Rechtsprechung
   EuG, 07.11.1997 - T-218/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6089
EuG, 07.11.1997 - T-218/95 (https://dejure.org/1997,6089)
EuG, Entscheidung vom 07.11.1997 - T-218/95 (https://dejure.org/1997,6089)
EuG, Entscheidung vom 07. November 1997 - T-218/95 (https://dejure.org/1997,6089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Fischerei - Aquakultur und Umgestaltung geschützter Meeresgebiete - Gemeinschaftszuschuß - Feststellung der fehlenden Zuschußfähigkeit bestimmter Ausgaben - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Le Canne / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Azienda Agricola "Le Canne" Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 4028/86 des Rates, Artikel 44 Absatz 1; Verordnung Nr. 1116/88 der Kommission, Artikel 7
    Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Entwicklung der Aquakultur und Umgestaltung geschützter Meeresgebiete - Gemeinschaftszuschuß - Entscheidung der Kommission, mit der die fehlende Zuschußfähigkeit bestimmter Ausgaben des Begünstigten festgestellt wird - Verletzung ...

  • EU-Kommission

    Azienda Agricola "Le Canne" Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Landwirtschaft - Fischerei - Aquakultur und Umgestaltung geschützter Meeresgebiete - Gemeinschaftszuschuß - Feststellung der fehlenden Ausschußfähigkeit bestimmter Ausgaben - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur; Gemeinschaftszuschuss für die Modernisierung und die Umgestaltung von Fischzuchtanlagen (Vorhaben I/16/90); Nichtigerklärung der Kürzung eines zunächst ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 4028/86; ; Verordnung (EWG) Nr. 1116/88; ; Entscheidung C (90) 1923/99; ; EGV Art. 190

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses, der im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur für die ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    12 und 13, sowie vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnrn.

    Zweitens ergeben sich, wie es die einschlägige Rechtsprechung verlangt (Urteil Cipeke/Kommission, a. a. O., Randnrn. 18 bis 22), die Gründe, die die angefochtene Entscheidung rechtfertigen, mit hinreichender Deutlichkeit aus den ausführlichen Erläuterungen, die in der Bescheinigung für die fehlende Zuschußfähigkeit der Ausgaben gegeben werden, die unter die betreffenden Posten fallen.

  • EuG, 02.10.1996 - T-356/94

    Sergio Vecchi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    Diese Fragen, die die Begründetheit der Entscheidung betreffen, sind von der Klägerin vor dem Gericht nicht aufgeworfen worden (Urteile des Gerichtshofes vom 20. März 1957 in der Rechtssache 2/56, Geitling/Hohe Behörde, Slg. 1957, 11, 38, vom 8. Februar 1966 in der Rechtssache 8/65, Acciaierie e Ferriere Pugliesi/Hohe Behörde, Slg. 1966, 2, 11, Urteil des Gerichts vom 2. Oktober 1996 in der Rechtssache T-356/94, Vecchi/Kommission, Slg. ÖD 1996, II-1251, Randnr. 82).
  • EuG, 09.01.1996 - T-575/93

    Mustervereinbarung über die Kabelübertragung von Fernsehprogrammen ; Faktische

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    Die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft kann nur ausgelöst sein, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind: Das dem Gemeinschaftsorgan zur Last gelegte Verhalten muß rechtswidrig sein, es muß ein Schaden vorliegen und zwischen dem rechtswidrigen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden muß ein Kausalzusammenhang bestehen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1981 in den Rechtssachen 197/80, 198/80, 199/80, 200/80, 243/80, 245/80 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle u. a./Rat und Kommission, Slg. 1981, 3211, Randnr. 18, Urteile des Gerichts vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93, Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1, Randnr. 89, und vom 16. Januar 1996 in der Rechtssache T-108/94, Candiotte/Rat, Slg. 1996, II-87, Randnr. 54).
  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    In Anbetracht des Systems enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, auf dem die Gewährung der Zuschüsse beruht (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 36), wurde in der angefochtenen Entscheidung zu Recht auch auf diese Erläuterungen Bezug genommen.
  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    Dieser Grundsatz gebietet es, daß die Adressaten von Entscheidungen, die, wie im vorliegenden Fall, ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, rechtzeitig Stellung nehmen können (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EuG, 16.01.1996 - T-108/94

