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   EuG, 08.11.2001 - T-65/96 DEP   

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EuG, 08.11.2001 - T-65/96 DEP (https://dejure.org/2001,12762)
EuG, Entscheidung vom 08.11.2001 - T-65/96 DEP (https://dejure.org/2001,12762)
EuG, Entscheidung vom 08. November 2001 - T-65/96 DEP (https://dejure.org/2001,12762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kish Glass / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Kish Glass & Co. Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 91 Buchstabe b
    Verfahren - Kosten - Festsetzung - Erstattungsfähige Kosten - Zu berücksichtigende Faktoren - Streithelfer

  • EU-Kommission

    Kish Glass & Co. Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Fließglas - Verteidigungs- und Verfahrensrechte der Beschwerdeführerin - Produktmarkt und räumlicher Markt - Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem irischen Markt für Schwimmglas; Gewährung rechtlichen Gehörs bereits im Verwaltungsverfahren; Wahrung der Verfahrensgarantien im Verwaltungsverfahren; Beschränkung der Rechte Dritter auf Teilnahme am Verwaltungsverfahren ...

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 92 § 1; ; Verfahrensordnung Art. 91 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kostenfestsetzung - Für das Verfahren notwendige Aufwendungen der Parteien - Anwaltshonorar.

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Wenn Produkte unterschiedlicher Größe und Art vom Standpunkt des Verwenders nicht austauschbar seien, reiche es nicht aus festzustellen, daß die Marktbeteiligten identisch seien, sondern es müßten, wie dies auch der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81 (Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461) getan habe, auch die Wettbewerbsbedingungen und die Struktur von Angebot und Nachfrage auf dem Markt in Betracht gezogen werden.

    Die Kommission weist darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil Michelin/Kommission festgestellt habe, daß Produkte unterschiedlicher Art und Abmessungen, die aus der Sicht des Verbrauchers nicht austauschbar seien, doch als Teil eines einzigen Marktes betrachtet werden könnten, wenn sie technisch ähnlich seien oder sich ergänzten und über Wiederverkäufer geliefert würden, die die Nachfrage der Kunden für das gesamte Sortiment befriedigen müßten.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung einnimmt, die Wettbewerbsmöglichkeiten im Rahmen eines Marktes zu beurteilen, in dem sämtliche Erzeugnisse zusammengefaßt sind, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und die mit anderen Erzeugnissen nur in geringem Maße austauschbar sind (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80, L'Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 25, und Michelin/Kommission, Randnr. 37).

    Außerdem gestattet es nach dieser Rechtsprechung (Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 44) die wegen der spezifischen Bedürfnisse des Benutzers fehlende Austauschbarkeit verschiedener Typen und Größen nicht, bei der Prüfung, ob eine marktbeherrschende Stellung gegeben ist, nach diesen Typen und Größen zwischen mehreren Teilmärkten zu differenzieren.

    Weiter kann sich, da durch die Abgrenzung des relevanten Markts ermittelt werden soll, ob das betreffende Unternehmen in der Lage ist, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs zu verhindern und sich gegenüber seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und den Verbrauchern in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten, die Prüfung nicht auf die objektiven Merkmale der in Rede stehenden Erzeugnisse beschränken, sondern es müssen auch die Wettbewerbsbedingungen sowie die Struktur der Nachfrage und des Angebots auf dem Markt in Betracht gezogen werden (Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 37).

    Im vorliegenden Fall hat daher das Gericht zu prüfen, ob die Wettbewerbsbedingungen und die Struktur des Angebots auf dem Markt für Schwimmglas es der Kommission verwehrten, unter Berufung auf das Urteil Michelin/Kommission als relevanten Produktmarkt den Markt für Rohschwimmglas aller Stärken anzusehen, selbst wenn Glas verschiedener Stärken für die Endverbraucher nicht austauschbar ist, weil die Händler die Nachfrage für den gesamten Produktbereich zu befriedigen haben.

