Rechtsprechung
   EuG, 07.03.2013 - T-94/10   

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https://dejure.org/2013,3220
EuG, 07.03.2013 - T-94/10 (https://dejure.org/2013,3220)
EuG, Entscheidung vom 07.03.2013 - T-94/10 (https://dejure.org/2013,3220)
EuG, Entscheidung vom 07. März 2013 - T-94/10 (https://dejure.org/2013,3220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    REACH - Ermittlung von Anthracenöl als besonders besorgniserregender Stoff - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Unmittelbare Betroffenheit - Zulässigkeit - Gleichbehandlung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rütgers Germany u.a. / ECHA

    REACH - Ermittlung von Anthracenöl als besonders besorgniserregender Stoff - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Unmittelbare Betroffenheit - Zulässigkeit - Gleichbehandlung - ...

  • EU-Kommission

    Rütgers Germany u.a. / ECHA

    REACH - Ermittlung von Anthracenöl als besonders besorgniserregender Stoff - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Unmittelbare Betroffenheit - Zulässigkeit - Gleichbehandlung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage gegen Rechtsakt zur Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe; Nichtigkeitsklage von Herstellern und Lieferanten von Anthracenöl gegen die Europäische Chemikalienagentur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage gegen Rechtsakt zur Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe; unbegründete Nichtigkeitsklage von Herstellern und Lieferanten von Anthracenöl gegen die Europäische Chemikalienagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 17. Februar 2010 - Rütgers Germany u. a./ECHA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung ED/68/2009 der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vom 2. Dezember 2009, mit der Anthracenöl (EINECS-Nummer 292"602"7) (CAS-Nummer 90640"80"5) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 21.07.2011 - C-15/10
    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    In einem solchen Kontext darf der Unionsrichter nämlich nicht seine Beurteilung der tatsächlichen Umstände wissenschaftlicher und technischer Art an die Stelle derjenigen der Unionsbehörden setzen, denen allein der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union diese Aufgabe anvertraut hat (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juli 2011, Etimine, C-15/10, Slg. 2011, I-6681, Randnr. 60).

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, die Handlungen der Union nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (vgl. Urteil Etimine, oben in Randnr. 98 angeführt, Randnr. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme ist nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des vom Gesetzgeber verfolgten Ziels offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Etimine, oben in Randnr. 98 angeführt, Randnr. 125 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.07.2009 - C-558/07

    Etimine - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG -

    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    In Anbetracht des 16. Erwägungsgrundes der Verordnung ist festzustellen, dass der Gesetzgeber als Hauptziel das erste dieser drei Ziele festgelegt hat, nämlich die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a., C-558/07, Slg. 2009, I-5783, Randnr. 45).

    Was das Ziel des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt angeht, ist vorab festzustellen, dass die Ermittlung der Stoffe als besonders besorgniserregend der verbesserten Information der Öffentlichkeit und der Fachkreise über die Gefahren dient und infolgedessen als ein Mittel zur Verbesserung eines solchen Schutzes zu betrachten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil S.P.C.M. u. a., oben in Randnr. 134 angeführt, Randnr. 49).

  • EuG, 07.03.2013 - T-93/10

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    Mit Schreiben, das am 8. April 2010 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die ECHA die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, nach Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Siebten erweiterten Kammer des Gerichts vom 20. Juni 2012 sind die vorliegende Rechtssache und die Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

  • EuG, 07.03.2013 - T-95/10

    Caldana

    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    Mit Schreiben, das am 8. April 2010 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die ECHA die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, nach Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Siebten erweiterten Kammer des Gerichts vom 20. Juni 2012 sind die vorliegende Rechtssache und die Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

  • EuG, 07.03.2013 - T-96/10

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    Mit Schreiben, das am 8. April 2010 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die ECHA die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, nach Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Siebten erweiterten Kammer des Gerichts vom 20. Juni 2012 sind die vorliegende Rechtssache und die Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

  • EuGH, 26.09.1985 - 187/84

    Griechenland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, die

    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    Indessen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Stoff bereits deshalb eine bestimmte Anzahl von Eigenschaften besitzt, weil er einen Bestandteil mit diesen Eigenschaften enthält; vielmehr kommt es auf den Prozentsatz und die chemischen Wirkungen des Vorhandenseins eines solchen Bestandteils an (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 26. September 1985, Caldana, 187/84, Slg. 1985, 3013, Randnr. 17).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    Für eine solche gerichtliche Kontrolle ist es aber, auch wenn sie begrenzt ist, erforderlich, dass die Unionsbehörden, die den in Rede stehenden Rechtsakt erlassen haben, in der Lage sind, vor dem Unionsgericht zu belegen, dass sie beim Erlass des Rechtsakts ihr Ermessen tatsächlich ausgeübt haben, was voraussetzt, dass alle erheblichen Faktoren und Umstände der Situation, die mit diesem Rechtsakt geregelt werden sollten, berücksichtigt worden sind (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, Slg. 2010, I-7023, Randnrn.
  • EuG, 14.07.2008 - T-322/06

