Rechtsprechung
   EuG, 09.02.2017 - T-16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2162
EuG, 09.02.2017 - T-16/16 (https://dejure.org/2017,2162)
EuG, Entscheidung vom 09.02.2017 - T-16/16 (https://dejure.org/2017,2162)
EuG, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - T-16/16 (https://dejure.org/2017,2162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mast-Jägermeister / EUIPO (Gobelets)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Anmeldung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern in der Form von Bechern - Begriff der "zur Reproduktion geeigneten Wiedergabe" - Ungenauigkeit der Wiedergabe in Bezug auf den beanspruchten Schutz - Ablehnung der Mängelbehebung - Verweigerung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Mast-Jägermeister / EUIPO (Gobelets)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Anmeldung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern in der Form von Bechern - Begriff der "zur Reproduktion geeigneten Wiedergabe" - Ungenauigkeit der Wiedergabe in Bezug auf den beanspruchten Schutz - Ablehnung der Mängelbehebung - Verweigerung ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Mast-Jägermeister / EUIPO (Gobelets)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Anmeldung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern in der Form von Bechern - Begriff der "zur Reproduktion geeigneten Wiedergabe" - Ungenauigkeit der Wiedergabe in Bezug auf den beanspruchten Schutz - Ablehnung der Mängelbehebung - Verweigerung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus EuG, 09.02.2017 - T-16/16
    Dieser Satzteil verweist auf das jeder Eintragung innewohnende Erfordernis, nämlich für Dritte klar und eindeutig alle Einzelheiten des Geschmacksmusters erkennen zu lassen, für das der Schutz beansprucht wird (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 48 bis 52, und vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 46 bis 48).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-317/12

    Lundberg - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Pflicht, einen

    Auszug aus EuG, 09.02.2017 - T-16/16
    Insoweit sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 34, und vom 3. Oktober 2013, Lundberg, C-317/12, EU:C:2013:631, Rn. 19).
  • EuG, 27.06.2013 - T-608/11

    'Beifa Group / OHMI - Schwan-Stabilo Schwanhäußer (Instrument d''écriture)'

    Auszug aus EuG, 09.02.2017 - T-16/16
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 27. Juni 2013, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibgeräte], T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Auszug aus EuG, 09.02.2017 - T-16/16
    Dieser Satzteil verweist auf das jeder Eintragung innewohnende Erfordernis, nämlich für Dritte klar und eindeutig alle Einzelheiten des Geschmacksmusters erkennen zu lassen, für das der Schutz beansprucht wird (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 48 bis 52, und vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 46 bis 48).
  • EuGH, 24.11.2005 - C-506/03

    Deutschland / Kommission - Zuschuss - Machbarkeitsstudie - Vertrag über die

    Auszug aus EuG, 09.02.2017 - T-16/16
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdekammer ergibt sich daraus, dass die angefochtene Entscheidung des Prüfers in Verbindung mit seinen verschiedenen Prüfungsberichten, die der Klägerin durchaus bekannt waren, hinreichend begründet war (vgl. entsprechend Urteil vom 24. November 2005, Deutschland/Kommission, C-506/03, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:715, Rn. 38).
  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus EuG, 09.02.2017 - T-16/16
    Insoweit sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 34, und vom 3. Oktober 2013, Lundberg, C-317/12, EU:C:2013:631, Rn. 19).
  • EuG, 20.01.2010 - T-460/07

    Nokia / OHMI - Medion (LIFE BLOG) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuG, 09.02.2017 - T-16/16
    Das Gericht kann somit dem EUIPO keine Anordnungen erteilen (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Januar 2010, Nokia/HABM - Medion [LIFE BLOG], T-460/07, EU:T:2010:18, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.01.2014 - T-304/12

    Message Management / OHMI - Absacker (ABSACKER of Germany) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 09.02.2017 - T-16/16
    Es ist nämlich daran zu erinnern, dass die Unionsregelung für Geschmacksmuster ein autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von ihm eigenen Vorschriften und Zielsetzungen besteht und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Januar 2014, Message Management/HABM - Absacker [ABSACKER of Germany], T-304/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:5, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.04.2013 - T-80/10

