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   EuG, 08.09.2022 - T-560/16 DEP   

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EuG, 08.09.2022 - T-560/16 DEP (https://dejure.org/2022,29301)
EuG, Entscheidung vom 08.09.2022 - T-560/16 DEP (https://dejure.org/2022,29301)
EuG, Entscheidung vom 08. September 2022 - T-560/16 DEP (https://dejure.org/2022,29301)
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  • EuG, 26.01.2017 - T-181/14

    Nürburgring / EUIPO - Biedermann (Nordschleife) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in Ermangelung einer unionsrechtlichen Gebührenordnung oder unionsrechtlicher Vorschriften über die erforderliche Arbeitszeit die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen hat, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist Sache des Antragstellers, Nachweise dafür vorzulegen, dass die Reise- und Aufenthaltskosten, deren Erstattung er beantragt, tatsächlich entstanden sind und in welcher Höhe sie angefallen sind (Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 34).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-38/09

    Schräder / CPVO - Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    Im Hinblick auf die Anwendung dieser Bestimmung der Satzung sind die Einrichtungen der Union wie das EUIPO mit diesen Organen gleichzusetzen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 20 bis 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass dem oben in Rn. 13 angeführten Vorbringen des Klägers, mit dem die Notwendigkeit des Rückgriffs auf die Dienste eines externen Anwalts durch den Beklagten in Frage gestellt wird, nicht gefolgt werden kann (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 23, und vom 25. März 2014, Marcuccio/Kommission, T-126/11 P-DEP, EU:T:2014:171, Rn. 30).

    Ferner können die im Rahmen der Honorarrechnung mit drei Stunden zu 270 Euro pro Stunde in Rechnung gestellten Kosten für die Reisezeit, wenn diese auch nur zum Teil in Ansatz gebracht wird, keinesfalls als vom Begriff der Aufwendungen, die für das Verfahren notwendig waren, im Sinne von Art. 140 Buchst. b der Verfahrensordnung erfasst angesehen werden (Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 37).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-38/09

    CPVO / Schräder - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    Im Hinblick auf die Anwendung dieser Bestimmung der Satzung sind die Einrichtungen der Union wie das EUIPO mit diesen Organen gleichzusetzen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 20 bis 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass dem oben in Rn. 13 angeführten Vorbringen des Klägers, mit dem die Notwendigkeit des Rückgriffs auf die Dienste eines externen Anwalts durch den Beklagten in Frage gestellt wird, nicht gefolgt werden kann (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 23, und vom 25. März 2014, Marcuccio/Kommission, T-126/11 P-DEP, EU:T:2014:171, Rn. 30).

    Ferner können die im Rahmen der Honorarrechnung mit drei Stunden zu 270 Euro pro Stunde in Rechnung gestellten Kosten für die Reisezeit, wenn diese auch nur zum Teil in Ansatz gebracht wird, keinesfalls als vom Begriff der Aufwendungen, die für das Verfahren notwendig waren, im Sinne von Art. 140 Buchst. b der Verfahrensordnung erfasst angesehen werden (Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 37).

  • EuG, 28.05.2013 - T-278/07

    Marcuccio / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltshonorar -

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    Damit kann nicht von einer Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Klägern gesprochen werden, wenn sich die beklagte Einrichtung der Union in bestimmten Rechtssachen dazu entschließt, sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen, während sie in anderen Rechtssachen von ihren Bediensteten vertreten wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. Mai 2013, Marcuccio/Kommission, T-278/07 P-DEP, EU:T:2013:269, Rn. 14).

    Eine solche Pflicht ist aber weder mit Art. 19 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs noch mit der den Organen und Einrichtungen der Union bei der Führung ihrer Rechtsstreitigkeiten vor den Unionsgerichten eingeräumten internen Organisationgewalt vereinbar (Beschluss vom 28. Mai 2013, Marcuccio/Kommission, T-278/07 P-DEP, EU:T:2013:269, Rn. 15).

  • EuG, 04.12.2018 - T-560/16

    Schneider / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    aufgrund des Urteils vom 4. Dezember 2018, Schneider/EUIPO (T-560/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:872),.

    Mit Urteil vom 4. Dezember 2018, Schneider/EUIPO (T-560/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:872) (im Folgenden: Hauptverfahren), wies das Gericht die Klage des Klägers ab und verurteilte ihn zur Tragung der Kosten des Beklagten.

