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   EuG, 08.06.2021 - T-198/20   

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EuG, 08.06.2021 - T-198/20 (https://dejure.org/2021,17868)
EuG, Entscheidung vom 08.06.2021 - T-198/20 (https://dejure.org/2021,17868)
EuG, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - T-198/20 (https://dejure.org/2021,17868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Shindler u.a./ Rat

    Nichtigkeitsklage - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und Euratom - Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über den Austritt - Britische Staatsangehörige - Verlust der ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage â€" Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts â€" Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und Euratom â€" Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über den Austritt â€" Britische Staatsangehörige â€" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und Euratom - Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über den Austritt - Britische Staatsangehörige - Verlust der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Die Voraussetzungen der unmittelbaren und der individuellen Betroffenheit nach Art. 263 Abs. 4 zweite Alternative AEUV sind kumulativ (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 75 und 76 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Er kann sich daher nicht auf sämtliche Handlungen mit allgemeiner Geltung, sondern nur auf eine engere Kategorie derartiger Handlungen beziehen (Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 58).

    Der Begriff "Rechtsakte mit Verordnungscharakter" betrifft folglich Handlungen mit allgemeiner Geltung, umfasst aber keine Gesetzgebungsakte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 60 und 61).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:625), nicht entschieden hat, dass der Begriff "Rechtsakte mit Verordnungscharakter" alle Handlungen ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung umfasst.

  • EuG, 16.06.2020 - T-383/19

    Walker u.a./ Parlament und Rat

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Erst recht können Staatsangehörige eines solchen Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, aufgrund der bisweilen über einen langen Zeitraum entstandenen persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Bindungen vom Austritt ihres Herkunftsmitgliedstaats aus der Union betroffen sein (Beschluss vom 16. Juni 2020, Walker u. a./Parlament und Rat, T-383/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:269, Rn. 41).

    Vielmehr folgt aus den oben in Rn. 51 getroffenen Feststellungen, dass der geltend gemachte Verlust des Unionsbürgerstatus und der damit verbundenen Rechte auf eine Gesamtheit objektiv bestimmter Personen Anwendung findet, nämlich auf alle britischen Staatsangehörigen unabhängig von ihrem Wohnsitzstaat (vgl. entsprechend Beschluss vom 16. Juni 2020, Walker u. a./Parlament und Rat, T-383/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:269, Rn. 52 und 53).

    Vor diesem Hintergrund können nach der oben in den Rn. 38 und 39 angeführten Rechtsprechung die Umstände, dass die Personen, die den von den Klägern geltend gemachten Kategorien britischer Staatsangehöriger angehören, ihrer Zahl und sogar Identität nach mehr oder weniger genau festgestellt werden könnten und dass sie von dem behaupteten Verlust des Unionsbürgerstatus und der damit verbundenen Rechte stärker betroffen wären als die anderen britischen Staatsangehörigen, für sich genommen nicht dazu führen, dass diese Personen von dem Beschluss individuell betroffen sind (vgl. in diesem Sinne entsprechend Beschluss vom 16. Juni 2020, Walker u. a./Parlament und Rat, T-383/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:269, Rn. 43, 45 und 46).

  • EuGH, 06.11.2018 - C-622/16

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Dementsprechend hat er entschieden, dass sich dieser Begriff auf alle Handlungen ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 24 und 28).

    In der Rechtssache, in der das Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci (C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873), ergangen ist, handelte es sich jedoch bei der streitigen Handlung um einen Beschluss der Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott hat das Gericht die Klage der

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Gerade die besonders hohe demokratische Legitimität der Rechtsvorschriften, die in einem Verfahren erlassen wurden, das die Mitwirkung des Rates und des Parlaments vorsieht, rechtfertigt es aber, dass die Voraussetzungen, unter denen die Einzelnen Nichtigkeitsklagen gegen Gesetzgebungsakte erheben können, nicht gelockert werden (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nr. 38).

    Im Übrigen weist in zahlreichen Sprachfassungen von Art. 263 Abs. 4 dritte Alternative AEUV der Begriff "Rechtsakte mit Verordnungscharakter" eher auf Rechtsakte der Exekutive als auf solche der Legislative hin (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nr. 41).

  • EuGH, 13.03.2018 - C-384/16

    European Union Copper Task Force / Kommission - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine natürliche oder juristische Person nur dann als von einem Rechtsakt, dessen Adressat sie nicht ist, individuell betroffen angesehen werden, wenn dieser Rechtsakt sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert, wie es der Adressat einer Entscheidung wäre (Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 238, und vom 13. März 2018, European Union Copper Task Force/Kommission, C-384/16 P, EU:C:2018:176, Rn. 93).

    Deshalb bedeutet der Umstand, dass die Rechtssubjekte, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, dass diese Personen als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (Urteile vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-451/98, EU:C:2001:622, Rn. 52, und vom 13. März 2018, European Union Copper Task Force/Kommission, C-384/16 P, EU:C:2018:176, Rn. 94).

