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   EuG, 06.06.2019 - T-449/18   

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EuG, 06.06.2019 - T-449/18 (https://dejure.org/2019,15007)
EuG, Entscheidung vom 06.06.2019 - T-449/18 (https://dejure.org/2019,15007)
EuG, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - T-449/18 (https://dejure.org/2019,15007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ortlieb Sportartikel/ EUIPO (Représentation d'un polygone octogonal)

    Unionsmarke - Anmeldung einer Unionsbildmarke, die ein achteckiges Polygon darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Ortlieb Sportartikel/ EUIPO (Représentation d'un polygone octogonal)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Ortlieb Sportartikel/ EUIPO (Représentation d'un polygone octogonal)

    Unionsmarke - Anmeldung einer Unionsbildmarke, die ein achteckiges Polygon darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuG, 25.04.2018 - T-213/17

    Romantik Hotels & Restaurants/ EUIPO - Hotel Preidlhof (ROMANTIK) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Das EUIPO und gegebenenfalls der Unionsrichter sind deshalb nicht an auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder gar in Drittstaaten ergangene Entscheidungen gebunden, die lediglich einen Umstand darstellen, der für die Eintragung einer Unionsmarke - ohne entscheidend zu sein - berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2018, Romantik Hotels & Restaurants/EUIPO - Hotel Preidlhof (ROMANTIK), T-213/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:225, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Eintragung eines Zeichens als Marke nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 77, sowie vom 25. April 2018, ROMANTIK, T-213/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:225, Rn. 41).

  • EuG, 05.04.2017 - T-291/16

    Anta (China) / EUIPO (Représentation de deux lignes formant un angle aigu) -

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Das Zeichen muss darüber hinaus für die maßgeblichen Verkehrskreise leicht und unmittelbar einprägsame Merkmale aufweisen, die es ihnen erlauben, es unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren aufzufassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2017, Anta [China]/EUIPO [Darstellung von zwei Linien, die einen spitzen Winkel bilden], T-291/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:253, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner bedeutet die bloße Tatsache, dass anderen, auch einfachen Marken, die Eignung zuerkannt wurde, von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren ohne die Möglichkeit der Verwechslung mit Waren anderer Herkunft aufgefasst zu werden, und dass diesen Marken damit nicht jede Unterscheidungskraft abgesprochen wurde, nicht zwingend, dass die Anmeldemarke ebenfalls das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft aufwiese, um als Unionsmarke eingetragen werden zu können (vgl. Urteil vom 5. April 2017, Darstellung zweier Linien, die einen spitzen Winkel bilden, T-291/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:253, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Jedenfalls geht aus der angefochtenen Entscheidung hervor, dass die Beschwerdekammer, insbesondere in den Rn. 19 bis 21 der angefochtenen Entscheidung, die Relevanz der von der Klägerin angeführten früheren Entscheidungspraxis des EUIPO ordnungsgemäß geprüft hat und zutreffend u. a. zu dem Schluss gelangt ist, dass die Eintragungsfähigkeit anderer Marken nur dann relevant ist, wenn sie die in der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Beurteilung in Bezug auf das Fehlen von Unterscheidungskraft bei der angemeldeten Marke in Frage stellen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, EU:C:2005:547, Rn. 51), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Eintragung eines Zeichens als Marke nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 77, sowie vom 25. April 2018, ROMANTIK, T-213/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:225, Rn. 41).
  • EuG, 27.06.2013 - T-248/11

    International Engine Intellectual Property Company / HABM (PURE POWER)

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Fünftens ist die von der Klägerin geltend gemachte Tatsache, dass die Anmeldemarke zum einen tatsächlich von ihr und zum anderen nur von ihr verwendet wird, um die Waren, auf denen sie auf eine "naheliegende" Weise - nämlich gut sichtbar - angebracht ist, zu identifizieren, kein im Rahmen der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 relevanter Faktor (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Juni 2013, 1nternational Engine Intellectual Property Company/HABM [PURE POWER], T-248/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:333, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.03.2014 - T-381/12

    Borrajo Canelo / OHMI - Tecnoazúcar (PALMA MULATA)

