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   EuG, 08.06.1998 - T-148/97   

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https://dejure.org/1998,11025
EuG, 08.06.1998 - T-148/97 (https://dejure.org/1998,11025)
EuG, Entscheidung vom 08.06.1998 - T-148/97 (https://dejure.org/1998,11025)
EuG, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - T-148/97 (https://dejure.org/1998,11025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - Beschluß des Präsidenten des Amtes über die Organisation der Beschwerdekammern - Nichtigkeitsklage - Artikel 173 EG-Vertrag - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Keeling / HABM

  • EU-Kommission PDF

    David T. Keeling gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    EG-Vertrag, Artikel 4 und 173; Verordnung Nr. 40/94 des Rates
    Nichtigkeitsklage - Klage eines Beschäftigten einer in Artikel 173 des Vertrages nicht erfassten Gemeinschaftseinrichtung, die unmittelbar gegen eine Entscheidung dieser Einrichtung gerichtet und auf diese Bestimmung gestützt ist - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    David T. Keeling gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - Beschluß des Präsidenten des Amtes über die Organisation der Beschwerdekammern - Nichtigkeitsklage - Artikel 173 EG-Vertrag - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses Nr. ADM-97-3 des Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. Februar 1997 über die Organisation der Beschwerdekammern; Enumerative Aufzählung der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173 Abs. 4; ; EGV Art. 173 Abs. 1; ; EGV Art. 4; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94; ; Beschluss Nr. ADM-97-3 des Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses Nr. ADM-97-3 des Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt vom 21. Februar 1997 über die Organisation der Beschwerdekammern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuG, 08.06.1998 - T-148/97
    Der Kläger macht unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339) geltend, daß sich die dem Gerichtshof durch Artikel 173 des Vertrages verliehene Zuständigkeit in einer Rechtsgemeinschaft auf alle Maßnahmen erstrecke, die im Rahmen des institutionellen Systems der Gemeinschaften erlassen worden seien, sofern sie Rechtswirkungen erzeugen sollten.

    Im übrigen übertreibe der Beklagte die Bedeutung von Artikel 118 der Verordnung Nr. 40/94. Zu der Zeit, als der Verordnungsvorschlag über die Gemeinschaftsmarke vorgelegt worden sei, habe das Urteil Les Verts/Parlament noch nicht vorgelegen.

  • EuG, 19.06.1997 - T-159/97

    Chaves Fonseca Ferrão / HABM

    Auszug aus EuG, 08.06.1998 - T-148/97
    Diese Klagen sind unter den Nrn. T-297/97 und T-159/97 in das Register eingetragen worden.
  • EuG, 08.10.2008 - T-411/06

    Sogelma / EAR - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungen der Europäischen

    Auch im Beschluss vom 8. Juni 1998, Keeling/HABM (T-148/97, Slg. 1998, II-2217), hat sich das Gericht nicht darauf beschränkt, in Randnr. 32 festzustellen, dass das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) weder eines der in Art. 4 des EG-Vertrags (jetzt Art. 7 EG) aufgezählten Organe der Gemeinschaft noch in Art. 173 Abs. 1 des EG-Vertrags genannt ist, sondern es hat in Randnr. 33 auch festgestellt, dass andere Rechtsbehelfe gegen die streitige Entscheidung des Präsidenten des HABM potenziell eröffnet sind, wobei es insbesondere Art. 179 EG-Vertrag (jetzt Art. 236 EG) aufgeführt hat.
  • EuGH, 15.03.2005 - C-160/03

    DIE KLAGE SPANIENS GEGEN DIE STELLENAUSSCHREIBUNGEN VON EUROJUST IST UNZULÄSSIG

    35 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es Sache des Klägers ist, die Rechtsgrundlage seiner Klage zu wählen, und nicht Sache des Gemeinschaftsrichters, selbst die am ehesten geeignete rechtliche Grundlage zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 8. Oktober 1974 in der Rechtssache 175/73, Gewerkschaftsbund, Massa und Kortner/Rat, Slg. 1974, 917, und Beschluss des Gerichts vom 8. Juni 1998 in der Rechtssache T-148/97, Keeling/HABM, Slg. 1998, II-2217).
  • EuG, 02.03.2010 - T-70/05

    Evropaïki Dynamiki / EMSA - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    35 bis 37 und 40), sowie den Beschluss des Gerichts vom 8. Juni 1998, Keeling/HABM (T-148/97, Slg. 1998, II-2217), bestätigt worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-160/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST DIE AUSSCHREIBUNG VON EUROJUST

    16 - Vgl. insbesondere Beschluss des Gerichts vom 8. Juni 1998 in der Rechtssache T-148/97 (Keeling/HABM, Slg. 1998, II-2217, Randnr. 33).
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