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   EuG, 08.02.2018 - T-450/09 DEP   

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https://dejure.org/2018,2815
EuG, 08.02.2018 - T-450/09 DEP (https://dejure.org/2018,2815)
EuG, Entscheidung vom 08.02.2018 - T-450/09 DEP (https://dejure.org/2018,2815)
EuG, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - T-450/09 DEP (https://dejure.org/2018,2815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Simba Toys/ EUIPO - Seven Towns (Forme d'un cube avec des faces ayant une structure en grille)

    Unionsmarke - Verfahren - Kostenfestsetzung - Unzuständigkeit des Gerichts - Vorlage an den Gerichtshof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Verfahren - Kostenfestsetzung - Unzuständigkeit des Gerichts - Vorlage an den Gerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Simba Toys/ EUIPO - Seven Towns (Forme d'un cube avec des faces ayant une structure en grille)

    Unionsmarke - Verfahren - Kostenfestsetzung - Unzuständigkeit des Gerichts - Verweisung an den Gerichtshof

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.11.2016 - C-30/15

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts und die Entscheidung des EUIPO auf,

    Auszug aus EuG, 08.02.2018 - T-450/09
    wegen Festsetzung der Kosten im Anschluss an das Urteil vom 10. November 2016, Simba Toys/EUIPO (C-30/15 P, EU:C:2016:849),.

    Mit Urteil vom 10. November 2016, Simba Toys/EUIPO (C-30/15 P, EU:C:2016:849), hob der Gerichtshof das Urteil vom 25. November 2014 (Form eines Würfels mit Seiten mit einer Gitterstruktur) (T-450/09, EU:T:2014:983), auf und entschied sodann den Rechtsstreit selbst endgültig; er hob die angefochtene Entscheidung auf und verurteilte die Streithelferin sowie das EUIPO, "ihre eigenen Kosten sowie die der [Antragstellerin] im Verfahren im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-450/09 und im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten [zu tragen]".

    Parallel dazu hat die Antragstellerin in Anwendung von Art. 145 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs mit Antragsschrift, die am 24. August 2017 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, einen unter dem Aktenzeichen C-30/15 P-DEP eingetragenen Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt, der auf die Erstattung der mit dem Rechtsmittelverfahren in der Rechtssache C-30/15 P in Zusammenhang stehenden Kosten gerichtet ist.

    Da im vorliegenden Fall das Urteil vom 25. November 2014, Form eines Würfels mit Seiten mit einer Gitterstruktur (T-450/09, EU:T:2014:983), das im Rahmen des Rechtsmittels angegriffen wurde, aufgehoben wurde und der Gerichtshof den Rechtsstreit endgültig entschieden hat, ist festzustellen, dass das Urteil vom 10. November 2016, Simba Toys/EUIPO (C-30/15 P, EU:C:2016:849), das Verfahren beendet hat.

  • EuG, 25.11.2014 - T-450/09

    Die Eintragung der Form des Rubik"s Cube als Gemeinschaftsmarke ist gültig

    Auszug aus EuG, 08.02.2018 - T-450/09
    Mit Urteil vom 25. November 2014, Simba Toys/HABM - Seven Towns (Form eines Würfels mit Seiten mit einer Gitterstruktur) (T-450/09, EU:T:2014:983), wies das Gericht die Klage ab und verurteilte die Antragstellerin in die Kosten.

    Mit Urteil vom 10. November 2016, Simba Toys/EUIPO (C-30/15 P, EU:C:2016:849), hob der Gerichtshof das Urteil vom 25. November 2014 (Form eines Würfels mit Seiten mit einer Gitterstruktur) (T-450/09, EU:T:2014:983), auf und entschied sodann den Rechtsstreit selbst endgültig; er hob die angefochtene Entscheidung auf und verurteilte die Streithelferin sowie das EUIPO, "ihre eigenen Kosten sowie die der [Antragstellerin] im Verfahren im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-450/09 und im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten [zu tragen]".

    Da im vorliegenden Fall das Urteil vom 25. November 2014, Form eines Würfels mit Seiten mit einer Gitterstruktur (T-450/09, EU:T:2014:983), das im Rahmen des Rechtsmittels angegriffen wurde, aufgehoben wurde und der Gerichtshof den Rechtsstreit endgültig entschieden hat, ist festzustellen, dass das Urteil vom 10. November 2016, Simba Toys/EUIPO (C-30/15 P, EU:C:2016:849), das Verfahren beendet hat.

    Da ferner das Urteil vom 25. November 2014, Form eines Würfels mit Seiten mit einer Gitterstruktur (T-450/09, EU:T:2014:983), vollständig aufgehoben wurde, gibt es keine Entscheidung des Gerichts über die in diesem Rechtszug vor ihm entstandenen Kosten mehr.

  • EuGH, 01.10.2013 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 08.02.2018 - T-450/09
    In einer vergleichbaren Situation hat sich der Gerichtshof bereits für zuständig erachtet, über einen Kostenfestsetzungsantrag zu entscheiden, der die im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten betraf (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 9 bis 12).
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