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   EuG, 08.07.2008 - T-48/05   

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EuG, 08.07.2008 - T-48/05 (https://dejure.org/2008,3570)
EuG, Entscheidung vom 08.07.2008 - T-48/05 (https://dejure.org/2008,3570)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - T-48/05 (https://dejure.org/2008,3570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Franchet und Byk / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Öffentlicher Dienst - Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Sache "Eurostat"- Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen an die Justizbehörden der Mitgliedstaaten - ...

  • EU-Kommission PDF

    Franchet und Byk / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Öffentlicher Dienst - Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Sache "Eurostat"- Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen an die Justizbehörden der Mitgliedstaaten - ...

  • EU-Kommission

    Franchet und Byk / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Öffentlicher Dienst - Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Sache ‚Eurostat‘- Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen an die Justizbehörden der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Beamtenstatut - DAS OLAF UND DIE KOMMISSION HABEN SICH, INDEM SIE DEN GERICHTSBEHÖRDEN UND DER PRESSE INFORMATIONEN ÜBERMITTELT HABEN, IN EINER WEISE FEHLERHAFT VERHALTEN, DIE GEEIGNET IST, DIE HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT AUSZULÖSEN

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinschaft haftet aufgrund unerlaubter Übermittlung von Informationen an die Presse - Weitergabe von Ermittlungsakten an Gerichtsbehörden

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Yves Franchet und des Daniel Byk gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. Januar 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Außervertragliche Haftung - Öffentlicher Dienst - Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Sache "Eurostat"- Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen an die Justizbehörden der Mitgliedstaaten - ...

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (63)

  • EuG, 10.06.2004 - T-307/01

    François / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Im Unterschied zu Art. 7 Abs. 2 des Anhangs IX des Statuts, wonach der Disziplinarrat im Fall der Strafverfolgung vor einem Strafgericht beschließen kann, die Abgabe seiner Stellungnahme so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Gerichts ergangen ist, räumt somit Art. 88 Abs. 5 des Statuts der Anstellungsbehörde, die die Rechtsstellung des Beamten, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, endgültig zu regeln hat, kein Ermessen ein (Urteile des Gerichts vom 19. März 1998, Tzoanos/Kommission, T-74/96, Slg. ÖD 1998, I-A-129 und II-343, Randnrn. 32 und 33, und vom 10. Juni 2004, François/Kommission, T-307/01, Slg. 2004, II-1669, Randnr. 59).

    Hat das Strafgericht die Tatsachen festgestellt, kann die Verwaltung diese anschließend unter den Begriff der disziplinarrechtlich zu ahndenden Pflichtverletzung subsumieren und dabei insbesondere prüfen, ob sie den Tatbestand einer Verletzung von Dienstpflichten verwirklichen (Urteil François/Kommission, oben in Randnr. 341 angeführt, Randnr. 75).

    Da im vorliegenden Fall feststeht, dass die gegen die Kläger eröffneten Disziplinarverfahren zumindest teilweise dieselben Sachverhalte wie die Strafverfahren betrafen, war es der Kommission verwehrt, disziplinarrechtlich endgültig über die Rechtsstellung der Kläger zu entscheiden, solange kein rechtskräftiges Urteil der Strafgerichte ergangen war (vgl. in diesem Sinne Urteil François/Kommission, oben in Randnr. 341 angeführt, Randnr. 73).

    Dass die Kommission gegen die Kläger vor Abschluss der Untersuchungen des OLAF Disziplinarverfahren eröffnet hat, hat eine Verletzung ihres Ansehens sowie Störungen ihres Privatlebens bewirkt und sie in einen Zustand der Unsicherheit versetzt; dies stellt einen immateriellen Schaden dar, der zu ersetzen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil François/Kommission, oben in Randnr. 341 angeführt, Randnr. 110).

    Etwaige Kosten, die mit den Verfahren vor nationalen Gerichten im Zusammenhang stehen, können im vorliegenden Verfahren nicht erstattet werden, da ein Kausalzusammenhang zwischen diesem geltend gemachten Schaden und den Rechtsverstößen des OLAF und der Kommission nicht besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil François/Kommission, oben in Randnr. 341 angeführt, Randnr. 109).

  • EuG, 12.09.2007 - T-259/03

    Nikolaou / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Es kann nicht zweifelhaft sein, dass die im vorliegenden Fall verletzte Rechtsnorm, wonach Personen, gegen die eine Untersuchung im Gang ist, hiervon unterrichtet werden müssen und ihnen Gelegenheit gegeben werden muss, zu allen sie betreffenden Tatsachen Stellung zu nehmen, dem Einzelnen Rechte verleiht (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, Nikolaou/Kommission, T-259/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 263).