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Das von der Kommission herangezogene Kriterium für die Ermittlung des räumlich relevanten Marktes entspreche nicht dem, das der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207) festgelegt habe.

    Die Kommission streitet ab, das vom Gerichtshof in seinem Urteil United Brands/Kommission festgelegte Kriterium nicht angewandt zu haben, und verweist darauf, daß sie in Nummer 24 der angefochtenen Entscheidung ausgeführt habe, daß das Gebiet, für das das Vorliegen einer beherrschenden Stellung festgestellt werden müsse, das Gebiet sei, in dem "die objektiven Wettbewerbsbedingungen für das betreffende Erzeugnis für alle Wirtschaftsteilnehmer gleich" seien.

    In seinem Urteil United Brands/Kommission hat der Gerichtshof ausgeführt, daß die Prüfung der Wettbewerbsmöglichkeiten nach Artikel 86 EG-Vertrag anhand der Eigenschaften des relevanten Erzeugnisses und für den abgegrenzten räumlichen Bereich zu erfolgen hat, in dem es vertrieben wird und in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind, um eine Einschätzung der wirtschaftlichen Macht des betroffenen Unternehmens zu ermöglichen (Randnr. 11).

    An anderer Stelle hat der Gerichtshof in diesem Urteil bei der Prüfung, ob die Wettbewerbsbedingungen im gegebenen Fall hinreichend homogen seien, in erster Linie auf die Transportkosten abgestellt und die Auffassung vertreten, daß namentlich die Transportkosten, wenn sie kein wirkliches Hindernis für den Vertrieb der Erzeugnisse bildeten, zu den Faktoren gehörten, die den relevanten Markt vereinheitlichten (Urteil United Brands/Kommission, Randnrn. 55 und 56).

