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   EuG, 07.12.2022 - T-738/21   

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https://dejure.org/2022,35248
EuG, 07.12.2022 - T-738/21 (https://dejure.org/2022,35248)
EuG, Entscheidung vom 07.12.2022 - T-738/21 (https://dejure.org/2022,35248)
EuG, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - T-738/21 (https://dejure.org/2022,35248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bora Creations/ EUIPO (essence)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionsbildmarke essence - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001

  • Europäischer Gerichtshof

    Bora Creations/ EUIPO (essence)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionsbildmarke essence - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Außerdem sei das von der Beschwerdekammer in Rn. 25 der angefochtenen Entscheidung angeführte Urteil vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie (C-265/00, EU:C:2004:87), im vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Zweitens wirft die Klägerin der Beschwerdekammer im Wesentlichen vor, sich in Rn. 25 der angefochtenen Entscheidung auf das Urteil vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie (C-265/00, EU:C:2004:87, Rn. 19), gestützt zu haben, obwohl dieses die Eintragungsfähigkeit einer Wortneuschöpfung betreffe, die aus mindestens zwei für die betreffenden Waren beschreibenden Elementen bestehe, was vorliegend nicht der Fall sei.

    Zum anderen hat der Gerichtshof in Rn. 19 des Urteils vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie (C-265/00, EU:C:2004:87), insbesondere ausgeführt, dass einer Wortmarke, die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, aus diesem Grund zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen fehlt.

  • EuG, 22.06.2017 - T-236/16

    Biogena Naturprodukte / EUIPO (ZUM wohl) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Die schwarze kreisförmige Umrahmung des Anfangsbuchstabens "e" entspricht jedoch, wie die Beschwerdekammer in Rn. 22 der angefochtenen Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt hat, einer geometrischen Grundform (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 22. Juni 2017, Biogena Naturprodukte/EUIPO [ZUM wohl], T-236/16, EU:T:2017:416, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), die werbeüblich ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20), so dass diese Umrahmung nur als rein dekoratives Element wahrgenommen werden wird.

    Die Beschwerdekammer war jedoch nicht verpflichtet, diese Feststellung anhand von Nachweisen zu untermauern, da nach ständiger Rechtsprechung kreisförmige Umrahmungen üblich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG, T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20, vom 22. Juni 2017, ZUM wohl, T-236/16, EU:T:2017:416, Rn. 51, und vom 14. Dezember 2018, Dermatest/EUIPO [ORIGINAL excellent dermatest 3-star-guarantee.de], T-801/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:970, Rn. 44).

  • EuG, 10.09.2015 - T-571/14

    Laverana / HABM (BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG) -

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Die schwarze kreisförmige Umrahmung des Anfangsbuchstabens "e" entspricht jedoch, wie die Beschwerdekammer in Rn. 22 der angefochtenen Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt hat, einer geometrischen Grundform (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 22. Juni 2017, Biogena Naturprodukte/EUIPO [ZUM wohl], T-236/16, EU:T:2017:416, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), die werbeüblich ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20), so dass diese Umrahmung nur als rein dekoratives Element wahrgenommen werden wird.

    Die Beschwerdekammer war jedoch nicht verpflichtet, diese Feststellung anhand von Nachweisen zu untermauern, da nach ständiger Rechtsprechung kreisförmige Umrahmungen üblich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG, T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20, vom 22. Juni 2017, ZUM wohl, T-236/16, EU:T:2017:416, Rn. 51, und vom 14. Dezember 2018, Dermatest/EUIPO [ORIGINAL excellent dermatest 3-star-guarantee.de], T-801/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:970, Rn. 44).

  • EuG, 21.05.2008 - T-329/06

    Enercon / OHMI (E) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Das Bildelement der angemeldeten Marke, namentlich der grafisch aufbereitete Anfangsbuchstabe "e" des Wortelements "essence", sei nämlich für die verfahrensgegenständlichen Waren nicht beschreibend, da der Buchstabe "e" von den maßgeblichen Verkehrskreisen allenfalls für einen Hinweis auf "Energie", "electronic" oder "Elektrizität" gehalten werde, wie sich aus dem Urteil vom 21. Mai 2008, Enercon/HABM (E) (T-329/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:161), ergebe.

    Unter diesen Umständen kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf das Urteil vom 21. Mai 2008, E (T-329/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:161), berufen, da die in jener Rechtssache in Rede stehende Wortmarke nur aus dem Großbuchstaben "E" bestand und daher offensichtlich nicht mit der angemeldeten Marke vergleichbar ist.

  • EuG, 03.10.2019 - T-686/18

    LegalCareers/ EUIPO (LEGALCAREERS) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Ist das Wortelement einer Marke beschreibend, ist die Marke insgesamt beschreibend, sofern ihre grafischen Elemente es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der durch das Wortelement übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2019, LegalCareers/EUIPO [LEGALCAREERS], T-686/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:722, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.02.2008 - C-212/07

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Da die Klägerin mit ihrem zweiten Klagegrund im Wesentlichen geltend macht, dass die angemeldete Marke in ihrer Gesamtheit unterscheidungskräftig im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 sei, ist darauf hinzuweisen, dass, wie sich aus Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung ergibt, ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der in dieser Bestimmung genannten Eintragungshindernisse vorliegt (Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:83, Rn. 27; vgl. auch Urteil vom 21. September 2017, 1nvoiceAuction B2B/EUIPO [INVOICE AUCTION], T-789/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:638, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ist daher allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch die Unionsgerichte und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern zu beurteilen (vgl. Urteil vom 26. April 2007, Alcon/HABM, C-412/05 P, EU:C:2007:252, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.09.2017 - T-789/16

    InvoiceAuction B2B / EUIPO (INVOICE AUCTION)

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Da die Klägerin mit ihrem zweiten Klagegrund im Wesentlichen geltend macht, dass die angemeldete Marke in ihrer Gesamtheit unterscheidungskräftig im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 sei, ist darauf hinzuweisen, dass, wie sich aus Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung ergibt, ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der in dieser Bestimmung genannten Eintragungshindernisse vorliegt (Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:83, Rn. 27; vgl. auch Urteil vom 21. September 2017, 1nvoiceAuction B2B/EUIPO [INVOICE AUCTION], T-789/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:638, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2018 - T-801/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 3-star-guarantee.de) - Unionsmarke

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Die Beschwerdekammer war jedoch nicht verpflichtet, diese Feststellung anhand von Nachweisen zu untermauern, da nach ständiger Rechtsprechung kreisförmige Umrahmungen üblich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG, T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20, vom 22. Juni 2017, ZUM wohl, T-236/16, EU:T:2017:416, Rn. 51, und vom 14. Dezember 2018, Dermatest/EUIPO [ORIGINAL excellent dermatest 3-star-guarantee.de], T-801/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:970, Rn. 44).
  • EuG, 08.07.2008 - T-160/07

    Lancôme / OHMI - CMS Hasche Sigle (COLOR EDITION) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 07.12.2022 - T-738/21
    Daher lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur danach, wie die maßgeblichen Verkehrskreise es verstehen, und im Hinblick auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beurteilen (vgl. Urteil vom 8. Juli 2008, Lancôme/HABM - CMS Hasche Sigle [COLOR EDITION], T-160/07, EU:T:2008:261, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

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