    Gewiss räumt Art. 4 des Beschlusses 1999/396 dem OLAF in Fällen, in denen aus ermittlungstechnischen Gründen absolute Geheimhaltung gewahrt und auf Untersuchungsmittel zurückgegriffen werden muss, die in die Zuständigkeit einer innerstaatlichen Justizbehörde fallen, einen Gestaltungsspielraum ein (vgl. entsprechend Urteil Nikolaou/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 264).

    Daher könnte eine solche Veröffentlichung, sofern die Kläger im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen hätten, dass die Veröffentlichung von Informationen über die ihnen geltende Untersuchung dem OLAF zuzurechnen ist, diesem grundsätzlich nicht vorgeworfen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Nikolaou/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 141).

    Diesem Ansatz ist auch bei der Prüfung zu folgen, ob die Kläger bewiesen haben, dass bestimmte Informationen vom OLAF oder einem seiner Bediensteten preisgegeben wurden, unbeschadet, in diesem Stadium der Prüfung durch das Gericht, der Frage, ob die etwaigen Preisgaben durch das OLAF rechtswidrige Handlungen waren (vgl. in diesem Sinne Urteil Nikolaou/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 142).

  • EuG, 13.03.2003 - T-166/02

    Pessoa e Costa / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Er kann daher nur inzidenter im Rahmen einer Klage angefochten werden, die sich gegen eine endgültige und den Beamten beschwerende Disziplinarentscheidung richtet (Urteil des Gerichts vom 13. März 2003, Pessoa e Costa/Kommission, T-166/02, Slg. ÖD 2003, I-A-89 und II-471, Randnr. 37).

    Dieser Vorschrift ist zu entnehmen, dass es der Anstellungsbehörde verwehrt ist, die disziplinarrechtliche Stellung des betreffenden Beamten durch Entscheidungen über Vorgänge, die gleichzeitig Gegenstand eines Strafverfahrens sind, endgültig zu regeln, solange die von dem befassten Strafgericht erlassene Entscheidung nicht rechtskräftig geworden ist (Urteil Pessoa e Costa/Kommission, oben in Randnr. 340 angeführt, Randnr. 45).

    Auf jeden Fall bestand für Herrn Byk die Möglichkeit, die Ablehnung seiner Bewerbung anzufechten, wenn er der Meinung war, dass sie zu Unrecht auf die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn gestützt worden sei (vgl. in diesem Sinne Urteil Pessoa e Costa/Kommission, oben in Randnr. 340 angeführt, Randnr. 69).

  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Die Kläger verweisen auf ihre auf die Verordnung Nr. 1049/2001 gestützten Klagen in den verbundenen Rechtssachen T-391/03 und T-70/04.

    Die Kommission verweist lediglich darauf, dass die Kläger in den verbundenen Rechtssachen T-391/03 und T-70/04 auf die Verordnung Nr. 1049/2001 gestützte Klagen erhoben hätten, und unterstreicht, dass ihr Antrag auf Zugang und seine Ablehnung in den Rahmen dieser Verordnung gehörten.

    Der Antrag der Kläger gehört, soweit sie Zugang zu Dokumenten auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1049/2001 beanspruchen, nicht zum vorliegenden Verfahren, da dieser Klageanspruch bereits im Rahmen des Urteils des Gerichts vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission (T-391/03 und T-70/04, Slg. 2006, II-2023), behandelt worden ist.

  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Zum Vorwurf, das OLAF habe die Begründungspflicht verletzt, weil es nicht erläutert habe, weshalb es die Angaben der Kläger nicht berücksichtigt habe, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Verletzung der in Art. 253 EG verankerten Begründungspflicht als solche nicht geeignet ist, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen (Urteile des Gerichtshofs vom 15. September 1982, Kind/EWG, 106/81, Slg. 1982, 2885, Randnr. 14, vom 6. Juni 1990, AERPO u. a./Kommission, C-119/88, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 20, und vom 30. September 2003, Eurocoton u. a./Rat, C-76/01 P, Slg. 2003, I-10091, Randnr. 98; Urteile des Gerichts vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 57, vom 13. Dezember 1995, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, T-481/93 und T-484/93, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 104, vom 20. März 2001, Cordis/Kommission, T-18/99, Slg. 2001, II-913, Randnr. 79, und vom 6. Dezember 2001, Emesa Sugar/Rat, T-43/98, Slg. 2001, II-3519, Randnr. 63).

    Auf jeden Fall fällt die Frage der Erstattung von Kosten auf nationaler Ebene in die ausschließliche Zuständigkeit des nationalen Gerichts, das eine solche Frage, da für diesen Bereich Harmonisierungsmaßnahmen der Gemeinschaft fehlen, unter Anwendung der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften zu entscheiden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Nölle/Rat und Kommission, oben in Randnr. 243 angeführt, Randnr. 37).