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammer ist nämlich ausschließlich auf der Grundlage der Verordnung 2017/1001 und nicht auf der Grundlage einer vor Erlass der Entscheidung bestehenden Entscheidungspraxis zu beurteilen (vgl. Urteil vom 12. März 2014, Borrajo Canelo/HABM - Tecnoazúcar [PALMA MULATA], T-381/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:119, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.09.2016 - T-360/15

    Dr Vita / EUIPO (69)

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Zwar fehlt einem Zeichen, das Merkmale der von ihm erfassten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für diese aus diesem Grund auch die Unterscheidungskraft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2016, Dr Vita/EUIPO [69], T-360/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:451, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch impliziert der Umstand, dass das Zeichen für diese Merkmale nicht beschreibend ist, nicht, dass es für diese Waren oder Dienstleistungen Unterscheidungskraft hätte.
  • EuGH, 04.05.2017 - C-417/16

    August Storck / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Das Zeichen muss es zudem erlauben, diese Waren oder Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu erkennen und sie somit von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, August Storck/EUIPO, C-417/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:340, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.09.2007 - T-304/05

    'Cain Cellars / HABM (Représentation d''un pentagone)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Im vorliegenden Fall hat sich die Beschwerdekammer entgegen dem Vorbringen der Klägerin zu der von dieser behaupteten Verletzung der Begründungspflicht nicht darauf beschränkt, in Rn. 15 der angefochtenen Entscheidung auf die Rechtsprechung hinzuweisen, wonach ein Zeichen, das äußerst einfach ist und aus einer geometrischen Grundfigur wie einem Kreis, einer Linie, einem Rechteck oder einem üblichen Fünfeck besteht, als solches nicht geeignet ist, eine Aussage zu vermitteln, an die sich die Verbraucher erinnern können, so dass sie es nicht als eine Marke ansehen werden, sofern es nicht Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2007, Cain Cellars/HABM [Darstellung eines Pentagons], T-304/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:271, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung), und hieraus zu schließen, dass die Anmeldemarke mit einer geometrischen Figur verschmelze und deshalb gemäß dieser Rechtsprechung grundsätzlich unter das Eintragungshindernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 falle.
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-449/18
    Um zu beurteilen, ob eine Marke Unterscheidungskraft hat, ist daher auf den von ihr hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen (vgl. Urteile vom 30. Juni 2005, Eurocermex/HABM, C-286/04 P, EU:C:2005:422, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, EU:C:2007:577, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2005 - C-286/04

    Eurocermex / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1

  • EuG, 29.09.2009 - T-139/08

    'The Smiley Company / HABM (Représentation de la moitié d''un sourire de smiley)'

  • EuG, 13.04.2011 - T-159/10

    Air France / HABM (Forme de parallélogramme)

  • EuG, 12.07.2012 - T-470/09

    medi / HABM (medi) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke

  • EuG, 10.09.2015 - T-143/14

    EE / HABM (Représentation de points blancs sur fond jaune)

  • EuG, 24.02.2016 - T-411/14

    Das Gericht weist die Klage von Coca-Cola ab, die eine Konturflasche ohne

  • EuG, 17.01.2024 - T-60/23

    Ilovepdf/ EUIPO (ILOVEPDF)

    L'EUIPO et, le cas échéant, le juge de l'Union ne sont pas liés par les décisions intervenues dans les États membres, voire d'un pays tiers, qui ne constituent qu'un élément qui, sans être déterminant, peut seulement être pris en considération aux fins de l'enregistrement d'une marque de l'Union européenne [voir arrêt du 6 juin 2019, 0rtlieb Sportartikel/EUIPO (Représentation d'un polygone octogonal), T-449/18, non publié, EU:T:2019:386, point 38 et jurisprudence citée].
  • EuG, 13.03.2024 - T-243/23

    Quality First/ EUIPO (MORE-BIOTIC) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Die tatsächliche Benutzung eines angemeldeten Zeichens ist nur im Rahmen der Anwendung von Art. 7 Abs. 3 der Verordnung 2017/1001 zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2019, 0rtlieb Sportartikel/EUIPO [Darstellung eines achteckigen Polygons], T-449/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:386, Rn. 34 und 35).
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