  • EuG, 20.10.2008 - T-278/07

    Marcuccio / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    Damit kann nicht von einer Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Klägern gesprochen werden, wenn sich die beklagte Einrichtung der Union in bestimmten Rechtssachen dazu entschließt, sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen, während sie in anderen Rechtssachen von ihren Bediensteten vertreten wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. Mai 2013, Marcuccio/Kommission, T-278/07 P-DEP, EU:T:2013:269, Rn. 14).

    Eine solche Pflicht ist aber weder mit Art. 19 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs noch mit der den Organen und Einrichtungen der Union bei der Führung ihrer Rechtsstreitigkeiten vor den Unionsgerichten eingeräumten internen Organisationgewalt vereinbar (Beschluss vom 28. Mai 2013, Marcuccio/Kommission, T-278/07 P-DEP, EU:T:2013:269, Rn. 15).

  • EuGH, 07.09.1999 - C-409/96

    Kommission / Sveriges Betodlares Centralförening und Henrikson

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    In Bezug auf die Beherbergungskosten der Bevollmächtigten des Beklagten in Höhe von 722 Euro für zwei Übernachtungen in Luxemburg ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Aufwendungen, die von der internen Tätigkeit eines Organs getrennt werden können, wie die durch das Verfahren bedingten Reise- und Aufenthaltskosten, unter den Begriff der für das Verfahren notwendigen Aufwendungen fallen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. September 1999, Kommission/Sveriges Betodlares und Henrikson, C-409/96 P-DEP, EU:C:1999:389, Rn. 12 und 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.01.2017 - T-653/13

    Wahlström / FRONTEX

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    Was zweitens das in Rede stehende wirtschaftliche Interesse anbelangt, ist festzustellen, dass der Beklagte keine konkreten Nachweise dafür vorgelegt hat, dass dieses Interesse außergewöhnlich wäre oder sich erheblich von dem Interesse unterschiede, das anderen gleichartigen Verfahren zugrunde liegt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. Januar 2017, Wahlström/Frontex, T-653/13 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:12, Rn. 22).
  • EuG, 18.09.2015 - T-653/13

    Wahlström / FRONTEX

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    Was zweitens das in Rede stehende wirtschaftliche Interesse anbelangt, ist festzustellen, dass der Beklagte keine konkreten Nachweise dafür vorgelegt hat, dass dieses Interesse außergewöhnlich wäre oder sich erheblich von dem Interesse unterschiede, das anderen gleichartigen Verfahren zugrunde liegt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. Januar 2017, Wahlström/Frontex, T-653/13 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:12, Rn. 22).
  • EuG, 21.01.2021 - T-453/18

    Biasotto/ EUIPO - Oofos (OOF)

    Auszug aus EuG, 08.09.2022 - T-560/16
    In Bezug auf die 1, 75 Stunden für die Erörterung der mündlichen Ausführungen ist allerdings festzustellen, dass Aufwendungen für die Koordinierung zwischen Anwälten ein und derselben Partei nicht als notwendige Aufwendungen angesehen werden können, die bei der Berechnung der Höhe der erstattungsfähigen Kosten zu berücksichtigen wären (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2014, Esge/HABM - De'Longhi Benelux [KMIX], T-444/10 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:356, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Januar 2021, Biasotto/EUIPO - Oofos [OOF und OO], T-453/18 DEP und T-454/18 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:40, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.05.2014 - T-444/10

    'Esge / OHMI - De''Longhi Benelux (KMIX)'

  • EuGH, 18.12.1997 - C-409/96

    Sveriges Betodlares und Henrikson / Kommission

  • EuG, 29.11.2016 - T-105/14

    TrekStor / EUIPO - Scanlab (iDrive) - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 21.03.2018 - T-2/16

    K&K Group / EUIPO - Pret a Manger (Europe)

  • EuG, 19.01.2021 - T-212/18

    Romanska/ Frontex

  • EuGöD - F-116/15 (anhängig)

    Schneider / EUIPO

  • EuG, 06.03.2003 - T-226/00

    Nan Ya Plastics / Rat

  • EuG, 06.03.2017 - T-566/13

    Hostel Tourist World / EUIPO - WRI Nominees (HostelTouristWorld.com)

  • EuG, 08.03.2012 - T-126/11

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 25.03.2014 - T-126/11

    Marcuccio / Kommission

  • EuGH, 25.06.2020 - C-116/19

    Schneider / EUIPO - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit -

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