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   EuG, 07.03.2000 - T-2/95   

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https://dejure.org/2000,15440
EuG, 07.03.2000 - T-2/95 (https://dejure.org/2000,15440)
EuG, Entscheidung vom 07.03.2000 - T-2/95 (https://dejure.org/2000,15440)
EuG, Entscheidung vom 07. März 2000 - T-2/95 (https://dejure.org/2000,15440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kostenfestsetzung - Kosten eines Streithelfers - Anwaltshonorar - Reise- und Aufenthaltskosten

  • Europäischer Gerichtshof

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • EU-Kommission

    Industrie des poudres sphériques gegen Rat der Europäischen Union.

    Kostenfestsetzung - Kosten eines Streithelfers - Anwaltshonorar - Reise- und Aufenthaltskosten.

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Kosten, die der Streithelferin in der Rechtssache T-2/95 zu erstatten sind; Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen eines Anwaltshonorars; Gemeinschaftsrechtliche Bedeutung des Rechtsstreits; Hinzufügen neuer Argumente; Einbeziehung von Taxi- und ...

  • Judicialis

    VerfO Art. 91 b

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kostenfestsetzung - Kosten eines Streithelfers - Anwaltshonorar - Reise- und Aufenthaltskosten.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    wegen Festsetzung der Kosten, die die Klägerin der Streithelferin Péchiney électrométallurgie aufgrund des Urteils des Gerichts vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939) zu erstatten hat, erläßt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Fünfte erweiterte Kammer).

    Das Gericht hat die Klage mit Urteil vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939; im folgenden: Urteil IPS/Rat) abgewiesen und die Klägerin zur Tragung ihrer eigenen Kosten, der Kosten des Rates einschließlich derjenigen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung sowie der Kosten der Streithelferin PEM verurteilt.

    Im Urteil IPS/Rat habe das Gericht auch komplexe Fragen im Zusammenhang mit den Verteidigungsrechten, dem Interesse der Gemeinschaft an der Einführung von Antidumpingzöllen und der Prüfung der Gleichartigkeit des von PEM hergestellten Calciummetalls und des aus China oder Rußland eingeführten Erzeugnisses behandeln müssen.

    So sei im Urteil IPS/Rat die Darstellung der Beziehungen zwischen PEM und der Klägerin von 1991 bis 1994 übernommen worden, die insbesondere für den Nachweis maßgebend gewesen sei, daß PEM sich nicht geweigert habe, den Bedürfnissen der Klägerin bezüglich des Calciummetalls zu entsprechen (Randnrn. 231 bis 284); PEM habe gezeigt, daß die Gemeinschaftsorgane durch die Wiederaufnahme der Untersuchung der Klägerin mehr Rechte als im Rahmen eines neuen Verfahrens gewährt hätten (Randnr. 101); sie habe in bezug auf die Verfahrensrechte dargetan, daß die Klägerin von einer Stellungnahme vor der Wiederaufnahme der Untersuchung abgesehen habe und die Angaben der Unternehmen des Referenzlandes, die für die Berechnung des Normalwerts verwendet worden seien, eine vertrauliche Behandlung verlangt hätten (Randnrn. 111, 113 und 162 bis 164); sie habe die Nachteile einer Nichterhebung von Zöllen für PEM aufgezeigt (Randnrn. 186 bis 194) und schließlich die Gleichartigkeit des von PEM hergestellten Calciummetalls und des aus China oder Rußland eingeführten Erzeugnisses geprüft.

    Nach dem Urteil IPS/Rat habe die Chambre syndicale ihre eigenen Kosten zu tragen.

  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).

    Zu diesem Zweck braucht er weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, und Beschlüsse des Gerichts Tagaras/Gerichtshof, Randnr. 13, vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 (92), International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).

