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   EuG, 07.11.1995 - T-168/95 R   

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EuG, 07.11.1995 - T-168/95 R (https://dejure.org/1995,1890)
EuG, Entscheidung vom 07.11.1995 - T-168/95 R (https://dejure.org/1995,1890)
EuG, Entscheidung vom 07. November 1995 - T-168/95 R (https://dejure.org/1995,1890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    Zucker - Gemeinsame Marktorganisation - Festsetzung von Interventionspreisen - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs ; Gemeinsame Marktorganisation für Zucker ; Festsetzung von Interventionspreisen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 206/68 Art. 10 Abs. 1; ; VO (EG) Nr. 1533/95 Art. 1 Abs. 2; ; VO (EG) Nr. 1534/95 Art. 1; ; EG-Vertrag Art. 185; ; EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 34

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    Der Gerichtshof erkenne die Klagebefugnis von Klägern an, die dadurch unmittelbar betroffen seien, daß sie einer geschlossenen Gruppe von identifizierbaren Wirtschaftsteilnehmern angehörten, die durch die in Rede stehende Handlung, sei es auch eine Verordnung, besonders betroffen seien (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477).

    So ist entschieden worden, daß die Tatsache, daß das betreffende Organ nach den einschlägigen Rechtsvorschriften verpflichtet war, beim Erlaß der fraglichen Maßnahme die besondere Lage bestimmter Wirtschaftsteilnehmer zu berücksichtigen, diese individualisieren kann (vgl. Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, a. a. O., Randnrn. 19 bis 21, und Sofrimport/Kommission, a. a. O., Randnrn. 10 bis 13, sowie Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 64 bis 78).

  • EuGH, 19.12.1990 - C-358/90

    Compagnia Italiana Alcool / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    Schließlich sei der geltend gemachte Schaden rein finanziell und könne folglich nicht als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, sofern er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein könne (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Dezember 1990 in der Rechtssache C-358/90 R, Compagnia italiana alcool/Kommission, Slg. 1990, I-4887, Randnr. 26; Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-185/94 R, Geotronics/Kommission, Slg. 1994, II-519, Randnr. 22).
  • EuG, 07.07.1994 - T-185/94

    Geotronics SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    Schließlich sei der geltend gemachte Schaden rein finanziell und könne folglich nicht als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, sofern er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein könne (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Dezember 1990 in der Rechtssache C-358/90 R, Compagnia italiana alcool/Kommission, Slg. 1990, I-4887, Randnr. 26; Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-185/94 R, Geotronics/Kommission, Slg. 1994, II-519, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    Wirtschaftsteilnehmer können nur dann als individuell betroffen angesehen werden, wenn eine von einem Gemeinschaftsorgan erlassene Handlung von allgemeiner Geltung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände in ihrer Rechtsstellung berührt (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes Plaumann/Kommission, a. a. O., S. 238, vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 13, und Codorniu/Rat, a. a. O., Randnrn. 19 bis 22).
  • EuGH, 20.10.1977 - 119/77

    Nippon Seiko / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    Die Rechtsprechung erkenne jedoch an, daß dem Betroffenen ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden drohe, wenn die Wiedererlangung erheblicher Beträge beim Fehlen einer Aussetzungsmaßnahme ungewiß wäre (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 119/77 R, Nippon Seiko u. a./Rat und Kommission, Slg. 1977, 1867).
  • EuGH, 18.10.1991 - C-213/91

    Abertal / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein rein finanzieller Schaden nur unter besonderen Umständen als ein nicht wiedergutzumachender oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und Beschluß Industrie des poudres sphériques/Rat, a. a. O., Randnr. 28).
  • EuGH, 22.05.1978 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    Diese Verhandlungen ermöglichen es andererseits auch den Zuckerrübenerzeugern, ihre Interessen im Hinblick auf eine mögliche Klageabweisung zu sichern; diese Interessen hätte der Richter der einstweiligen Anordnung im übrigen auf jeden Fall zu berücksichtigen (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129, Randnrn. 8, 9, 18 und 19).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    So ist entschieden worden, daß die Tatsache, daß das betreffende Organ nach den einschlägigen Rechtsvorschriften verpflichtet war, beim Erlaß der fraglichen Maßnahme die besondere Lage bestimmter Wirtschaftsteilnehmer zu berücksichtigen, diese individualisieren kann (vgl. Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, a. a. O., Randnrn. 19 bis 21, und Sofrimport/Kommission, a. a. O., Randnrn. 10 bis 13, sowie Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 64 bis 78).
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    16 Nach Auffassung des Rates können Wirtschaftsteilnehmer nur dann als individuell betroffen angesehen werden, wenn sie durch eine bestimmte Handlung in ihrer Rechtsstellung aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (Beschluß des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-183/94, Cantina cooperativa fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1941, Randnr. 49; Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238 und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 07.11.1995 - T-168/95
    16 Nach Auffassung des Rates können Wirtschaftsteilnehmer nur dann als individuell betroffen angesehen werden, wenn sie durch eine bestimmte Handlung in ihrer Rechtsstellung aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (Beschluß des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-183/94, Cantina cooperativa fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1941, Randnr. 49; Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238 und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20).
  • EuG, 15.03.1995 - T-6/95

