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   EuG, 08.05.2003 - T-82/01   

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https://dejure.org/2003,13093
EuG, 08.05.2003 - T-82/01 (https://dejure.org/2003,13093)
EuG, Entscheidung vom 08.05.2003 - T-82/01 (https://dejure.org/2003,13093)
EuG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - T-82/01 (https://dejure.org/2003,13093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Binnenschifffahrt - Kapazitäten der Flotten der Gemeinschaft - Voraussetzungen für die Inbetriebnahme neuer Schiffe (Alt-für-neu-Regelung) - Ausschluss

  • Europäischer Gerichtshof

    Josanne u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    VOF Josanne und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 718/1999 des Rates, Artikel 1 und 2 Absatz 2 Buchstabe g
    1. Verkehr - Binnenschifffahrt - Strukturbereinigung - Verordnung Nr. 718/1999 - Anwendungsbereich - Baggervorrichtung, die nicht der Güterbeförderung dient - Ausschluss - Einschränkende Auslegung - Beweislast

  • EU-Kommission

    VOF Josanne und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Verkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs; Abbau des in allen Sektoren des Binnenschifffahrtsmarktes bestehenden Schiffsraumüberhangs; Voraussetzungen für die Inbetriebnahme neuer Schiffe ...

  • Judicialis

    Entscheidung SG (2001) D/286100; ; Verordnung (EG) Nr. 718/1999; ; Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 vom 27. April 1989 über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission SG (2001) D/286100 vom 9. Februar 2001, das Schiff "Josanne" nicht von der Anwendung der "Alt-für-neu-Regelung" auszunehmen, die in Artikel 4 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 718/99 des Rates vom 29. März 1999 über ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 01.02.2000 - T-63/98

    Transpo Maastricht und Ooms / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    Ebenso weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass diejenigen, die gemäß der Verordnung Nr. 718/1999 einen Ausschluss beantragt haben, den Nachweis dafür erbringen müssen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Ausnahme erfüllt sind (Urteil des Gerichts vom 1. Februar 2000 in der Rechtssache T-63/98, Transpo Maastricht und Ooms/Kommission, Slg. 2000, II-135, Randnr. 62).

    Weiter ist daran zu erinnern, dass die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts auf der Grundlage der beim Erlass dieses Aktes verfügbaren Informationen zu prüfen ist (vgl. Urteil Transpo Maastricht und Ooms/Kommission, Slg. 2000, II-135, Randnr. 55).

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    Zu dem Klagegrund, dass der Sachverständigengruppe nicht der gesamte Antrag auf Ausschluss übermittelt worden sei, ist erstens festzustellen, dass zwar das Organ durch das Gutachten der Sachverständigengruppe nicht gebunden ist, dass aber die Anhörung dieser Gruppe ein wesentliches Formerfordernis darstellt, dessen Verletzung sich auf die Rechtmäßigkeit der endgültigen Entscheidung auswirkt, wenn nachgewiesen wird, dass dieser beratende Ausschuss mangels Übermittlung bestimmter wesentlicher Gesichtspunkte seine Stellungnahme nicht in voller Kenntnis der Sache, d. h., ohne in einem wesentlichen Punkt durch Ungenauigkeiten oder Auslassungen in die Irre geführt worden zu sein, abgeben konnte (vgl. im Rahmen des Wettbewerbsrechts die Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-69/89, RTE/Kommission, Slg. 1991, II-485, Randnr. 23, und vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 37).
  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    Zu dem Klagegrund, dass der Sachverständigengruppe nicht der gesamte Antrag auf Ausschluss übermittelt worden sei, ist erstens festzustellen, dass zwar das Organ durch das Gutachten der Sachverständigengruppe nicht gebunden ist, dass aber die Anhörung dieser Gruppe ein wesentliches Formerfordernis darstellt, dessen Verletzung sich auf die Rechtmäßigkeit der endgültigen Entscheidung auswirkt, wenn nachgewiesen wird, dass dieser beratende Ausschuss mangels Übermittlung bestimmter wesentlicher Gesichtspunkte seine Stellungnahme nicht in voller Kenntnis der Sache, d. h., ohne in einem wesentlichen Punkt durch Ungenauigkeiten oder Auslassungen in die Irre geführt worden zu sein, abgeben konnte (vgl. im Rahmen des Wettbewerbsrechts die Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-69/89, RTE/Kommission, Slg. 1991, II-485, Randnr. 23, und vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 37).
  • EuG, 13.12.1995 - T-109/94

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs-KG gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    Zudem sei der vorliegende Fall mit dem vergleichbar, der zum Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94 (Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 48) geführt habe, in dem entschieden worden sei, dass die mit einem Antrag auf finanzielle Unterstützung befasste Kommission die Beteiligten vor ihrer Entscheidung über die Gewährung der Finanzierung nicht anhören müsse.
  • EuG, 28.09.1999 - T-141/97

