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   EuG, 09.02.2010 - T-340/07   

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https://dejure.org/2010,32190
EuG, 09.02.2010 - T-340/07 (https://dejure.org/2010,32190)
EuG, Entscheidung vom 09.02.2010 - T-340/07 (https://dejure.org/2010,32190)
EuG, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - T-340/07 (https://dejure.org/2010,32190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Verfahren - Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel - Ausschließlich durch Art. 238 EG und die Schiedsklausel festgelegte Zuständigkeit des Gerichts (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 76-77)

  • EU-Kommission

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europ

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 05.05.2011 - C-200/10

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Februar 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-340/07), mit dem das Gericht eine auf eine Schiedsklausel gestützte Klage abgewiesen hat, die auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von Beträgen, die sie der Rechtsmittelführerin schulden soll, und von Schadensersatz infolge der Auflösung eines Vertrags über eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für das Projekt "e-Content Exposure and Business Opportunities" ("EEBO") (Vertrag EDC-53007 EEBO/27873) gerichtet war, der im Rahmen eines mehrjährigen Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft (Programm "eContent") geschlossen wurde.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Februar 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-340/07), wird aufgehoben, soweit das Gericht mit diesem Urteil nicht über die Anträge der Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE entschieden hat, die Kommission zu verurteilen, ihr ungeachtet der Auflösung des Vertrags EDC-53007 EEBO/27873 einen Betrag in Höhe von 172 588, 62 Euro zu zahlen, der den noch nicht von der Kommission erstatteten und im Rahmen dieses Vertrags von ihr getragenen Kosten entspricht.

  • EuG, 02.10.2014 - T-340/07

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Les principales dispositions pertinentes du contrat eEBO ont été décrites aux points 4 à 12 de l'arrêt du 9 février 2010, Evropaïki Dynamiki/Commission (T-340/07, EU:T:2010:33, ci-après l'« arrêt du Tribunal ") dans les termes suivants :.
  • EuG, 16.09.2013 - T-435/09

    GL2006 Europe / Kommission - Schiedsklausel - Im Zusammenhang mit dem fünften und

    Die Zuständigkeit des Gerichts, aufgrund einer Schiedsklausel einen Rechtsstreit über einen Vertrag zu entscheiden, bestimmt sich nach der Rechtsprechung nach dem genannten Artikel und den Bestimmungen der Schiedsklausel selbst (Urteil des Gerichtshofs vom 8. April 1992, Kommission/Feilhauer, C-209/90, Slg. 1992, I-2613, Randnr. 13, und Urteil des Gerichts vom 9. Februar 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-340/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 76).
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