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EuG, 08.12.2021 - T-127/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Dyson u.a./ Kommission
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Institutionelles Recht - Energieverbrauch von Zyklonstaubsaugern ohne Beutel: Das Gericht weist den Schadensersatzantrag von Dyson zurück
- lto.de (Kurzinformation)
Staubsaugerfirmen scheitern mit Millionenklage gegen EU-Kommission
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Energieverbrauch von Staubsaugern ohne Beutel: Kein Schadensersatz für Dyson
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Dyson u.a./ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Dyson u.a./ Kommission
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuG, 08.12.2021 - T-127/19
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22
- EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
Dyson u.a./ Kommission
Mit ihrem Rechtsmittel begehren die Dyson Ltd und die 14 weiteren Rechtsmittelführerinnen die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Dezember 2021, Dyson u. a./Kommission (T-127/19, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2021:870), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihnen dadurch entstanden sein soll, dass die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 vom 3. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern (…ABl. 2013, L 192, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) erlassen hat. - Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22
Generalanwältin Capeta: Der Verstoß der Kommission gegen die Richtlinie über die …
Sie betrifft ein von Dyson eingelegtes Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2021, Dyson u. a./Kommission (T-127/19, EU:T:2021:870; im Folgenden: angefochtenes Urteil).- das Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2021 , Dyson u. a./Kommission (T-127/19, EU:T:2021:870), aufzuheben;.