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Sowohl der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts als auch der Entscheidungspraxis der Kommission (Entscheidung 88/138/EWG der Kommission vom 22. Dezember 1987 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag [IV/30.787 und 31.488 - Eurofix-Bauco/Hilti] [ABl. 1988, L 65, S. 19]; Entscheidung 92/163/EWG der Kommission vom 24. Juli 1991 in einem Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag [IV/31.043 - Tetra Pak II] [ABl. 1992, L 72, S. 1]; Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, und vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755) sei zu entnehmen, daß es einen relevanten Produktmarkt gebe, sobald die Kreuzelastizität der Nachfrage zwischen als austauschbar anzusehenden Produkten schwach sei; daraus müsse a fortiori geschlossen werden, daß ein Produktmarkt von einem anderen verschieden sei, wenn die Kreuzelastizität gleich null sei.
  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Sowohl der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts als auch der Entscheidungspraxis der Kommission (Entscheidung 88/138/EWG der Kommission vom 22. Dezember 1987 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag [IV/30.787 und 31.488 - Eurofix-Bauco/Hilti] [ABl. 1988, L 65, S. 19]; Entscheidung 92/163/EWG der Kommission vom 24. Juli 1991 in einem Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag [IV/31.043 - Tetra Pak II] [ABl. 1992, L 72, S. 1]; Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, und vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755) sei zu entnehmen, daß es einen relevanten Produktmarkt gebe, sobald die Kreuzelastizität der Nachfrage zwischen als austauschbar anzusehenden Produkten schwach sei; daraus müsse a fortiori geschlossen werden, daß ein Produktmarkt von einem anderen verschieden sei, wenn die Kreuzelastizität gleich null sei.
  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Ein Widerspruch in der Begründung einer Entscheidung stellt eine Verletzung der Begründungspflicht nach Artikel 190 EG-Vertrag dar, die zur Nichtigkeit der betreffenden Handlung führen kann, wenn nachgewiesen wird, daß der Adressat der Handlung infolge dieses Widerspruchs die wirklichen Gründe der Entscheidung insgesamt oder zum Teil nicht erkennen konnte und infolgedessen der verfügende Teil der Entscheidung ganz oder teilweise ohne rechtliche Stütze ist (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1995, II-185, Randnr. 42).
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung einnimmt, die Wettbewerbsmöglichkeiten im Rahmen eines Marktes zu beurteilen, in dem sämtliche Erzeugnisse zusammengefaßt sind, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und die mit anderen Erzeugnissen nur in geringem Maße austauschbar sind (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80, L'Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 25, und Michelin/Kommission, Randnr. 37).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Sowohl der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts als auch der Entscheidungspraxis der Kommission (Entscheidung 88/138/EWG der Kommission vom 22. Dezember 1987 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag [IV/30.787 und 31.488 - Eurofix-Bauco/Hilti] [ABl. 1988, L 65, S. 19]; Entscheidung 92/163/EWG der Kommission vom 24. Juli 1991 in einem Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag [IV/31.043 - Tetra Pak II] [ABl. 1992, L 72, S. 1]; Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, und vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755) sei zu entnehmen, daß es einen relevanten Produktmarkt gebe, sobald die Kreuzelastizität der Nachfrage zwischen als austauschbar anzusehenden Produkten schwach sei; daraus müsse a fortiori geschlossen werden, daß ein Produktmarkt von einem anderen verschieden sei, wenn die Kreuzelastizität gleich null sei.
  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Sodann hat die Kommission nach ständiger Rechtsprechung die Prüfung einer Beschwerde, die zu untersuchen sie beschließt, soweit dem nicht ordnungsgemäß dargelegte Gründe entgegenstehen, mit der erforderlichen Sorgfalt, Ernsthaftigkeit und Umsicht durchzuführen, um die ihr von den Beschwerdeführern zur Beurteilung unterbreiteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte in voller Sachkenntnis würdigen zu können (Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 36).
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Die Beachtung dieses Grundsatzes erfordert es, dem betroffenen Unternehmen bereits im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen, Beanstandungen und Umstände gebührend Stellung zu nehmen (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 29, vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 37, vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnrn.
  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2001 - T-65/96
    Die Beachtung dieses Grundsatzes erfordert es, dem betroffenen Unternehmen bereits im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen, Beanstandungen und Umstände gebührend Stellung zu nehmen (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 29, vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 37, vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnrn.
  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

  • EuG, 15.07.1994 - T-17/93

    Matra Hachette SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 15.01.1997 - T-77/95

    Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und

  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Nach ständiger Rechtsprechung nimmt der Gemeinschaftsrichter zwar grundsätzlich eine umfassende Prüfung der Frage vor, ob die Tatbestandsmerkmale der Wettbewerbsregeln erfüllt sind; jedoch muss sich seine Überprüfung der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission darauf beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Vorschriften über die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteil des Gerichts vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 64, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2001, Kish Glass/Kommission, C-241/00 P, Slg. 2001 I-7759; vgl. in diesem Sinne auch, in Bezug auf Art. 81 EG, Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1985, Remia u. a./Kommission, 42/84, Slg. 1985, 2545, Randnr. 34, und vom 17. November 1987, BAT und Reynolds/Kommission, 142/84 und 156/84, Slg. 1987, 4487, Randnr. 62).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Wie die Kommission zu Recht festgestellt hat, unterscheidet sich diese Frage von der Frage der Bestimmung des räumlich relevanten Marktes, die hier in Randnummer 519 der angefochtenen Entscheidung angegeben wird und mit der das Gebiet ermittelt werden soll, in dem erstens die betroffenen Unternehmen die relevanten Dienstleistungen anbieten, in dem zweitens auch die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind und das sich drittens von benachbarten Gebieten insbesondere durch spürbar unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen unterscheiden lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-65/96, Kish Glass/Kommission, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 81).
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Nach diesem Grundsatz ist dem Betreffenden bereits im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen, Beanstandungen und Umstände gebührend Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichts vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-65/96, Kish Glass/Kommission, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 32).
  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN

