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   EuG, 07.07.2006 - T-319/05   

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https://dejure.org/2006,22506
EuG, 07.07.2006 - T-319/05 (https://dejure.org/2006,22506)
EuG, Entscheidung vom 07.07.2006 - T-319/05 (https://dejure.org/2006,22506)
EuG, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - T-319/05 (https://dejure.org/2006,22506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweiz / Kommission

    Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Nichtigkeitsklage eines Drittstaats

  • EU-Kommission PDF

    Schweizerische Eidgenossenschaft / Kommission

    Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Nichtigkeitsklage eines Drittstaats

  • EU-Kommission

    Schweizerische Eidgenossenschaft / Kommission

    Verkehr , Außenbeziehungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    Entscheidung 2004/12/EG; ; Verordnung (EWG) Nr. 2408/92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Nichtigkeitsklage eines Drittstaats - Auswärtige Beziehungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schweiz / Kommission

    Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Nichtigkeitsklage eines Drittstaats

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.07.2005 - C-70/04

    Schweiz / Kommission - Auswärtige Beziehungen - Abkommen EG-Schweiz über den

    Auszug aus EuG, 07.07.2006 - T-319/05
    Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht (Rechtssache C-70/04, nunmehr, nach Verweisung durch den Gerichtshof an das Gericht, Rechtssache T-319/05).

    2 Mit Klageschrift, die am 13. Februar 2004 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen und unter dem Aktenzeichen C-70/04 in das Register eingetragen worden ist, hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/12/EG der Kommission vom 5. Dezember 2003 zu einem Verfahren bezüglich der Anwendung von Artikel 18 (2), erster Satz, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates (Sache TREN/AMA/11/03 - Deutsche Maßnahmen bezüglich An-/Abflügen zum/vom Flughafen Zürich) (ABl. 2004, L 4, S. 13, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) beantragt.

    5 Mit Telefax, das am 27. Mai 2004 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat der Landkreis Waldshut beantragt, als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten in der Rechtssache C-70/04, nach deren Verweisung an das Gericht durch den Gerichtshof nunmehr Rechtssache T-319/05, zugelassen zu werden.

    8 Durch Beschluss vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-70/04 (Schweizerische Eidgenossenschaft/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) hat der Gerichtshof diese Rechtssache an das Gericht verwiesen.

  • EuG, 14.08.1998 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.07.2006 - T-319/05
    Das Gleiche gelte, wenn ein Staat ein völkerrechtliches Abkommen mit der Gemeinschaft geschlossen habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. Februar 1983 in den Rechtssachen 91/82 R und 200/82 R, Chris International Foods/Kommission, Slg. 1983, 417; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.1986 - 282/85

    DEFI / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.07.2006 - T-319/05
    Dabei sei der vom Gerichtshof aufgestellte Grundsatz anzuwenden (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 282/85, DEFI/Kommission, Slg. 1986, 2469), wonach eine Körperschaft kein Recht auf die Ergreifung eines Rechtsbehelfs habe, wenn eine ihr übergeordnete Körperschaft bereits einen solchen Rechtsbehelf ergriffen habe und wenn die Interessen, die von der fraglichen Körperschaft vertreten würden, in den Interessen der übergeordneten Körperschaft enthalten seien oder in ihnen aufgingen.
  • EuGH, 23.02.1983 - 91/82

    Chris International Foods / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.07.2006 - T-319/05
    Das Gleiche gelte, wenn ein Staat ein völkerrechtliches Abkommen mit der Gemeinschaft geschlossen habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. Februar 1983 in den Rechtssachen 91/82 R und 200/82 R, Chris International Foods/Kommission, Slg. 1983, 417; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079, Randnrn.
  • EuGH, 07.03.2013 - C-547/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Schweiz in der Rechtssache, die die

    Mit Beschluss vom 7. Juli 2006, Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073), ließ das Gericht den Landkreis Waldshut als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission zu.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10

    Generalanwalt Jääskinen schlägt vor, das Rechtsmittel der Schweiz in der

    2 - T-319/05, Slg. 2010, II-4265.

    8 - Beschluss Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

    53 - Vgl. Beschluss des Gerichts vom 7. Juli 2006, Schweizerische Eidgenossenschaft/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073).
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