    Espinosa Labella u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union gegeben, die Rechtswirkungen entfalten, ohne dass es auf ihre Rechtsnatur oder -form ankäme (Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, siehe auch Urteil des Gerichtshofs vom 24. November 2005, 1talien/Kommission, C-138/03, C-324/03 und C-431/03, Slg. 2005, I-10043, Randnr. 32, sowie Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2008, Espinosa Labella u. a./Kommission, T-322/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.01.2010 - T-355/04

    Co-Frutta / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    Demnach ist gegen vorläufige Maßnahmen oder solche rein vorbereitender Natur keine Nichtigkeitsklage gegeben (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 10, siehe auch Urteil des Gerichts vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission, T-355/04 und T-446/04, Slg. 2010, II-1, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.09.2011 - T-343/10

    Etimine und Etiproducts / ECHA - Nichtigkeitsklage - REACH - Ermittlung von

    Auszug aus EuG, 07.03.2013 - T-94/10
    Daher wirkt sich die angefochtene Entscheidung aufgrund der darin vorgesehenen Verpflichtung unmittelbar auf die Rechtsstellung der Klägerinnen aus, ohne dass es notwendig wäre, die Rubriken 3 (Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen) und 15 (Rechtsvorschriften) des Sicherheitsdatenblatts zu untersuchen (siehe zu Rubrik 15 Beschlüsse des Gerichts vom 21. September 2011, Etimine und Etiproducts/ECHA, T-343/10, Slg. 2011, II-6611, Randnrn. 33 bis 36, und Borax Europe/ECHA, T-346/10, Slg. 2011, II-6629, Randnrn. 34 bis 37).
  • EuG, 21.09.2011 - T-346/10

    Borax Europe / ECHA - Nichtigkeitsklage - REACH - Ermittlung von Borsäure und

  • EuG, 25.10.2011 - T-262/10

    Microban International und Microban (Europe) / Kommission - Öffentliche

  • EuG, 04.06.2012 - T-381/11

    Eurofer / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG -

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    Front national / Parlament

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung,

  • EuGH, 29.06.2004 - C-486/01

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

  • EuGH, 15.12.2005 - C-86/03

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07

    Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Strukturfonds - Kofinanzierung -

  • EuGH, 24.11.2005 - C-138/03
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70
  • EuG, 13.07.2018 - T-275/17

    Das Gericht der EU verurteilt das Europäische Parlament und die EIB, jeweils

    Insoweit ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Definition in Art. 12a des Statuts auf einem objektiven Begriff beruht, der, selbst wenn er auf einer kontextuellen Einstufung von Handlungen und Verhaltensweisen von Beamten und Bediensteten beruht, die nicht immer leicht durchzuführen ist, jedoch nicht die Durchführung komplexer Beurteilungen derjenigen Art impliziert, die sich aus Begriffen wirtschaftlicher (vgl. zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen Urteil vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 86, und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40), wissenschaftlicher (vgl. zu den Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur [ECHA] Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, EU:T:2013:107, Rn. 98 und 99) oder technischer Art (vgl. zu den Entscheidungen des Gemeinschaftlichen Sortenamts [CPVO] Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77) ergeben können, die es rechtfertigen würden, der Verwaltung bei der Anwendung des fraglichen Begriffs einen Ermessensspielraum zuzuerkennen.
  • EuG, 11.05.2017 - T-115/15

    Deza / ECHA - REACH - Festlegung einer Liste der für eine Aufnahme in Anhang XIV

    Das Beschränkungsverfahren im Sinne von Titel VIII der Verordnung Nr. 1907/2006 stellt jedoch ein anderes Verfahren als das Zulassungsverfahren nach Titel VII dieser Verordnung dar (Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, EU:T:2013:107, Rn. 149).

    Anthracenöl, ein Stoff, der als besonders besorgniserregend eingestuft wurde und die in Art. 57 Buchst. a, d und e der Verordnung Nr. 1907/2006 angeführten Kriterien erfüllt, stellt insoweit einen weiteren Präzedenzfall dar (Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, EU:T:2013:107, Rn. 7 und 77).