    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37; Urteil des Gerichts vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-65/96, Kish Glass/Kommission, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 62, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-241/00 P, Kish Glass/Kommission, Slg. 2001, I-7759) bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen auf einem bestimmten sektoriellen Markt eine beherrschende Stellung einnimmt, die Wettbewerbsmöglichkeiten im Rahmen eines Marktes zu beurteilen sind, in dem sämtliche Erzeugnisse oder Dienstleistungen zusammengefasst sind, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und die mit anderen Erzeugnissen oder Dienstleistungen nur wenig austauschbar sind.
  • EuG, 12.09.2013 - T-347/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, dass die von Deutschland

    Ergänzend ist hinzuzufügen, dass ein Widerspruch in der Begründung einer Entscheidung, der im vorliegenden Fall jedenfalls nicht dargetan ist (siehe oben, Randnr. 64), eine Verletzung der Begründungspflicht nach Art. 253 EG, die die Gültigkeit der betreffenden Handlung beeinträchtigen kann, darstellt, sofern nachgewiesen wird, dass der Adressat der Handlung infolge dieses Widerspruchs die wirklichen Gründe der Entscheidung insgesamt oder zum Teil nicht erkennen konnte und infolgedessen der verfügende Teil der Entscheidung ganz oder teilweise ohne rechtliche Stütze ist (Urteil des Gerichts vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 85).
  • EuG, 09.09.2009 - T-301/04

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE KOMMISSIONSENTSCHEIDUNG AB, DER ZUFOLGE

    Da durch die Abgrenzung des relevanten Marktes ermittelt werden soll, ob das betreffende Unternehmen in der Lage ist, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs zu behindern und sich gegenüber seinen Wettbewerbern und seinen Kunden in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten, kann sich die Prüfung dabei ferner nicht auf die objektiven Merkmale der in Rede stehenden Dienstleistungen beschränken, sondern es müssen auch die Wettbewerbsbedingungen sowie die Nachfrage- und Angebotsstruktur auf dem Markt in Betracht gezogen werden (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37; Urteile des Gerichts vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 62, und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 91).
  • EuG, 24.03.2011 - T-443/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Ein Widerspruch in der Begründung einer Entscheidung stellt eine Verletzung der Pflicht aus Art. 253 EG dar, die zur Nichtigkeit der betreffenden Handlung führen kann, wenn nachgewiesen wird, dass der Adressat der Handlung infolge dieses Widerspruchs die wirklichen Gründe der Entscheidung insgesamt oder zum Teil nicht erkennen kann und infolgedessen der verfügende Teil der Entscheidung ganz oder teilweise ohne rechtliche Stütze ist (Urteil des Gerichts vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 85).
  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37; Urteile des Gerichts vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 62, und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 91) sind bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen auf einem bestimmten sektoriellen Markt eine möglicherweise beherrschende Stellung einnimmt, die Wettbewerbsmöglichkeiten im Rahmen des Markts für sämtliche Erzeugnisse oder Dienstleistungen zu beurteilen, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen oder Dienstleistungen nur wenig austauschbar sind.
  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    Dies erleichterte die Arbeit in gewissem Umfang und verringerte die für die Vorbereitung der Klageschrift aufgewandte Zeit (Beschlüsse des Gerichts vom 8. November 2001 in der Rechtssache T-65/96 DEP, Kish Glass/Kommission, Slg. 2001, II-3261, Randnr. 25, sowie Nan Ya Plastics und Far Eastern Textiles/Rat, Randnr. 43).
  • EuG, 09.12.2008 - T-111/08

    MasterCard u.a. / Kommission - Wettbewerb - Beschluss einer

    Zunächst ist zur Kritik an der Definition des Produktmarkts durch die Kommission erstens festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Definition des relevanten Marktes, da sie mit der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission verbunden ist, nur Gegenstand einer beschränkten Kontrolle durch den Unionsrichter sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 64, und vom 6. Juni 2002, Airtours/Kommission, T-342/99, Slg. 2002, II-2585, Randnr. 26).
  • EuG, 14.12.2000 - T-613/97

