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   EuG, 07.06.2004 - T-333/02   

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https://dejure.org/2004,71491
EuG, 07.06.2004 - T-333/02 (https://dejure.org/2004,71491)
EuG, Entscheidung vom 07.06.2004 - T-333/02 (https://dejure.org/2004,71491)
EuG, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - T-333/02 (https://dejure.org/2004,71491)
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Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gestoras Pro Amnistía u.a. / Rat

    Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägern aufgrund ihrer Aufnahme in die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind, gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 (ABl. L ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-354/04

    Gestoras Pro Amnistía u.a. / Rat - Europäische Union - Polizeiliche und

    Mit Beschlüssen vom 7. Juni 2004 in den Rechtssachen T-333/02 (Gestoras Pro Amnistía u. a./Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) und T-338/02 (Segi u. a./Rat, Slg. 2004, II-1647) (im Folgenden: angefochtene Beschlüsse) hat das Gericht erster Instanz die von den Vereinigungen Gestoras Pro Amnistía und Segi sowie deren Sprechern gegen den Rat der Europäischen Union erhobenen Klagen auf Ersatz des Schadens abgewiesen, den Gestoras Pro Amnistía und Segi infolge ihrer Aufnahme in die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften nach dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erlitten haben wollen(2).

    Nach dem Vorbringen der Kläger in der Rechtssache T-333/02 ist Gestoras Pro Amnistía eine Vereinigung mit Sitz in Hernani (Spanien), die zum Ziel hat, die Menschenrechte insbesondere der politischen Gefangenen und Flüchtlinge im Baskenland zu verteidigen, und deren Sprecher die Herren Olano Olano und Zelarain Errasti sind.

    Mit Klageschriften, die am 31. Oktober (Rechtssache T-333/02) und am 13. November 2002 (Rechtssache T-338/02) bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben die Kläger zwei getrennte Schadensersatzklagen gegen den Rat erhoben.

  • EuGH, 27.02.2007 - C-354/04

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL VON GESTORAS PRO

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Gestoras Pro Amnistía sowie die Herren Olano Olano und Zelarain Errasti die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Juni 2004, Gestoras Pro Amnistía u. a./Rat (T-333/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihnen nach ihrem Vorbringen durch die Aufnahme von Gestoras Pro Amnistía in die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften nach Art. 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344, S. 93), Art. 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2002/340/GASP des Rates vom 2. Mai 2002 betreffend die Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 (ABl. L 116, S. 75) und Art. 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2002/462/GASP des Rates vom 17. Juni 2002 betreffend die Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/340 (ABl. L 160, S. 32) entstanden ist.
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    40 ff., und in der Rechtssache T-333/02, Gestoras Pro Amnistía u. a./Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, mit Rechtsmittel angefochten, Randnrn.
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