  • EuG, 13.07.2018 - T-377/17

    SQ/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beschwerde wegen Mobbings -

    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Begriff "Mobbing" in Nr. 3.6.1 des Verhaltenskodex auf einem objektiven Begriff beruht, der - auch wenn er von einer kontextbezogenen Einstufung von Handlungen und Verhaltensweisen von Beamten und Bediensteten abhängt, die nicht immer einfach vorzunehmen ist - dennoch keine komplexen Beurteilungen erfordert, wie sie sich aus Begriffen wirtschaftlicher Art (vgl. zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen Urteile vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 86, und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40), wissenschaftlicher Art (vgl. zu den Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur [ECHA] Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, EU:T:2013:107, Rn. 98 und 99) oder technischer Art (vgl. zu den Entscheidungen des Gemeinschaftlichen Sortenamts [CPVO] Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77) ergeben können, die es rechtfertigen würden, der Verwaltung bei der Anwendung des in Rede stehenden Begriffs einen Ermessensspielraum zuzuerkennen.
  • EuG, 07.03.2013 - T-93/10

    Bilbaína de Alquitranes u.a. / ECHA

    Mit Schreiben, das am 8. April 2010 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die ECHA die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-94/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, nach Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Siebten erweiterten Kammer des Gerichts vom 20. Juni 2012 sind die vorliegende Rechtssache und die Rechtssachen T-94/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

  • EuG, 07.03.2013 - T-96/10

    Rütgers Germany u.a. / ECHA - REACH - Ermittlung von Anthracenöl, Anthracenpaste

    Mit Schreiben, das am 8. April 2010 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die ECHA die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-94/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, und T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, nach Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Siebten erweiterten Kammer des Gerichts vom 20. Juni 2012 sind die vorliegende Rechtssache und die Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-94/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, und T-95/10, Cindu Chemicals u. a./ECHA, gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

  • EuG, 07.03.2013 - T-95/10

    Cindu Chemicals u.a. / ECHA

    Mit Schreiben, das am 8. April 2010 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die ECHA die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-94/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, nach Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Siebten erweiterten Kammer des Gerichts vom 20. Juni 2012 sind die vorliegende Rechtssache und die Rechtssachen T-93/10, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA, T-94/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, und T-96/10, Rütgers Germany u. a./ECHA, gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

  • EuG, 29.06.2018 - T-218/17

    HF / Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Art. 24 des Statuts

    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die in Art. 12a des Statuts enthaltene Definition einen objektiven Begriff darstellt, der, selbst wenn er auf einer kontextbezogenen Einstufung von Handlungen und Verhaltensweisen Dritter, im vorliegenden Fall von Beamten und Bediensteten, beruht, die nicht immer leicht durchzuführen ist, gleichwohl nicht die Vornahme von Beurteilungen wie denjenigen impliziert, die sich aus Begriffen wirtschaftlicher Art (vgl. zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen Urteile vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 86, und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40), wissenschaftlicher Art (vgl. zu Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur [ECHA] Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, EU:T:2013:107, Rn. 98 und 99) oder auch technischer Art (vgl. zu Entscheidungen des Gemeinschaftlichen Sortenamts [CPVO] Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77) ergeben können, die es rechtfertigen würden, der Verwaltung ein Ermessen bei der Anwendung des fraglichen Begriffs einzuräumen.
  • EuG, 30.04.2015 - T-135/13

    Hitachi Chemical Europe u.a. / ECHA

    Im Übrigen ist bereits entschieden worden, dass aus dem Ermittlungsverfahren des Art. 59 der Verordnung Nr. 1907/2006 nicht hervorgeht, dass Informationen über Ersatzstoffe für den Ausgang dieses Verfahrens relevant sind (Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, Slg, EU:T:2013:107, Rn. 77).
  • EuG, 30.04.2015 - T-134/13

    Polynt und Sitre / ECHA

    Par ailleurs, il a déjà été jugé qu'il ne ressort pas de la procédure d'identification visée à l'article 59 du règlement n° 1907/2006 que des informations sur les substances de remplacement sont pertinentes concernant le résultat de cette procédure (voir, en ce sens, arrêt du 7 mars 2013, Rütgers Germany e.a./ECHA, T-94/10, Rec, EU:T:2013:107, point 77).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-288/13

    Rütgers Germany u.a. / ECHA

    Par leur pourvoi, Rütgers Germany GmbH, Rütgers Belgium NV, Deza a.s., Industrial Química del Nalón SA et Bilbaína de Alquitranes SA demandent l'annulation de l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne Rütgers Germany e.a./ECHA (T-94/10, EU:T:2013:107, ci-après l'«arrêt attaqué"), par lequel celui-ci a rejeté leur recours tendant à l'annulation partielle de la décision ED/68/2009 de l'Agence européenne des produits chimiques (ECHA), publiée le 13 janvier 2010, identifiant l'huile anthracénique comme une substance devant être ajoutée à la liste des substances candidates conformément à l'article 59 du règlement (CE) n° 1907/2006 (REACH) (ci-après la «décision litigieuse").
  • EuG, 16.09.2014 - T-35/11

    Kyocera Mita Europe / Kommission

  • EuG, 16.09.2014 - T-34/11

    Canon Europa / Kommission

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