und Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-6/89, Enichem Anic/Kommission, Slg. 1991, II-1623, Randnr. 198; zu Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung 1017/68 vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache T-14/93, Union internationale des chemins de fer/Kommission, Slg. 1995, II-1503, Randnr. 50), und zwar unabhängig davon, inwieweit die Bestimmungen der Vereinbarung tatsächlich befolgt worden sind (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasco u. a./Kommission, Slg. 1989, 2117, Randnr. 15, sowie Urteil Cementhandelaren/Kommission, a. a. O., Randnr. 16).
  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    In rechtlicher Hinsicht tragen die Klägerinnen vor, dass die THC, soweit sie Tätigkeiten abdeckten, die mit der Seeverkehrsleistung "zusammenhingen" und für diese "unverzichtbar" seien, nach dem Urteil des Gerichts vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache T-14/93 (Union internationale des chemins de fer/Kommission, Slg. 1995, II-1503) ausschließlich unter die Verordnung Nr. 4056/86 fielen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-264/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Union internationale des chemins

    80 Ich schlage daher vor, das Urteil des Gerichts vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache T-14/93 aufzuheben, den Rechtsstreit an das Gericht zurückzuverweisen und die Kostenentscheidung vorzubehalten.

    (3) - Rechtssache T-14/93 (UIC/Kommission, Slg. 1995, II-1503).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-264/95

    Kommission / Union internationale des chemins de fer

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 4. August 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache T-14/93 (Union internationale des chemins de fer/Kommission, Slg. 1995, II-1503; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem die Entscheidung 92/568/EWG der Kommission vom 25. November 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (IV/33.585 - Verkauf von Fahrausweisen im Eisenbahnverkehr durch Reisebüros, ABl. L 366, S. 47; im folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt worden ist.
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