    Elena Candiotte gegen Rat der Europäischen Union. - Künstlerwettbewerb -

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    Die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft kann nur ausgelöst sein, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind: Das dem Gemeinschaftsorgan zur Last gelegte Verhalten muß rechtswidrig sein, es muß ein Schaden vorliegen und zwischen dem rechtswidrigen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden muß ein Kausalzusammenhang bestehen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1981 in den Rechtssachen 197/80, 198/80, 199/80, 200/80, 243/80, 245/80 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle u. a./Rat und Kommission, Slg. 1981, 3211, Randnr. 18, Urteile des Gerichts vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93, Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1, Randnr. 89, und vom 16. Januar 1996 in der Rechtssache T-108/94, Candiotte/Rat, Slg. 1996, II-87, Randnr. 54).
  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    Die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft kann nur ausgelöst sein, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind: Das dem Gemeinschaftsorgan zur Last gelegte Verhalten muß rechtswidrig sein, es muß ein Schaden vorliegen und zwischen dem rechtswidrigen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden muß ein Kausalzusammenhang bestehen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1981 in den Rechtssachen 197/80, 198/80, 199/80, 200/80, 243/80, 245/80 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle u. a./Rat und Kommission, Slg. 1981, 3211, Randnr. 18, Urteile des Gerichts vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93, Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1, Randnr. 89, und vom 16. Januar 1996 in der Rechtssache T-108/94, Candiotte/Rat, Slg. 1996, II-87, Randnr. 54).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    Da das streitige Telex den Anspruch der Klägerin auf den vollen Betrag kürzt, ohne daß der Mitgliedstaat in dieser Hinsicht über eine eigene Beurteilungsbefugnis verfügte, stellt es gegenüber der Klägerin eine verbindliche Einzelfallentscheidung dar, die geeignet ist, ihre Interessen durch einen Eingriff in ihre Rechtsstellung zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, vom 7. Mai 1991 in den Rechtssachen C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnrn.
  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    Werden der Kontext der Rechtssache und insbesondere die Ausführungen der Klägerin zu ihrem dritten Klagegrund berücksichtigt, so konnte sie über die Bedeutung dieser beiden Bezugnahmen nicht im unklaren sein; die Rechtsgrundlage der angefochtenen Entscheidung war ihr daher bekannt (Urteil des Gerichtshofes vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 9).
  • EuGH, 20.03.1957 - 2/56

    Die in der "Geitling" Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft mbH zusammengeschlossenen

    Auszug aus EuG, 07.11.1997 - T-218/95
    Diese Fragen, die die Begründetheit der Entscheidung betreffen, sind von der Klägerin vor dem Gericht nicht aufgeworfen worden (Urteile des Gerichtshofes vom 20. März 1957 in der Rechtssache 2/56, Geitling/Hohe Behörde, Slg. 1957, 11, 38, vom 8. Februar 1966 in der Rechtssache 8/65, Acciaierie e Ferriere Pugliesi/Hohe Behörde, Slg. 1966, 2, 11, Urteil des Gerichts vom 2. Oktober 1996 in der Rechtssache T-356/94, Vecchi/Kommission, Slg. ÖD 1996, II-1251, Randnr. 82).
  • EuGH, 08.02.1966 - 8/65

    Acciaierie e Ferriere Pugliese / EGKS Hohe Behörde

  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

  • EuGH, 11.10.1990 - C-200/89

    FUNOC / Kommission

  • EuG, 05.03.2002 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

    Mit Urteil vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-218/95 (Le Canne/Kommission, Slg. 1997, II-2055) wies das Gericht die Klage der Klägerin auf Nichtigerklärung des Telex Nr. 12497 und auf Schadensersatz ab.

    Auf das Rechtsmittel der Klägerin hob der Gerichtshof mit Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-10/98 P (Le Canne/Kommission, Slg. 1999, I-6831) das Urteil vom 7. November 1997 (Le Canne/Kommission) auf.

    Diesen Antrag hat der Präsident des Gerichts mit Beschluss vom 15. Januar 2001 in der Rechtssache T-241/00 R (Le Canne/Kommission, Slg. 2001, II-39) zurückgewiesen.