  • EuG, 07.02.2007 - T-339/03

    Clotuche / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Dieser Eindruck wird nicht dadurch beseitigt, dass die Kommission betont, "dass der Grundsatz der Unschuldsvermutungen durch die Entscheidung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder über die Versetzung von Bediensteten unberührt bleibt" (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, Slg. ÖD 2007, I-A-0000 und II-A-0000, Randnr. 145, und Caló/Kommission, T-118/04 und T-134/04, Slg. ÖD 2007, I-A-0000 und II-A-0000, Randnr. 120).

    Die Formen, in denen die Entscheidung vom 9. Juli 2003, Disziplinarverfahren zu eröffnen, an die Öffentlichkeit gelangte, hatten bei dieser oder zumindest bei einem Teil von ihr zwangsläufig den Eindruck hervorgerufen, dass die Kläger an den Unregelmäßigkeiten bei Eurostat beteiligt waren (vgl. in diesem Sinne die in Randnr. 308 angeführten Urteile Clotuche/Kommission, Randnr. 219, und Caló/Kommission, Randnr. 155).

  • EuG, 19.03.1998 - T-74/96

    Tzoanos / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Im Unterschied zu Art. 7 Abs. 2 des Anhangs IX des Statuts, wonach der Disziplinarrat im Fall der Strafverfolgung vor einem Strafgericht beschließen kann, die Abgabe seiner Stellungnahme so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Gerichts ergangen ist, räumt somit Art. 88 Abs. 5 des Statuts der Anstellungsbehörde, die die Rechtsstellung des Beamten, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, endgültig zu regeln hat, kein Ermessen ein (Urteile des Gerichts vom 19. März 1998, Tzoanos/Kommission, T-74/96, Slg. ÖD 1998, I-A-129 und II-343, Randnrn. 32 und 33, und vom 10. Juni 2004, François/Kommission, T-307/01, Slg. 2004, II-1669, Randnr. 59).

    Zum einen entspricht dieser Artikel dem Bestreben, die Stellung des betreffenden Beamten in einem Strafverfahren, das aufgrund von Handlungen eröffnet wurde, die auch Gegenstand eines gegen ihn gerichteten Disziplinarverfahrens seines Gemeinschaftsorgans sind, nicht zu beeinträchtigen (Urteil Tzoanos/Kommission, oben in Randnr. 341 angeführt, Randnr. 34).

  • EuGH, 08.04.2003 - C-471/02

    Gómez-Reino / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Nach Art. 4 Abs. 1 des Beschlusses 1999/396 ist der betroffene Beamte rasch über die Möglichkeit einer persönlichen Implikation zu unterrichten, sofern dies nicht die Untersuchung beeinträchtigt, und es dürfen auf keinen Fall am Ende der Untersuchung Schlussfolgerungen, die einen Beamten der Kommission mit Namen nennen, gezogen werden, ohne dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu allen ihn betreffenden Tatsachen zu äußern (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 8. April 2003, Gómez-Reino/Kommission, C-471/02 P[R], Slg. 2003, I-3207, Randnr. 63).

    Die Verletzung dieser Bestimmungen, die festlegen, wie die Beachtung der Verteidigungsrechte des betroffenen Beamten mit den Erfordernissen der Vertraulichkeit, die jeder Untersuchung dieser Art eigen sind, vereinbart werden kann, würde einen Verstoß gegen die für das Untersuchungsverfahren geltenden wesentlichen Formvorschriften darstellen (Beschluss Gómez-Reino/Kommission, oben in Randnr. 128 angeführt, Randnr. 64).

  • EuG, 06.03.2001 - T-192/99

    Dunnett u.a. / EIB

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Bei einer Abwägung der zu schützenden Interessen hat das Gericht die Auffassung vertreten, es müsse geprüft werden, ob besondere Umstände wie etwa die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage des Dokuments, um die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zum Erlass der angefochtenen Handlung sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. März 2001, Dunnett u. a./EIB, T-192/99, Slg. 2001, II-813, Randnrn. 33 und 34) oder um das Vorliegen eines Ermessensmissbrauchs nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Februar 1996, Lopes/Gerichtshof, T-280/94, Slg.ÖD 1996, I-A-77 und II-239, Randnr. 59), es rechtfertigten, ein Dokument in den Akten zu belassen.

    Damit rechtfertigt es die Eigenart der vorliegenden Klage, in deren Rahmen die Kläger die Rechtswidrigkeit des Verhaltens des OLAF nachweisen wollen, diese Dokumente in den Akten zu belassen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dunnett u. a./EIB, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnrn. 33 und 34).

