Rechtsprechung
EuG, 08.12.2005 - T-91/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Just / Kommission
Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Multiple-Choice-Fragen - Richtigkeit der Antworten im Korrekturformular - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt
- EU-Kommission
Just / Kommission
Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Multiple-Choice-Fragen - Richtigkeit der Antworten im Korrekturformular - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung des Prüfungsausschusses für ein allgemeines Auswahlverfahren der Europäischen Kommission; Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsreferendarinnen in den Sachgebieten "Landwirtschaft", "Fischerei" und "Umwelt" (KOM/A/2/02); ...
- Judicialis
Satzung des Gerichtshofes Art. 21 Abs. 1; ; Verfahrensordnung Art. 44 § 1
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Multiple-Choice-Fragen - Richtigkeit der Antworten im Korrekturformular - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.
Verfahrensgang
- EuG, 09.06.2004 - T-91/04
- EuG, 08.12.2005 - T-91/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuG, 28.04.1993 - T-85/92
Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen …
Auszug aus EuG, 08.12.2005 - T-91/04
Im Übrigen ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu bestimmen, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteile des Gerichts vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-231/99, Joynson/Kommission, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154, und vom 3. März 2004 in der Rechtssache T-48/01, Vainker/Parlament, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 151; Beschluss des Gerichts vom 28. April 1993 in der Rechtssache T-85/92, De Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523, Randnrn. - EuGH, 08.03.1988 - 64/86
Sergio / Kommission
Auszug aus EuG, 08.12.2005 - T-91/04
Der Gemeinschaftsrichter kann deren Inhalt nur dann beanstanden, wenn dieser den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens angegebenen Rahmen überschreitet oder nicht mit dem Zweck der Prüfung des Auswahlverfahrens in Einklang steht (Urteil des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 76/86, Sergio u. a./Kommission, Slg. 1988, 1399, Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 9. November 2004 in den Rechtssachen T-285/02 und T-395/02, Vega Rodríguez/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35). - EuG, 21.03.2002 - T-231/99
Joynson / Kommission
Auszug aus EuG, 08.12.2005 - T-91/04
Im Übrigen ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu bestimmen, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteile des Gerichts vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-231/99, Joynson/Kommission, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154, und vom 3. März 2004 in der Rechtssache T-48/01, Vainker/Parlament, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 151; Beschluss des Gerichts vom 28. April 1993 in der Rechtssache T-85/92, De Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523, Randnrn. - EuG, 09.11.2004 - T-285/02
Vega Rodríguez / Kommission
Auszug aus EuG, 08.12.2005 - T-91/04
Der Gemeinschaftsrichter kann deren Inhalt nur dann beanstanden, wenn dieser den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens angegebenen Rahmen überschreitet oder nicht mit dem Zweck der Prüfung des Auswahlverfahrens in Einklang steht (Urteil des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 76/86, Sergio u. a./Kommission, Slg. 1988, 1399, Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 9. November 2004 in den Rechtssachen T-285/02 und T-395/02, Vega Rodríguez/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35). - EuG, 03.03.2004 - T-48/01
Vainker / Parlament
Auszug aus EuG, 08.12.2005 - T-91/04
Im Übrigen ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu bestimmen, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteile des Gerichts vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-231/99, Joynson/Kommission, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154, und vom 3. März 2004 in der Rechtssache T-48/01, Vainker/Parlament, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 151; Beschluss des Gerichts vom 28. April 1993 in der Rechtssache T-85/92, De Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523, Randnrn.