  • EuGH, 13.01.2015 - C-404/12

    Rat / Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe -

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Insoweit ist erstens festzustellen, dass wie jede von der Union geschlossene internationale Übereinkunft ein Abkommen, das die Einzelheiten des Austritts eines Mitgliedstaats festlegt, für ihre Organe verbindlich ist und Vorrang vor den von ihnen erlassenen Rechtsakten hat (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Januar 2015, Rat und Kommission/Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe, C-404/12 P und C-405/12 P, EU:C:2015:5, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.02.2014 - C-132/12

    Stichting Woonpunt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Es kann sich u. a. dann so verhalten, wenn der Rechtsakt in Rechte eingreift, die diese Personen vor seinem Erlass erworben haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM, C-125/06 P, EU:C:2008:159, Rn. 71 und 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2014, Stichting Woonpunt u. a./Kommission, C-132/12 P, EU:C:2014:100, Rn. 59).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-125/06

    Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen -

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Es kann sich u. a. dann so verhalten, wenn der Rechtsakt in Rechte eingreift, die diese Personen vor seinem Erlass erworben haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM, C-125/06 P, EU:C:2008:159, Rn. 71 und 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2014, Stichting Woonpunt u. a./Kommission, C-132/12 P, EU:C:2014:100, Rn. 59).
  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Zum anderen ist daran zu erinnern, dass ein Rechtsakt nur dann als Gesetzgebungsakt der Union eingestuft werden kann, wenn er auf der Grundlage einer Bestimmung der Verträge angenommen wurde, die ausdrücklich auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren oder auf das besondere Gesetzgebungsverfahren Bezug nimmt (Urteil vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat, C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 62).
  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus EuG, 08.06.2021 - T-198/20
    Zweitens kann das Austrittsabkommen in Anbetracht seines Erlassverfahrens wie andere von der Union geschlossene internationale Übereinkünfte als das Äquivalent auf internationaler Ebene eines Gesetzgebungsakts im internen Rechtsetzungsverfahren angesehen werden (vgl. in diesem Sinne entsprechend Gutachten 1/15, PNR-Abkommen EU-Kanada, vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 146).
  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

  • EuGH, 23.04.2009 - C-362/06

    Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen

  • EuG, 19.11.2020 - T-32/20

    Buxadé Villalba u.a./ Parlament

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

  • EuGH, 27.02.2018 - C-266/16

    Das Fischereiabkommen EU-Marokko ist gültig, weil es auf die Westsahara und die

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

  • EuG, 03.12.2008 - T-227/06

    RSA Security Ireland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 19.02.2008 - C-262/07

    Tokai Europe / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 384/2004 -

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-327/91

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 18.11.2021 - T-157/21

    RG/ Rat

    Troisièmement, il convient de rappeler que, selon la jurisprudence du Tribunal, la notion d'« actes réglementaires " au sens de l'article 263, quatrième alinéa, troisième membre de phrase, TFUE doit être interprétée comme ne comprenant pas les décisions approuvant la conclusion d'un accord international (ordonnances du 8 juin 2021, Silver e.a./Conseil, T-252/20, sous pourvoi, EU:T:2021:347, point 90 ; du 8 juin 2021, Shindler e.a./Conseil, T-198/20, sous pourvoi, EU:T:2021:348, point 80, et du 8 juin 2021, Price/Conseil, T-231/20, non publiée, sous pourvoi, EU:T:2021:349, point 74).

    Il s'ensuit que la décision attaquée permet l'application provisoire, dans l'ordre juridique de l'Union, de règles, contenues dans l'accord de commerce et de coopération, qui prévalent sur les actes législatifs et réglementaires et qui, dès lors, ne sauraient elles-mêmes présenter un caractère réglementaire (voir ordonnances du 8 juin 2021, Silver e.a./Conseil, T-252/20, sous pourvoi, EU:T:2021:347, points 81 à 83 et jurisprudence citée ; du 8 juin 2021, Shindler e.a./Conseil, T-198/20, sous pourvoi, EU:T:2021:348, points 71 à 73 et jurisprudence citée, et du 8 juin 2021, Price/Conseil, T-231/20, non publiée, sous pourvoi, EU:T:2021:349, points 65 à 67 et jurisprudence citée).

  • EuGH, 15.06.2023 - C-501/21

    Shindler u.a./ Rat

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Herr Harry Shindler, Herr Christopher David Randolph, Herr Douglas Edward Watson, Herr Michael Charles Strawson, Frau Hilary Elizabeth Walker, Frau Sarah Caroline Griffiths, Herr James Graham Cherrill, Frau Anita Ruddell Tuttell, Frau Joséphine French und Herr William John Tobbin die Aufhebung des Beschlusses vom 8. Juni 2021, Shindler u. a./Rat (T-198/20, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2021:348), mit dem das Gericht ihre Klage auf vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 2020, L 29, S. 7, im Folgenden: Austrittsabkommen) und des Beschlusses (EU) 2020/135 des Rates vom 30. Januar 2020 über den Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 2020, L 29, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss) (im Folgenden zusammen: streitige Rechtsakte) als unzulässig abgewiesen hat.
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