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE FESTSTELLTE, DASS DIE LOGISTISCHE

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 07.11.2011 - T-163/05

    Bundesverband deutscher Banken / Kommission - Verfahren - Verbindung -

  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 15.12.2009 - T-156/04

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuG, 14.05.2014 - T-198/12

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach Deutschland seine

  • EuG, 04.03.2009 - T-445/05

    Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management /

  • EuGH, 18.10.2001 - C-241/00

    Kish Glass / Kommission

  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

  • EuG, 24.05.2023 - T-2/21

    Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden

  • EuG, 06.03.2003 - T-226/00

    Nan Ya Plastics / Rat

  • EuG, 30.11.2023 - T-130/19

    Spadafora / Kommission

  • EuG, 19.12.2006 - T-228/99

    WestLB (früher Westdeutsche Landesbank Girozentrale) / Kommission - Verfahren -

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

  • EuG, 10.04.2014 - T-279/04

    Éditions Odile Jacob / Kommission

  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC / Kommission

  • EuG, 24.03.2011 - T-455/08

    Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig/Halle / Kommission - Staatliche

  • EuG, 26.01.2006 - T-79/96

    Camar / Rat und Kommission

  • EuG, 06.09.2022 - T-167/15

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Freistaat Bayern

  • EuG, 05.02.2018 - T-611/15

    Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring / Kommission - Zugang zu Dokumenten -

  • EuG, 01.12.2004 - T-27/02

    Kronofrance / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission,

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • EuG, 11.03.2003 - T-186/00

    Conserve Italia / Kommission

  • EuG, 22.12.2022 - T-359/20

    Team Beverage/ EUIPO - Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung (Team Beverage)

  • EuG, 18.09.2015 - T-414/08

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura/Latvijas

  • EuG, 12.05.2011 - T-279/08

    Communauté d'Agglomération du Douaisis / Kommission

  • EuG, 14.06.2023 - T-79/21

    Ryanair und Airport Marketing Services / Kommission

  • EuG, 26.04.2023 - T-682/20

    Legero Schuhfabrik/ EUIPO - Rieker Schuh (Chaussure) - Verfahren - Verbindung -

  • EuG, 06.10.2011 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 30.11.2009 - T-17/05

    France Télécom / Kommission

  • EuG, 23.11.2023 - T-31/20

    West End Drinks/ EUIPO - Pernod Ricard (The King of SOHO)

  • EuG, 09.09.2015 - T-304/08

    Smurfit Kappa Group / Kommission

  • EuG, 12.12.2008 - T-417/05

    Endesa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-80/05

    Glunz und OSB Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 25.05.2023 - T-307/21

    Classen Holz Kontor/ EUIPO - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer (DRYTILE) -

  • EuG, 31.03.2023 - T-24/19

    INC und Consorzio Stabile Sis/ Kommission

  • EuG, 15.07.2008 - T-264/08

    Charmoy / Le Coz

  • EuG, 30.03.2022 - T-341/17

    British Airways / Kommission

  • EuG, 17.09.2003 - T-137/01

    Stadtsportverband Neuss / Kommission

  • EuG, 25.05.2023 - T-308/21

    Classen Holz Kontor/ EUIPO - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer (new type tiling

  • EuG, 11.12.2003 - T-306/00

    Conserve Italia / Kommission

  • EuG, 14.12.2011 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 06.12.2022 - T-434/20

    Wlodarczyk/ EUIPO - Ave Investment (dziandruk)

  • EuGöD, 28.04.2016 - F-76/15

    FY / Rat

  • EuG, 24.09.2007 - T-225/01

    Gobierno Foral de Navarra / Kommission

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