    Bell & Ross / OHMI - KIN (Boîtier de montre-bracelet)

    Auszug aus EuG, 09.02.2017 - T-16/16
    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2013, Bell & Ross/HABM - KIN [Gehäuse einer Armbanduhr], T-80/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:214, Rn. 37).
  • EuGH, 05.07.2018 - C-217/17

    Mast-Jägermeister/ EUIPO - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Mast-Jägermeister SE die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO (Becher) (T-16/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:68), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 17. November 2015 (Sache R 1842/2015-3) über die Anmeldung von Bechern als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 13.12.2023 - T-10/23

    Light Tec/ EUIPO - DecoTrend (Abat-jour) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteil vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO [Becher], T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 58).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich so auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (Urteil vom 9. Februar 2017, Becher, T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 57), und auch nicht auf allgemein bekannte Tatsachen, auf die sie sich stützt, um zu diesem Standpunkt zu gelangen (vgl. Urteil vom 29. April 2020, Bergslagernas Järnvaru/EUIPO - Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen [Holzspaltwerkzeuge], T-73/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:157, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 13.06.2019 - T-74/18

    Visi/one/ EUIPO - EasyFix (Porte-affichette pour véhicules) -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteile vom 27. Juni 2013, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibgeräte], T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO [Becher], T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 57, und vom 21. Juni 2018, Haverkamp IP/EUIPO - Sissel [Fußmatte], T-227/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:370, Rn. 67).

    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Anforderungen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf deren Wortlaut zu entscheiden, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteile vom 9. Februar 2017, Becher, T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 58, und vom 14. März 2018, Gifi Diffusion/EUIPO - Crocs [Fußbekleidung], T-424/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:136, Rn. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-217/17

    Mast-Jägermeister/ EUIPO - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    1) das Urteil T-16/16 des Gerichts vom 9. Februar 2017 vollständig aufzuheben und.

    5 Urteil des Gerichts Mast-Jägermeister/EUIPO (Becher) (T-16/16, EU:T:2017:68).

  • EuG, 15.12.2021 - T-684/20

    Legero Schuhfabrik/ EUIPO - Rieker Schuh (Chaussure) -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich so auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO [Becher], T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.04.2022 - T-327/20

    Group Nivelles/ EUIPO - Easy Sanitary Solutions (Caniveau d'évacuation de douche)

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass sich weder das Gericht noch der Gerichtshof zur Notwendigkeit dieser beantragten Beweisaufnahme geäußert haben und beide überdies nicht befugt gewesen wären, dem EUIPO Anordnungen zu erteilen, insbesondere nicht die, eine solche Beweisaufnahme durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO [Becher], T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 27).
  • EuG, 15.12.2021 - T-682/20

    Legero Schuhfabrik/ EUIPO - Rieker Schuh (Chaussure) -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich so auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO [Becher], T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.12.2021 - T-683/20

    Legero Schuhfabrik/ EUIPO - Rieker Schuh (Chaussure) -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich so auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO [Becher], T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.11.2022 - T-611/21

    ADS L. Kowalik, B. Wlodarczyk/ EUIPO - ESSAtech (Accessoire pour télécommande

    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteil vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO [Becher], T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 58).
  • EuG, 14.03.2018 - T-424/16

    Gifi Diffusion / EUIPO - Crocs (Chaussures)

    Il est de jurisprudence constante que la motivation exigée par ce dernier article doit faire apparaître de façon claire et non équivoque le raisonnement de l'auteur de l'acte de manière à permettre aux intéressés de connaître les justifications de la mesure prise et à la juridiction compétente d'exercer son contrôle [arrêts du 25 avril 2013, Bell & Ross/OHMI - KIN (Boîtier de montre-bracelet), T-80/10, non publié, EU:T:2013:214, point 37 ; du 9 février 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO (Gobelets), T-16/16, EU:T:2017:68, point 58, et du 16 février 2017, Antrax It/EUIPO - Vasco Group (Thermosiphons pour radiateurs), T-828/14 et T-829/14, EU:T:2017:87, point 82].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht