Rechtsprechung
   EuG, 06.10.1999 - T-110/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5142
EuG, 06.10.1999 - T-110/97 (https://dejure.org/1999,5142)
EuG, Entscheidung vom 06.10.1999 - T-110/97 (https://dejure.org/1999,5142)
EuG, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - T-110/97 (https://dejure.org/1999,5142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Entscheidung, mit der eine staatliche Umstrukturierungsbeihilfe genehmigt wird - Beginn der Klagefrist für einen Dritten - Voraussetzungen für die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt

  • Europäischer Gerichtshof

    Kneissl Dachstein / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Kneissl Dachstein Sportartikel AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 [jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG] und Artikel 173 Absatz 5 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 5 EG]
    1 Nichtigkeitsklage - Fristen - Beginn - Zeitpunkt der Bekanntgabe - Zeitpunkt der Erlangung der Kenntnis von der Handlung - Subsidiarität

  • EU-Kommission

    Kneissl Dachstein Sportartikel AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Entscheidung, mit der eine staatliche Umstrukturierungsbeihilfe genehmigt wird - Beginn der Klagefrist für einen Dritten - Voraussetzungen für die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt.

  • Judicialis

    Entscheidung 97/81/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 97/81/EG der Kommission vom 30. Juli 1996 über Beihilfen der österreichischen Regierung zugunsten des Unternehmens Head Tyrolia Mares (HTM) in Form von Kapitalzuführungen durch die staatliche Gesellschaft Austria Tabakwerke (AT) (ABl. ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-110/97
    Sie können daher keine Ausnahmeregelung zu Artikel 92 des Vertrages beinhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 22).
  • EuG, 25.03.1999 - T-37/97

    Forges de Clabecq / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-110/97
    Die Klägerin hätte sich nicht auf Vorbringen zum Sachverhalt berufen können, das der Kommission nicht bekannt war und das sie dieser nicht im Verlaufe des Prüfungsverfahrens mitgeteilt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-37/97, Forges de Clabecq/Kommission, Slg. 1999, II-0000, Randnr. 93).
  • EuGH, 08.12.2006 - C-368/05

    Polyelectrolyte Producers Group / Kommission und Rat

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-110/97
    Zur Anwendung dieser Vorschrift hat die Kommission Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (94/C 368/05, ABl. 1994, C 368, S. 12; im folgenden: Leitlinien) festgelegt.
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-110/97
    Zunächst spricht für die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane die Vermutung der Rechtmäßigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 10); es obliegt demjenigen, der die Nichtigerklärung beantragt, Beweise vorzulegen, die Zweifel an den vom beklagten Organ vorgenommenen Bewertungen begründen können.
  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-110/97
    Bereits nach dem Wortlaut von Absatz 5 des Artikels 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) kommt der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Mitteilung in Betracht (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95, Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973, Randnr. 35).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-110/97
    Insbesondere steht es dem Gericht nicht zu, seine Würdigung in wirtschaftlicher Hinsicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung zu setzen (Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 79).
  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-110/97
    Die Klägerin hätte sich nicht auf Vorbringen zum Sachverhalt berufen können, das der Kommission nicht bekannt war und das sie dieser nicht im Verlaufe des Prüfungsverfahrens mitgeteilt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-37/97, Forges de Clabecq/Kommission, Slg. 1999, II-0000, Randnr. 93).
  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

    Insbesondere sind die Würdigungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei der Vornahme dieser Würdigungen verfügte (Urteil British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, oben, Randnr. 48, Randnr. 81, Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-110/97, Kneissl, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 47, und in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48).

    Dagegen ist er durch nichts daran gehindert, gegen die endgültige Entscheidung einen rechtlichen Grund vorzubringen, der im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemacht worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kneissl, oben, Randnr. 67, Randnr. 102, und Salomon/Kommission, oben, Randnr. 67, Randnr. 55).