  • EuG, 30.10.1998 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Dies konnte nicht nur ihre Arbeit erleichtern, sondern auch die Zeit verringern, die sie für den Fall aufwenden mußten (Beschluß des Gerichts vom 30. Oktober 1998 in der Rechtssache T-290/94 [92], Kaysersberg/Kommission, Slg. 1998, II-4105, Randnr. 20).
  • EuG, 09.06.1993 - T-78/89

    PPG Industries Glass SpA, vormals Vernante Pennitalia SpA gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).
  • EuG, 08.03.1995 - T-2/93

    Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Zu diesem Zweck braucht er weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, und Beschlüsse des Gerichts Tagaras/Gerichtshof, Randnr. 13, vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 (92), International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).
  • EuG, 22.03.1999 - T-97/95

    Sinochem National Chemicals Import & Export Corporation gegen Rat der

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Da eine Streithilfe ihrem Wesen nach einer Klage untergeordnet ist, kann sie demnach, abgesehen von außergewöhnlichen Fällen, nicht denselben Schwierigkeitsgrad haben wie die Klage (Beschluß vom 22. März 1999 in der Rechtssache T-97/95 [92], Sinochem/Rat, Slg. 1999, II-743, Randnr. 17).
  • EuG, 25.02.1992 - T-24/89

    Festsetzung von erstattungsfähigen Kosten wegen Zahlung von Anwaltsgebühren

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).
  • EuG, 25.02.1992 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).
  • EuG, 24.03.1998 - T-175/94

    Kommission / International Procurement Services

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Zu diesem Zweck braucht er weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, und Beschlüsse des Gerichts Tagaras/Gerichtshof, Randnr. 13, vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 (92), International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).
  • EuGH - 191/86 (anhängig)

    Tokyo Electric / Rat

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Schließlich ist zu berücksichtigen, daß in der Regel die Aufgabe eines Streithelfers im Verfahren durch die Arbeit der Partei, zu deren Unterstützung er dem Verfahren beigetreten ist, spürbar erleichtert wird (Beschluß des Gerichtshofes vom 4. Februar 1993 in der Rechtssache C-191/86 DEP, TEC/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuG, 08.10.2008 - T-324/00

    CDA Datenträger Albrechts / Kommission - Kostenfestsetzung

    Daraus folgt, dass die tatsächliche Arbeitslast von Herrn Koenig, die zudem nicht hinsichtlich der Arbeitszeit präzisiert worden ist und pauschal vergütet wurde, nicht als repräsentativ für diejenige Arbeitslast angesehen werden kann, die für eine angemessene Verteidigung der Kommission erforderlich war (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 7. März 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, T-2/95 DEP, Slg. 2000, II-463, Randnr. 25) und dass sie somit auch nicht als Vergleichsmaßstab für die mit der für die Vertretung von CDA im vorliegenden Rechtsstreit erforderliche Arbeitslast herangezogen werden kann.
  • EuG, 08.07.2020 - T-19/17

    Fastweb / Kommission

    Il s'ensuit que le litige justifiait, d'une part, des honoraires élevés et, d'autre part, l'intervention de plusieurs avocats spécialisés (voir, en ce sens, ordonnances du 10 janvier 2002, Starway/Conseil, T-80/97 DEP, EU:T:2002:1, point 31 et jurisprudence citée, et du 7 mars 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Conseil, T-2/95 DEP, EU:T:2000:57, points 26 à 29 et jurisprudence citée).
  • EuG, 18.04.2006 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Les honoraires de l'avocat de la partie intervenante ne sauraient, ainsi, en principe, être plus élevés que ceux de la partie principale (voir ordonnance du Tribunal du 7 mars 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Conseil, T-2/95 DEP, Rec.
  • EuG, 06.05.2008 - T-318/00

    Freistaat Thüringen / Kommission - Kostenfestsetzung

    Dem stünden die nicht untermauerten Tatsachenfeststellungen in Randnr. 25 des Beschlusses des Gerichts vom 7. März 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat (T-2/95 DEP, Slg. 2000, II-463, Randnr. 25), die unerheblich seien, nicht entgegen.
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