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-48/05
    Zum Vorwurf, das OLAF habe die Begründungspflicht verletzt, weil es nicht erläutert habe, weshalb es die Angaben der Kläger nicht berücksichtigt habe, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Verletzung der in Art. 253 EG verankerten Begründungspflicht als solche nicht geeignet ist, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen (Urteile des Gerichtshofs vom 15. September 1982, Kind/EWG, 106/81, Slg. 1982, 2885, Randnr. 14, vom 6. Juni 1990, AERPO u. a./Kommission, C-119/88, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 20, und vom 30. September 2003, Eurocoton u. a./Rat, C-76/01 P, Slg. 2003, I-10091, Randnr. 98; Urteile des Gerichts vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 57, vom 13. Dezember 1995, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, T-481/93 und T-484/93, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 104, vom 20. März 2001, Cordis/Kommission, T-18/99, Slg. 2001, II-913, Randnr. 79, und vom 6. Dezember 2001, Emesa Sugar/Rat, T-43/98, Slg. 2001, II-3519, Randnr. 63).
  • EuG, 12.12.1995 - T-203/95

    Bernard Connolly gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 18.09.1995 - T-168/94

    Blackspur DIY Ltd, Steven Kellar, J.M.A. Glancy und Ronald Cohen gegen Rat der

  • EuG, 18.12.2003 - T-215/02

    Gómez-Reino / Kommission

  • EuG, 25.06.1997 - T-7/96

    Francesco Perillo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Abkommen

  • EuG, 27.06.2000 - T-72/99

    Meyer / Kommission

  • EuG, 20.03.2001 - T-18/99

    Cordis / Kommission

  • EuG, 30.09.1998 - T-149/96

    Coldiretti u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 08.10.1986 - 169/83

    Leussink-Brummelhuis / Kommission

  • EuG, 21.11.2000 - T-23/00

    A / Kommission

  • EuGH, 23.09.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament - Rechtsmittel - Beamte - Bedienstete auf Zeit bei den

  • EuG, 01.04.2004 - T-198/02

    N / Kommission - Beamte - Disziplinarordnung - Entfernung aus dem Dienst ohne

  • EuGH, 06.06.1990 - 119/88

    AERPO u.a. / Kommission

  • EuG, 09.07.2002 - T-21/01

    Zavvos / Kommission

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 10.07.2003 - C-20/00

    KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES

  • EuG, 17.12.2003 - T-146/01

    DLD Trading / Rat

  • EuGH, 15.09.1982 - 106/81

    Kind / EEC

  • EuGH, 30.01.1992 - 363/88

    Finsider u.a. / Kommission

  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

  • EuG, 06.04.2006 - T-309/03

    Camós Grau / Kommission - Untersuchung des Europäischen Amtes für

  • EuGH, 28.06.2007 - C-331/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuG, 05.12.2002 - T-277/01

    Stevens / Kommission

  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-273/01

    Innova Privat-Akademie / Kommission

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuGH, 19.04.2005 - C-521/04

    Tillack / Kommission - Rechtsmittel - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz -

  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

  • EuG, 07.02.2007 - T-118/04

    Caló / Kommission

  • EuG, 04.10.2006 - T-193/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER MASSNAHME, MIT DER DAS

  • EuG, 20.02.2002 - T-170/00

    Förde-Reederei / Rat und Kommission

  • EuGH, 10.06.1999 - C-334/97

    Kommission / Montorio

  • EuG, 11.04.2006 - T-394/03

    Angeletti / Kommission

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

  • EuGH, 30.09.2003 - C-76/01

    Eurocoton u.a. / Rat

  • EGMR, 10.02.1995 - 15175/89

    ALLENET DE RIBEMONT c. FRANCE

  • EuGH, 04.10.1979 - 113/76

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf

  • EuGH, 04.10.1979 - 27/79

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf

  • EuGH, 04.10.1979 - 239/78

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf

  • EuGH, 04.10.1979 - 167/78

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf

  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 11.07.1997 - T-267/94

    Oleifici Italiani / Kommission

  • EuGH, 28.03.1979 - 90/78

    Granaria / Rat und Kommission

  • EuG, 29.02.1996 - T-280/94

    Orlando Lopes gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

  • EuGH, 17.12.1981 - 245/80

    Gemeinsame Marktorganisation für Getreide ; Schwellenpreise für Hartweizen ;

  • EuGH, 17.12.1981 - 243/80

    Gemeinsame Marktorganisation für Getreide ; Schwellenpreise für Hartweizen ;

  • EuGH, 17.12.1981 - 200/80

    Gemeinsame Marktorganisation für Getreide ; Schwellenpreise für Hartweizen ;

  • EuG, 11.06.2019 - T-138/18

    De Esteban Alonso / Kommission

    - das OLAF anzuweisen, "den Vermerk vom 19. März 2003 betreffend die Rechtssache Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, vorzulegen, die Kommission zu verurteilen, ihm den Betrag von 1 102 291, 68 Euro für den erlittenen immateriellen, körperlichen und materiellen Schaden zu zahlen";.

    Zunächst sei darauf hinzuweisen, dass das Gericht in seinem Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 124), zu derselben Sache "Eurostat" ausgeführt habe, dass der vom OLAF an die französischen Justizbehörden übermittelte Vermerk vom 19. März 2003 eine interne Untersuchung darstelle.