    Der Wortlaut dieser Vorschrift ist gemäß der Auslegung durch den Gerichtshof dahin zu verstehen, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, diese Befugnis auszuüben (Urteil vom 25. Oktober 1999, Le Canne/Kommission, Randnr. 25).

  • EuGH, 05.10.1999 - C-10/98

    Le Canne / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-218/95 (Le Canne/Kommission, Slg. 1997, II-2055) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater E. de March als Bevollmächtigten, Beistand: Rechtsanwalt A. Dal Ferro, Vicenza, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Azienda Agricola "Le Canne" Srl hat mit Rechtsmittelschrift, die am 16. Januar 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-218/95 (Le Canne/Kommission, Slg. 1997, II-2055; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der mit Telex Nr. 12 497 der Kommission vom 27. Oktober 1995 vorgenommenen Kürzung eines ihr zuvor bewilligten Gemeinschaftszuschusses und auf Ersatz des ihr angeblich aufgrund dieser Kürzung entstandenen Schadens abgewiesen hat.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-218/95 (Le Canne/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 07.02.2001 - T-186/98

    Inpesca / Kommission

    Sie verwies erstens auf die Veröffentlichung des Vorschlags für eine Verordnung (EG) des Rates über Strukturmaßnahmen im Fischereisektor im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 9. Juni 1998 (ABl. C 176, S. 44;im Folgenden: Verordnungsvorschlag), insbesondere auf dessen Artikel 6. Zweitens berief sie sich auf neue einschlägige Urteile, insbesondere das Urteil des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-218/95 (Le Canne/Kommission, Slg. 1997, II-2055), aus denen sich ergebe, dass die Ablehnung der Zuschussgewährung wegen angeblich unzureichender Haushaltsmittel nicht zu einer endgültigen und unwiderruflichen Versagung des beantragten Zuschusses führen dürfe.

    Die Klägerin vertritt zweitens die Auffassung, aus "neuen" einschlägigen Urteilen, insbesondere dem Urteil Le Canne/Kommission, ergebe sich, dass eine Ablehnung wegen angeblich unzureichender Haushaltsmittel nicht zu einer endgültigen und unwiderruflichen Versagung des beantragten Zuschusses führen dürfe.

  • EuG, 15.01.2001 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

    Die Antragstellerin erhob mit Klageschrift, die am 1. Dezember 1995 bei der Kanzlei des Gerichts einging, eine Klage - auf Nichtigerklärung des genannten Telex Nr. 12 497 und auf Ersatz des ihr angeblich durch diese Handlung entstandenen Schadens -, die zu dem Urteil des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-218/95 (Le Canne/Kommission, Slg. 1997, II-2055) führte.

    Mit Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-10/98 P (Le Canne/Kommission, Slg. 1999, I-6831) hob der Gerichtshof das oben genannte Urteil des Gerichts Le Canne/Kommission auf und stellte fest, dass das Telex der Kommission vom 27. Oktober 1995 wegen Nichteinhaltung des Verfahrens nach den Artikeln 44 Absatz 1 und 47 der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates vom 18. Dezember 1986 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur (ABl. L 376, S. 7) sowie nach Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1116/88 der Kommission vom 20. April 1988 mit Durchführungsbestimmungen zu den Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen zu Vorhaben betreffend Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei, der Aquakultur und der Entwicklung der Küstengewässer (ABl. L 112, S. 1) nichtig ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-10/98

    Le Canne / Kommission

    (1) - Urteil in der Rechtssache T-218/95 (Le Canne/Kommission, Slg. 1997, II-2055).
  • EuG, 10.05.2006 - T-331/04

    R / Kommission - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe -

    112 Soweit der Kläger die Begründung der Beschwerdeentscheidung als widersprüchlich und unrichtig beanstandet, ist festzustellen, dass diese Argumentation nicht die Begründungspflicht betrifft, sondern die Begründetheit der Beschwerdeentscheidung (in diesem Sinn Urteil des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-218/95, Le Canne/Kommission, Slg. 1997, II-2055, Randnr. 70 und zitierte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht