Rechtsprechung
   EuG, 07.07.2015 - T-312/14   

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https://dejure.org/2015,16272
EuG, 07.07.2015 - T-312/14 (https://dejure.org/2015,16272)
EuG, Entscheidung vom 07.07.2015 - T-312/14 (https://dejure.org/2015,16272)
EuG, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - T-312/14 (https://dejure.org/2015,16272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Federcoopesca u.a. / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Fischerei - Gemeinschaftliche Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik - Beschluss der Kommission über die Aufstellung eines Aktionsplans zur Behebung von Mängeln des italienischen Systems ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Federcoopesca u.a. / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Fischerei - Gemeinschaftliche Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik - Beschluss der Kommission über die Aufstellung eines Aktionsplans zur Behebung von Mängeln des italienischen Systems ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Italienische Fischereiverbände können einen Aktionsplan mit nationalen Maßnahmen auf dem Gebiet u. a. des Schwertfischfangs nicht vor dem Gericht der EU anfechten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Italienische Fischereiverbände können einen Aktionsplan mit nationalen Maßnahmen auf dem Gebiet u. a. des Schwertfischfangs nicht vor dem Gericht der EU anfechten

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Italienische Fischereiverbände können einen Aktionsplan mit nationalen Maßnahmen auf dem Gebiet u.a. des Schwertfischfangs nicht vor dem Gericht der EU anfechten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EU-Bürger können weiterhin nicht vor den EU-Gerichten klagen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Federcoopesca u.a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Aufhebung der Entscheidung C (2013) 8635 final der Europäischen Kommission vom 6. Dezember 2013 über die Festlegung eines Aktionsplans zur Behebung der Mängel des italienischen Systems der Fischereiaufsicht

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    An dieser Beurteilung hat sich mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009, der den dritten Fall einer Klagebefugnis natürlicher und juristischer Personen nach Art. 263 Abs. 4 AEUV einführte, nichts geändert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2011, Microban International und Microban [Europe]/Kommission, T-262/10, EU:T:2011:623, Rn. 32, und vom 7. Juli 2015, Federcoopesca u. a./Kommission, T-312/14, EU:T:2015:472, Rn. 32).
  • EuG, 28.11.2019 - T-365/16

    Portigon / CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Nach der Rechtsprechung gilt, selbst wenn der angefochtene Rechtsakt notwendigerweise der Ergreifung von Durchführungsmaßnahmen bedarf, um sich auf die Rechtsstellung des Einzelnen auszuwirken, die Voraussetzung des unmittelbaren Betroffenseins jedoch als erfüllt, wenn dieser Rechtsakt seinem Adressaten für seine Durchführung Verpflichtungen auferlegt und dieser Adressat automatisch Maßnahmen zu ergreifen hat, die die Rechtsstellung des Klägers verändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2015, Federcoopesca u. a./Kommission, T-312/14, EU:T:2015:472, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

    111 Urteil vom 7. Juli 2015, Federcoopesca u. a./Kommission (T-312/14, EU:T:2015:472, Rn. 34 bis 37).
  • EuG, 28.11.2019 - T-377/16

    Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Nach der Rechtsprechung gilt, selbst wenn der angefochtene Rechtsakt notwendigerweise der Ergreifung von Durchführungsmaßnahmen bedarf, um sich auf die Rechtsstellung des Einzelnen auszuwirken, die Voraussetzung des unmittelbaren Betroffenseins jedoch als erfüllt, wenn dieser Rechtsakt seinem Adressaten für seine Durchführung Verpflichtungen auferlegt und dieser Adressat automatisch Maßnahmen zu ergreifen hat, die die Rechtsstellung des Klägers verändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2015, Federcoopesca u. a./Kommission, T-312/14, EU:T:2015:472, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2017 - T-849/16

    PGNiG Supply & Trading / Kommission - Nichtigkeitsklage - Erdgasbinnenmarkt -

    Ist dies nicht der Fall, kann folglich bereits aus dieser Feststellung auf die Unanwendbarkeit der dritten Variante von Art. 263 Abs. 4 AEUV gefolgert werden, wobei in diesem Fall dahingestellt bleiben kann, ob dieser Rechtsakt gegenüber der klagenden Partei Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2015, Federcoopesca u. a./Kommission, T-312/14, EU:T:2015:472, Rn. 27 bis 43).
  • EuG, 28.11.2019 - T-323/16

    Banco Cooperativo Español / CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Nach der Rechtsprechung gilt, selbst wenn der angefochtene Rechtsakt notwendigerweise der Ergreifung von Durchführungsmaßnahmen bedarf, um sich auf die Rechtsstellung des Einzelnen auszuwirken, die Voraussetzung des unmittelbaren Betroffenseins jedoch als erfüllt, wenn dieser Rechtsakt seinem Adressaten für seine Durchführung Verpflichtungen auferlegt und dieser Adressat automatisch Maßnahmen zu ergreifen hat, die die Rechtsstellung des Klägers verändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2015, Federcoopesca u. a./Kommission, T-312/14, EU:T:2015:472, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.12.2022 - T-746/20

    Auswärtige Beziehungen

    Es ist darauf hinzuweisen, dass das zweite Kriterium nicht relevant ist, wenn es um eine Maßnahme geht, die im Hinblick auf die Klägerin keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht, wie dies hier der Fall ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2015, Federcoopesca u. a./Kommission, T-312/14, EU:T:2015:472, Rn. 38 bis 40).
  • EuG, 21.12.2022 - T-747/20

    EOC Belgium/ Kommission

    Es ist darauf hinzuweisen, dass das zweite Kriterium nicht relevant ist, wenn es um eine Maßnahme geht, die im Hinblick auf die Klägerin keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht, wie dies hier der Fall ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2015, Federcoopesca u. a./Kommission, T-312/14, EU:T:2015:472, Rn. 38 bis 40).
  • EuG, 20.08.2020 - T-755/18

    FL Brüterei M-V u.a./ Kommission - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage -

    Hinsichtlich der ersten der beiden Voraussetzungen geht aus der Rechtsprechung hervor, dass sich eine Vorschrift unmittelbar auf die Rechtsstellung eines Einzelnen auswirkt, wenn sie seine Rechte einschränkt oder ihm Pflichten auferlegt (Urteil vom 7. Juli 2015, Federcoopesca u. a./Kommission, T-312/14, EU:T:2015:472, Rn. 36).
  • EuG, 26.10.2017 - T-562/15

    Federcaccia Toscana u.a. / Kommission

    Il y a également lieu de relever que les requérants ont soutenu, à la lumière de l'arrêt du 7 juillet 2015, Federcoopesca e.a./Commission (T-312/14, EU:T:2015:472), qu'ils seraient affectés directement, dès lors que les autorités italiennes n'auraient disposé d'aucune marge d'appréciation s'agissant de la mise en oeuvre des décisions de la Commission d'établir que le début de la migration prénuptiale se produisait dès la deuxième décade de janvier et de ne pas mettre à jour le document relatif aux notions clés.
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