    Yasse / EIB

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    369 bis 378, und Urteil des Gerichts vom 28. September 1999 in der Rechtssache T-141/97, Yasse/EIB, Slg. ÖD 1999, I-A 177 und II-929, Randnr. 127).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    Folglich sind diese Klagegründe zuzulassen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-259/96 P, Rat/De Nil und Impens, Slg. 1998, I-2915, Randnr. 31, vom 15. Oktober 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a., Slg. 2002, I-8375, Randnrn.
  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    Folglich sind diese Klagegründe zuzulassen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-259/96 P, Rat/De Nil und Impens, Slg. 1998, I-2915, Randnr. 31, vom 15. Oktober 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a., Slg. 2002, I-8375, Randnrn.
  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    Dieser Grundsatz verlangt, dass jeder, der durch eine Entscheidung beschwert werden kann, zumindest in Bezug auf die Gesichtspunkte sachgerecht Stellung nehmen kann, auf die die Kommission ihre beschwerende Entscheidung stützt (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-186/97, T-187/97, T-190/97 bis T-192/97, T-210/97, T-211/97, T-216/97 bis T-218/97, T-279/97, T-280/97, T-293/97 und T-147/99, Kaufring u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1337, Randnrn.
  • EuG, 01.10.1998 - T-155/97

    Natural van Dam und Danser Container Line / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    Vorab ist festzustellen, dass Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung Nr. 718/1999, wie die Beklagte betont, eine Ausnahmebestimmung zu der durch die Verordnung Nr. 718/1999 eingeführten allgemeinen Regelung ist und daher unter Berücksichtigung des Zweckes dieser Verordnung eng ausgelegt werden muss (Urteil des Gerichts vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache T-155/97, Natural van Dam und Danser Container Line/Kommission, Slg. 1998, II-3921, Randnr. 31).
  • EuG, 11.07.2002 - T-205/99

    Hyper / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.05.2003 - T-82/01
    Wenn dieser also der Auffassung ist, dass seine Verteidigungsrechte im Rahmen des Verwaltungsverfahrens nicht oder nicht ausreichend gewahrt werden, obliegt es ihm, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dies zu erreichen oder zumindest der zuständigen Verwaltung rechtzeitig hiervon Mitteilung zu machen (Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache T-205/99, Hyper/Kommission, Slg. 2002, II-3141, Randnr. 59).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

  • EuG, 13.09.2010 - T-131/07

    Mohr & Sohn / Kommission - Binnenschifffahrt - Kapazität der Gemeinschaftsflotten

    Angesichts des Ausnahmecharakters von Art. 2 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 6 der Verordnung Nr. 718/1999 im Verhältnis zu der mit dieser Verordnung eingeführten allgemeinen Regelung sind diese Bestimmungen nach der Rechtsprechung eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile des Gerichts vom 1. Oktober 1998, Natural van Dam und Danser Container Line/Kommission, T-155/97, Slg. 1998, II-3921, Randnr. 31, und vom 8. Mai 2003, Josanne u. a./Kommission, T-82/01, Slg. 2003, II-2013, Randnrn.

    Außerdem muss derjenige, der gemäß der Verordnung Nr. 718/1999 einen Ausschluss beantragt hat, den Nachweis dafür erbringen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Ausnahme erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile des Gerichts vom 1. Februar 2000, Transpo Maastricht und Ooms/Kommission, T-63/98, Slg. 2000, II-135, Randnr. 62, und Josanne u. a./Kommission, Randnr. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04

    Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine

    115 - Vgl. insbesondere Urteil des Gerichts 8. Mai 2003, Josanne u. a./Kommission (T-82/01, Slg. 2003, II-2013, Randnr. 81).
  • EuGöD, 02.03.2016 - F-3/15

    Frieberger und Vallin / Kommission

    Aussi, pour les motifs déjà exposés au point 81, 1e grief doit être jugé irrecevable (arrêt du 8 mai 2003, Josanne e.a./Commission, T-82/01, EU:T:2003:137, point 69).
  • EuG, 10.03.2004 - T-177/02

    Malagutti-Vezinhet / Kommission - Allgemeine Produktsicherheit -

    Denn zwar muss die Kommission den Betroffenen nach diesem Grundsatz vor Erlass einer ihn beschwerenden Maßnahme anhören (siehe z. B. Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache T-82/01, Josanne u. a./Kommission, Slg. 2003, II-0000, Randnr. 77 und die dort zitierte Rechtsprechung), im vorliegenden Fall hat sie jedoch keine Maßnahme getroffen, die die Klägerin unmittelbar betroffen und beschwert hätte.
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