    Cantine dei Colli Berici Coop. ARL gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 24.02.1995 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques gegen Rat der Europäischen Union. - Dumping -

  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

  • EuGH, 27.06.1991 - C-117/91

    Bosman / Kommission

  • EuG, 10.05.1994 - T-88/94

    Société commerciale des potasses et de l'azote und Entreprise minière et chimique

  • EuGH, 13.03.1968 - 5/67

    Beus GmbH / Hauptzollamt München

  • EuGH, 08.05.1987 - 82/87

    Autexpo / Kommission

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuGH, 13.07.1988 - 160/88

    Fédération européenne de la santé animale u.a. / Rat

  • EuGH, 16.10.1986 - 221/86

    Groupe des droites européennes / Parlament

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

  • EuGH, 27.01.1988 - 376/87

    Distrivet / Rat

  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen

  • EuG, 01.12.1994 - T-353/94

    Postbank NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 23.03.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 29.06.1995 - T-183/94

    Cantina cooperative fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a. gegen

  • EuG, 10.03.1995 - T-395/94

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere

  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Kann der sofortige Vollzug einer angefochtenen Handlung jedoch zur Auflösung einer Gesellschaft führen oder einen einzelnen dazu zwingen, seine Wohnung zu verkaufen, so ist die Voraussetzung für einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erfüllt (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache T-88/94 R, Société commerciale des potasses et de l'azote und Entreprise minière et chimique/Kommission, Slg. 1994, II-401, Randnr. 33, und vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42, und Beschluß des Gerichtshofes vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 5).
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein finanzieller Schaden nur unter besonderen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal/Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und Beschluß des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95, Eridania Zuccherifici Nazionali u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, daß er den Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zu erleiden (vgl. z. B. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 33).
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, daß ein finanzieller Schaden nur unter besonderen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden kann, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal/Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und Beschluß des Gerichts vom7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95, Eridania Zuccherifici Nazionali u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein finanzieller Schaden nur unter außergewöhnlichen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 14.08.1998 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung läßt sich das Vorliegen der in Randnummer 71 angesprochenen außergewöhnlicher Umstände dann feststellen, wenn die Antragstellerin, sollte die beantragte Anordnung nicht ergehen, in ihrer Existenz gefährdet wäre oder eine irreversible Änderung ihres Marktanteils hinnehmen müßte (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 20.12.2001 - T-213/01

    Österreichische Postsparkasse / Kommission

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein finanzieller Schaden aber nur unter außergewöhnlichen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

    Da sich der Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der streitigen Entscheidung durch den betroffenen Mitgliedstaat nicht mit Sicherheit aus den Akten ergebe, fehle es an einem Beweis für einen unmittelbar drohenden Schaden (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 35).
  • EuG, 14.08.1998 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung läßt sich das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände dann feststellen, wenn die Antragstellerin, sollte die beantragte Anordnung nicht ergehen, in ihrer Existenz gefährdet wäre oder eine irreversible Änderung ihres Marktanteils hinnehmen müßte (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 07.07.1998 - T-65/98

    Van den Bergh Foods / Kommission

    Schließlich ergebe sich für die Antragstellerin für den Fall, daß der Vollzug der Entscheidung nicht ausgesetzt würde, keine Situation, die ihre Existenz gefährden oder ihren Marktanteil irreversibel verändern könnte (vgl. insbesondereBeschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 02.04.1998 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

  • EuG, 20.12.2001 - T-214/01

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / Kommission

  • EuG, 12.12.1995 - T-203/95

    Bernard Connolly gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 22.12.1995 - T-219/95

    Atomtests eines Mitgliedstaats; Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf

  • EuG, 09.08.1999 - T-38/99

    Sociedade Agrícola dos Arinhos / Kommission

  • EuG, 13.07.1996 - T-76/96

    The National Farmers' Union, International Traders Ferry Ltd, UK Genetics, RS &

  • EuG, 12.07.2002 - T-163/02

    Montan Gesellschaft Voss u.a. / Kommission

  • EuG, 02.04.1998 - 4 T 86/96

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Entscheidung

  • EuG, 12.07.1996 - T-93/96

    Catherine Presle gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung.

  • EuG, 05.07.1996 - T-85/96

    Francis Alan Clarke gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der

  • EuG, 29.03.1996 - T-24/96

    U gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung. - Beamte -

  • EuG, 08.10.1997 - T-229/97

    CEFS / Rat

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