    Er stützt sein Vorbringen auf das Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257), in dem das Gericht die vom OLAF durchgeführte Untersuchung als interne Untersuchung bezeichnet und die Auffassung vertreten habe, das OLAF habe dadurch, dass es nicht seiner Unterrichtungspflicht gemäß Art. 4 Abs. 1 des Beschlusses 1999/396 nachgekommen sei, eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer Rechtsnorm begangen, die dem Einzelnen Rechte verleihe.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass, wie vom Gericht in Rn. 124 des Urteils vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257), festgestellt, die Übermittlung des Vorgangs Datashop - Planistat an die französischen Justizbehörden am 19. März 2003 eine interne Untersuchung betraf.

    Die Verletzung dieser Bestimmungen, die festlegen, wie die Beachtung der Verteidigungsrechte des betroffenen Beamten mit den Erfordernissen der Vertraulichkeit, die jeder Untersuchung dieser Art eigen sind, vereinbart werden kann, würde einen Verstoß gegen die für das Untersuchungsverfahren geltenden wesentlichen Formvorschriften darstellen (Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 129).

    Diese Übermittlung von Informationen kann somit vor den "Schlussfolgerungen am Ende der Untersuchung" erfolgen, die normalerweise im Untersuchungsbericht enthalten sind (Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 130).

    Allerdings hat das Gericht in seinem Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 132), befunden, dass es zum Zeitpunkt der Übermittlung von Informationen an die nationalen Justizbehörden keinen Bericht im Sinne von Art. 9 der Verordnung Nr. 1073/1999 gab, der vom OLAF der Kommission hätte übermittelt werden müssen und der die Kläger in dieser Rechtssache persönlich betroffen hätte.

    Das Gericht stellte jedoch fest, dass der den französischen nationalen Justizbehörden übermittelte Vermerk vom 19. März 2003 Herrn Yves Franchet und Herrn Daniel Byk "mit Namen nennende Schlussfolgerungen" enthielt und dass diese vor der Übermittlung des Vorgangs Datashop - Planistat an die französischen Justizbehörden in Bezug auf die sie betreffenden Tatsachen gemäß Art. 4 des Beschlusses 1999/396 hätten unterrichtet und angehört werden müssen (Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 145).

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger das Gericht ersucht hat, das OLAF anzuweisen, den in der Rechtssache Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, zu den Akten gereichten Vermerk vom 19. März 2003 "vollständig und ungekürzt" vorzulegen.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu der bereits durch das Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257), getroffenen Feststellung, dass der Vermerk vom 19. März 2003 Herrn Franchet und Herrn Byk "namentlich nennende Schlussfolgerungen" enthielt, die Verwicklung anderer "Gemeinschaftsbeamter", einschließlich des Klägers, im Sinne von Art. 4 Abs. 1 des Beschlusses 1999/396 deutlich aus diesem Vermerk ersichtlich ist.

    Was im Übrigen die in Art. 4 Abs. 2 des Beschlusses 1999/396 vorgesehene Ausnahme von der Notwendigkeit der Wahrung der absoluten Geheimhaltung aus ermittlungstechnischen Gründen betrifft, so wurde in den Rn. 148 und 149 des Urteils vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257), festgestellt, dass - obwohl der Generaldirektor des OLAF in dem Vermerk vom 3. April 2003 festgestellt hatte, dass "Beamte von Eurostat und des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften impliziert seien, dass dieser Teil den französischen Justizbehörden übermittelt worden sei und dass es sich empfehle, die Unterrichtung der Beamten gemäß Art. 4 des Beschlusses 1999/396 wegen der Notwendigkeit absoluter Geheimhaltung aus ermittlungstechnischen Gründen hinauszuschieben" - die Kommission in Beantwortung einer schriftlichen Frage des Gerichts bestätigte, dass ihr Generalsekretär keine Gelegenheit hatte, seine Zustimmung zur Hinausschiebung der Pï‚icht zu geben, Herrn Franchet und Herrn Byk zur Stellungnahme aufzufordern.

    Das Erfordernis, diese Zustimmung einzuholen, würde sonst seine Daseinsberechtigung verlieren, nämlich sicherzustellen, dass die Verteidigungsrechte der betroffenen Beamten beachtet werden, dass ihre Unterrichtung nur in wirklichen Ausnahmefällen hinausgeschoben wird und dass die Beurteilung dieser Ausnahmelage nicht nur Sache des OLAF ist, sondern zugleich das Urteil des Generalsekretärs der Kommission erfordert (Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 151).

    In Bezug auf Disziplinarverfahren stellte das Gericht in der Rechtssache Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 351) fest, dass die Kommission gegen die für das Disziplinarverfahren geltenden Regeln verstoßen habe, indem sie vor Abschluss der internen Untersuchungen des OLAF Disziplinarverfahren gegen Herrn Franchet und Herrn Byk eröffnet habe.

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Schaden nur dann ersatzfähig ist, wenn er mit hinreichender Unmittelbarkeit auf das beanstandete Verhalten zurückgeführt werden kann (Urteile vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 21, vom 27. Juni 2000, Meyer/Kommission, T-72/99, EU:T:2000:170, Rn. 49, und vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 397).

    Außerdem trägt nach ständiger Rechtsprechung der Kläger die Beweislast für das Bestehen des Kausalzusammenhangs (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 1992, Finsider u. a./Kommission, C-363/88 und C-364/88, EU:C:1992:44, Rn. 25, vom 30. September 1998, Coldiretti u. a./Rat und Kommission, T-149/96, EU:T:1998:228, Rn. 101, und vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 397).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2021 - C-591/19

    Kommission/ De Esteban Alonso

    37 Ich weise darauf hin, dass, was diesen Punkt angeht, der vom Gericht im angefochtenen Urteil verfolgte Ansatz mit dem des Urteils vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257), das dieselbe OLAF-Untersuchung und die Anwendung derselben Bestimmung betraf, gegen das aber kein Rechtsmittel eingelegt wurde, übereinstimmt.

    43 T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 351. Vgl. angefochtenes Urteil, Rn. 98 bis 102.

    45 T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 351. Vgl. angefochtenes Urteil, Rn. 98.

    48 T-48/05, EU:T:2008:257.

    49 Vgl. Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 350 und 351).

    50 Vgl. Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 346 bis 348).

    51 Vgl. Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 349).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Die Klägerinnen führen ferner das Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 210 bis 219), an, in dem das Gericht im Rahmen einer Schadensersatzklage festgestellt hat, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) die Grundsätze der Unschuldsvermutung und der guten Verwaltung sowie seine Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt hat, indem es die Verbreitung sensibler Punkte von Untersuchungen in der Presse herbeigeführt und angegeben hat, dass die Kläger eines "groß angelegten Vorhabens zur Plünderung von [Unions]mitteln" verdächtig sind (Rn. 216).
  • EuGöD, 11.05.2010 - F-30/08

    Nanopoulos / Kommission

    Sie kann daher nur inzidenter im Rahmen einer Klage angefochten werden, die sich gegen eine endgültige, den Beamten beschwerende Disziplinarentscheidung richtet (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 13. März 2003, Pessoa e Costa/Kommission, T-166/02, Slg. ÖD 2003, I-A-89 und II-471, Randnr. 37, und vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, Slg. 2008, II-1585, Randnr. 340).

    Somit hat im vorliegenden Fall grundsätzlich der Kläger zu beweisen, dass die ihn betreffenden Informationen, die in der Presse veröffentlicht worden sind, auf der Verwaltung zuzurechnendes Durchsickern von Informationen zurückzuführen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Nikolaou/Kommission, Randnr. 141, und Franchet und Byk/Kommission, Randnr. 182).

    Diese Regel erfährt indessen eine Abmilderung, wenn ein schädigendes Ereignis auf mehrere verschiedene Ursachen zurückgeführt werden kann und das Gemeinschaftsorgan keinen Beweis dafür beigebracht hat, welcher dieser Ursachen das Ereignis zuzuschreiben ist, obwohl das Organ am Besten in der Lage gewesen wäre, Beweise hierfür vorzulegen, so dass diese Unsicherheit zu seinen Lasten gehen muss (Urteil Franchet und Byk/Kommission, Randnr. 183).

  • EuG, 02.10.2009 - T-324/05

    Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund

    Was den ersten und den zweiten Grund angeht, ist festzustellen, dass weder die etwaige Vertraulichkeit der betreffenden Dokumente noch der Umstand, dass sie möglicherweise nicht auf rechtmäßige Weise erlangt wurden, ein Hinderungsgrund dafür ist, sie in den Akten zu belassen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, Slg. 2008, II-1585, Randnr. 74).

    Zum einen verbietet nämlich keine Rechtsvorschrift ausdrücklich, unrechtmäßig erlangte Beweise zu verwerten (Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 75).

    Außerdem hat das Gericht bisweilen Unterlagen berücksichtigt, für die nicht bewiesen war, dass sie auf rechtmäßige Weise erlangt worden waren (Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 78).

    Bei einer Abwägung der zu schützenden Interessen hat das Gericht befunden, dass geprüft werden muss, ob besondere Umstände wie etwa die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage des Dokuments, um die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zum Erlass der angefochtenen Handlung sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. März 2001, Dunnett u. a./EIB, T-192/99, Slg. 2001, II-813, Randnrn. 33 und 34) oder um das Vorliegen eines Ermessensmissbrauchs nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Februar 1996, Lopes/Gerichtshof, T-280/94, Slg. ÖD 1996, I-A-77 und II-239, Randnr. 59), es rechtfertigen, ein Dokument in den Akten zu belassen (Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 79).

  • EuG, 09.06.2021 - T-514/19

    DI/ EZB

    Nach der Rechtsprechung gilt die Unschuldsvermutung für das gesamte Strafverfahren, da sie u. a. jedermann gewährleisten soll, nicht als Straftäter bezeichnet oder behandelt zu werden, bevor nicht seine Schuld rechtsförmlich nachgewiesen ist (Urteile vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 210, sowie vom 12. Juli 2012, Kommission/Nanopoulos, T-308/10 P, EU:T:2012:370, Rn. 91).

    Daher ist erstens darauf hinzuweisen, dass sich die Unschuldsvermutung nicht auf eine Verfahrensgarantie in Strafsachen beschränkt, sondern ihre Tragweite viel größer ist, zweitens, dass eine Beeinträchtigung der Unschuldsvermutung von jedem beliebigen Träger öffentlicher Gewalt ausgehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 211, sowie vom 12. Juli 2012, Kommission/Nanopoulos, T-308/10 P, EU:T:2012:370, Rn. 92), und drittens, dass sich diese Beeinträchtigung aus Erklärungen oder Entscheidungen ergeben kann, die das Gefühl vermitteln, dass sich der Betreffende einer Straftat schuldig gemacht habe, die Öffentlichkeit dazu verleiten, ihn für schuldig zu halten, oder der strafrechtlichen Würdigung des Sachverhalts vorgreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, Kommission/Nanopoulos, T-308/10 P, EU:T:2012:370, Rn. 91).

    Dabei sind der wirkliche Sinn der betreffenden Erklärungen und nicht ihre sprachliche Form sowie die besonderen Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Erklärungen formuliert worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2019, AH u. a. [Unschuldsvermutung], C-377/18, EU:C:2019:670, Rn. 43, sowie vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 211 und die dort angeführte Rechtsprechung; EGMR, 28. Mai 2020, Farzaliyev/Aserbaidschan, CE:ECHR:2020:0528JUD002962007, § 64).

  • EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Die Kommission trägt zwar unter Berufung auf die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, Randnrn. 95 bis 97), und vom 10. Dezember 2008, Nardone/Kommission (T-57/99, Randnr. 162) vor, die erste Voraussetzung der außervertraglichen Haftung der Verwaltung verlange auf jeden Fall, dass ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm nachgewiesen werde, die bezwecke, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, doch gilt diese Voraussetzung nach ständiger Rechtsprechung für Schadensersatzklagen, die der Einzelne aufgrund von Art. 288 EG erhebt, ist indessen nicht auf Schadensersatzklagen anwendbar, die ihren Ursprung in einem Dienstverhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherrn haben.

    Das Gericht erster Instanz hat als Rechtsmittelkammer in dem Beschluss Marcuccio/Kommission (Randnrn. 11, 12 und 13), der nach den Urteilen Franchet und Byk/Kommission sowie Nardone/Kommission erlassen wurde, bekräftigt, dass ein Beamter aufgrund des Dienstverhältnisses zwischen ihm und der Union nicht als Privatperson behandelt werden kann und dass sich die Haftungsvoraussetzungen nach Art. 236 EG von denen nach Art. 288 EG unterscheiden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-680/22

    DD / FRA

    Le requérant soutient, en troisième lieu, que le Tribunal aurait commis une erreur de droit au point 111 de l'arrêt attaqué en écartant l'application de la jurisprudence issue de l'arrêt du 8 juillet 2008, Franchet et Byk/Commission (T-48/05, EU:T:2008:257), confirmée par l'arrêt du 12 juillet 2012, Commission/Nanopoulos (T-308/10 P, EU:T:2012:370), qui exige que l'administration dispose d'éléments suffisamment précis et pertinents avant d'ouvrir une procédure disciplinaire.

    3 Arrêts du 13 mars 2003, Pessoa e Costa/Commission (T-166/02, EU:T:2003:73, point 59), et du 8 juillet 2008, Franchet et Byk/Commission (T-48/05, EU:T:2008:257, point 367).

    15 Arrêts du 13 mars 2003, Pessoa e Costa/Commission (T-166/02, EU:T:2003:73, point 37), et du 8 juillet 2008, Franchet et Byk/Commission (T-48/05, EU:T:2008:257, point 340).

  • EuG, 30.11.2022 - T-401/21

    KN/ Parlament

    Andererseits können Art. 6 Abs. 2 EMRK und Art. 48 Abs. 1 der Charta die Behörden mit Blick auf Art. 10 EMRK und Art. 11 der Charta, die das Recht auf freie Meinungsäußerung garantieren, nicht daran hindern, die Öffentlichkeit über laufende strafrechtliche Ermittlungen zu informieren, sondern verlangen, dass sie dies mit aller Diskretion und Zurückhaltung tun, die die Achtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung gebietet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 212 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Rechtsprechung hat jedoch betont, dass es bei der Beurteilung, ob ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung vorliegt, wichtig ist, den wirklichen Sinn der fraglichen Erklärungen und nicht ihre wörtliche Bedeutung sowie die besonderen Umstände, unter denen sie abgegeben wurden, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 211 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen ist, soweit der Kläger ein Verhalten des Parlaments angreift, daran zu erinnern, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit eine Ausprägung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 213).

  • EuGH, 10.06.2021 - C-591/19

    Kommission/ De Esteban Alonso

    In seinem Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257), habe das Gericht die Verpflichtung, die beiden in dieser Rechtssache betroffenen Beamten zu unterrichten, nur deshalb bejaht, weil der Vermerk vom 19. März 2003 diese Beamten namentlich nennende Schlussfolgerungen enthalten habe.

    Herr De Esteban Alonso macht geltend, das Gericht habe in den Rn. 123 bis 125 des Urteils vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257), entschieden, dass der Vermerk vom 19. März 2003 eine interne Untersuchung betroffen habe.

    In seinem Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257), habe das Gericht entschieden, dass die Kläger infolge des rechtswidrigen Verhaltens des OLAF und der Kommission ein Gefühl der Ungerechtigkeit und der Frustration hätten hinnehmen und eine Beschädigung ihrer Ehre und ihres beruflichen Ansehens hätten erfahren müssen, und die Kommission daher zum Ersatz dieses immateriellen Schadens verurteilt.

  • EuG, 26.04.2016 - T-221/08

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zu

  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

  • EuG, 21.05.2014 - T-447/11

    Catinis / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten -

  • EuG, 07.07.2011 - T-283/08

    Longinidis / Cedefop

  • EuG, 25.10.2018 - T-286/15

    KF / CSUE

  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und CRU

  • EuG, 12.05.2010 - T-560/08

    Kommission / Meierhofer - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung -

  • EuGH, 28.02.2013 - C-460/09

    Inalca und Cremonini / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

  • EuGöD, 11.04.2016 - F-49/15

    FU / Kommission

  • EuG, 12.07.2012 - T-308/10

    Kommission / Nanopoulos

  • EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05

    A / Kommission

  • EuGöD, 30.06.2015 - F-129/14

    Dybman / EAD

  • EuG, 05.10.2009 - T-62/07

    Kommission / de Brito Sequeira Carvalho

  • EuGöD, 05.07.2011 - F-46/09

    V / Parlament

  • EuG, 10.12.2018 - T-552/15

    Bank Refah Kargaran / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 02.02.2017 - T-381/15

    IMG / Kommission - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Verstärkte

  • EuG, 12.05.2015 - T-562/12

    Dalli / Kommission

  • EuG, 11.01.2024 - T-417/23

    TO/ EUA

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-351/20

    Dragnea/ Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

  • EuGH, 13.01.2022 - C-351/20

    Dragnea/ Kommission - Rechtsmittel - Untersuchungen des Europäischen Amts für

  • EuGöD, 28.04.2009 - F-5/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DES OLAF, DIE IM VERLAUF EINER INTERNEN UNTERSUCHUNG BEI DER

  • EuG, 26.06.2018 - T-757/17

    Kerstens / Kommission

  • EuG, 14.04.2021 - T-29/17

    RQ / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-363/22

    Planistat Europe und Charlot/ Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche

  • EuG, 02.12.2021 - T-54/21

    OHB System/ Kommission - Vertraulichkeit - Einwendungen der Streithelferinnen

  • EuG, 14.12.2018 - T-298/16

    East West Consulting / Kommission

  • EuG, 09.09.2016 - T-557/15

    De Esteban Alonso / Kommission

  • EuG, 06.07.2015 - T-44/11

    Italy v Commission

  • EuG, 04.04.2019 - T-61/18

    Rodriguez Prieto/ Kommission

  • EuG, 16.10.2014 - T-297/12

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuGöD, 13.12.2012 - F-7/11

    AX / EZB

  • EuGöD, 28.03.2012 - F-36/11

    BD / Kommission

  • EuG, 08.05.2019 - T-553/15

    Export Development Bank of Iran / Rat

  • EuG, 13.12.2018 - T-290/16

    Fruits de Ponent / Kommission - Außervertragliche Haftung - Landwirtschaft -

  • EuG, 08.11.2018 - T-827/16

    QB / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Beurteilungen - Beurteilung

  • EuGöD, 13.01.2011 - F-77/09

    Nijs / Rechnungshof

  • EuG, 17.02.2017 - T-726/14

    Novar / EUIPO - Außervertragliche Haftung - Nachweis über die Existenz, die

  • EuG, 14.04.2021 - T-462/20

    ZU/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-851/19

    DK / EAD - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bestechlichkeit - Strafrechtliche

  • EuGöD, 05.05.2014 - F-27/14

    DK / EAD

  • EuGöD, 18.03.2015 - F-27/14

    DK / EAD

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