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   EuG, 08.07.2020 - T-748/18   

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https://dejure.org/2020,17758
EuG, 08.07.2020 - T-748/18 (https://dejure.org/2020,17758)
EuG, Entscheidung vom 08.07.2020 - T-748/18 (https://dejure.org/2020,17758)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - T-748/18 (https://dejure.org/2020,17758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Glimarpol/ EUIPO - Metar (Outils pneumatiques)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das Druckluftwerkzeuge darstellt - Nichtigkeitsverfahren - Streitbeitritt des anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer - Überschreitung der Frist für die Streithilfe gemäß Art. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20

    Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Das Gericht hat auch entschieden, dass der Vergleich der durch die Geschmacksmuster hervorgerufenen Gesamteindrücke "synthetischer Art sein [muss] und ... sich nicht auf den analytischen Vergleich einer Aufzählung von Ähnlichkeiten und Unterschieden beschränken [kann]" (Urteil vom 8. Juli 2020, Glimarpol/EUIPO - Metar [Druckluftwerkzeuge] [T-748/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:321, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
  • EuG, 22.09.2021 - T-685/20

    Asian Gear/ EUIPO - Multimox (Scooter)

    Somit erfordert die Prüfung der Offenbarung eines älteren Geschmacksmusters eine zweistufige Analyse, bei der erstens geprüft wird, ob die mit dem Antrag auf Nichtigerklärung vorgelegten Nachweise zum einen den Tatbestand der Offenbarung eines Geschmacksmusters und zum anderen den zeitlichen Vorrang dieser Offenbarung vor dem Anmelde- oder Prioritätstag des fraglichen Geschmacksmusters belegen, und zweitens - falls der Inhaber des angegriffenen Geschmacksmusters das Gegenteil behauptet hat -, ob diese Tatsachen den in der Union tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konnten, da andernfalls eine Offenbarung als unwirksam angesehen und nicht berücksichtigt wird (vgl. Urteil vom 8. Juli 2020, Glimarpol/EUIPO - Metar [Druckluftwerkzeug], T-748/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:321, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.09.2021 - T-686/20

    Asian Gear/ EUIPO - Multimox (Scooter)

    Somit erfordert die Prüfung der Offenbarung eines älteren Geschmacksmusters eine zweistufige Analyse, bei der erstens geprüft wird, ob die mit dem Antrag auf Nichtigerklärung vorgelegten Nachweise zum einen den Tatbestand der Offenbarung eines Geschmacksmusters und zum anderen den zeitlichen Vorrang dieser Offenbarung vor dem Anmelde- oder Prioritätstag des fraglichen Geschmacksmusters belegen, und zweitens - falls der Inhaber des angegriffenen Geschmacksmusters das Gegenteil behauptet hat -, ob diese Tatsachen den in der Union tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konnten, da andernfalls eine Offenbarung als unwirksam angesehen und nicht berücksichtigt wird (vgl. Urteil vom 8. Juli 2020, Glimarpol/EUIPO - Metar [Druckluftwerkzeug], T-748/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:321, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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