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    Selbst wenn TV2 A/S nicht selbst am förmlichen Prüfverfahren teilgenommen hat, kann ihr somit nicht verwehrt werden, vor dem Gericht ein rechtliches Argument geltend zu machen, das auf das Fehlen einer Prüfung dieser Gesichtspunkte gestützt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Kneissl Dachstein/Kommission, T-110/97, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 16. September 2004, Valmont/Kommission, T-274/01, Slg. 2004, II-3145, Randnr. 102, Saxonia Edelmetalle und ZEMAG/Kommission, oben in Randnr. 184 angeführt, Randnr. 68, und vom 23. November 2006, Ter Lembeek/Kommission, T-217/02, Slg. 2006, II-4483, Randnrn.
  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

    138 Die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung dieses Ermessens beschränkt sich daher darauf, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Beurteilung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, Urteil Italien/Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 83, Urteile des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63, und vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47, und T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 46, sowie Urteil Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 282).

    Insbesondere sind die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile Salomon/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 48, und Kneissl Dachstein/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 47).

  • EuG, 26.06.2008 - T-442/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN

    Zu der einleitenden Bemerkung der Kommission, dass die Frage der Zuweisung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Bereich des Fernsehens an die RTP zum ersten Mal vor dem Gemeinschaftsrichter aufgeworfen worden sei, ist zu bemerken, dass ein an einem Verfahren über staatliche Beihilfen Beteiligter sich vor dem Gemeinschaftsgericht zwar nicht auf Vorbringen zum Sachverhalt berufen kann, das der Kommission nicht bekannt war und das dieser im Laufe des Prüfungsverfahrens nicht mitgeteilt wurde, dass ihn jedoch nichts daran hindert, in einem Fall wie hier gegen die endgültige Entscheidung ein Angriffsmittel vorzubringen, das im Verwaltungsverfahren nicht vorgebracht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Kneissl Dachstein/Kommission, T-110/97, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 16. September 2004, Valmont/Kommission, T-274/01, Slg. 2004, II-3145, Randnr. 102, und vom 11. Mai 2005, Saxonia Edelmetalle und ZEMAG/Kommission, T-111/01 und T-133/01, Slg. 2005, II-1579, Randnr. 68).
  • EuG, 22.02.2006 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten

    133 Die Kommission macht geltend, dass sich die Kläger vor dem Gericht auf Tatsachen, die nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens gewesen seien (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 102), nicht mit dem Hinweis berufen könnten, dass die Frage der Beteiligung der Kläger an dem genannten Verfahren im Rahmen der materiell-rechtlichen Fragen des Rechtsstreits erörtert werde.

    Insbesondere sind die Würdigungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei deren Vornahme verfügte (Urteil Frankreich/Kommission vom 3. Oktober 2002, Randnr. 34, Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81, Kneissl Dachstein/Kommission, Randnr. 47, und vom 11. Mai 2005 in den Rechtssachen T-111/01 und T-133/01, Saxonia Edelmetalle/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 67).

  • EuG, 29.03.2007 - T-366/00

    Scott / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks -

    Hieraus folgt, wie die Kommission zu Recht bemerkt, dass die Klägerin sich nicht auf Tatsachen stützen kann, die der Kommission nicht bekannt und ihr während des Verwaltungsverfahrens nicht mitgeteilt worden waren (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 1999, Kneissl Dachstein/Kommission, T-110/97, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 102).
  • EuG, 13.09.2006 - T-210/02

    British Aggregates / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf

    Denn nach ständiger Rechtsprechung sind im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die komplexen Würdigungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei der Vornahme dieser Würdigungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 47, und T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    50 - Urteile vom 6. Oktober 1999, Kneissl Dachstein/Kommission (T-110/97, Slg. 1999, II-2881, Randnrn. 41 und 42) und Salomon/Kommission (T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnrn. 42 und 43), sowie Beschluss vom 25. Mai 2004, Schmoldt u. a./Kommission (T-264/03, Slg. 2004, II-1515, Randnrn.
  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

    Hieraus folgt, wie die Kommission zu Recht bemerkt, dass die Klägerin sich nicht auf Tatsachen stützen kann, die der Kommission nicht bekannt und ihr während des Verwaltungsverfahrens nicht mitgeteilt worden waren (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 1999, Kneissl Dachstein/Kommission, T-110/97, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 102).
  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Diese ist nämlich auf die Prüfung beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile Philip Morris/Kommission, oben angeführt in Randnr. 86, Randnr. 24, Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 11, Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 46).
  • EuG, 16.09.2004 - T-274/01

    Valmont / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-68/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-276/02

    Spanien / Kommission

  • EuG, 23.11.2006 - T-217/02

    Ter Lembeek / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht