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   EuG, 09.04.2003 - T-280/02   

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https://dejure.org/2003,24759
EuG, 09.04.2003 - T-280/02 (https://dejure.org/2003,24759)
EuG, Entscheidung vom 09.04.2003 - T-280/02 (https://dejure.org/2003,24759)
EuG, Entscheidung vom 09. April 2003 - T-280/02 (https://dejure.org/2003,24759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pikaart u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Johannes Jacobus Pikaart, Johanna Cornelia Pikaart-Leeuwestein und Scheepvaartonderneming "Factotum" vof gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 EG; Verordnung Nr. 1101/89 des Rates
    Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Schreiben eines Referatsleiters der Kommission, in dem Vorschriften einer Verordnung ausgelegt werden - Referatsleiter, der nicht auf der Grundlage einer Rechtsvorschrift ...

  • EU-Kommission

    Johannes Jacobus Pikaart, Johanna Cornelia Pikaart-Leeuwestein und Scheepvaartonderneming "

    Verkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umbau eines Motorschiffes; Erhebung eines Sonderbeitrages für die Inbetriebnahme eines Schiffes

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1101/89 Art. 3; ; VO (EWG) Nr. 1101/89 Art. 8; ; VO (EWG) Nr. 1101/89 Art. 10; ; EG-Vertrag Art. 230

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung D(2002) 11796 der Kommission vom 16. Juli 2002 über die Anwendung der "Alt-für-neu-Regelung" in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates vom 27. April 1989 über die Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt (ABl. ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 27.10.1999 - T-106/99

    Karl L. Meyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Unzulässigkeit

    Auszug aus EuG, 09.04.2003 - T-280/02
    Außerdem sind Handlungen oder Entscheidungen, die mit der Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG angefochten werden können, nur die Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen (Beschlüsse des Gerichts vom 11. Dezember 1998 in der Rechtssache T-22/98, Scottish Soft Fruit Growers/Kommission, Slg. 1998, II-4219, Randnr. 34, und vom 27. Oktober 1999 in der Rechtssache T-106/99, Meyer/Kommission, Slg. 1999, II-3273, Randnr. 31).
  • EuG, 25.04.2001 - T-244/00

    Coillte Teoranta / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.04.2003 - T-280/02
    Im Übrigen wird der gerichtliche Rechtsschutz der Kläger wirksam durch die Rechtsbehelfe vor den nationalen Gerichten gewährleistet, die dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG eine Vorabentscheidungsfrage nach der Auslegung der anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften vorlegen können oder gegebenenfalls müssen (in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 25. April 2001 in der Rechtssache T-244/00, Coillte Teoranta/Kommission, Slg. 2001, II-1275, Randnr. 49, und Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnrn.
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuG, 09.04.2003 - T-280/02
    Im Übrigen wird der gerichtliche Rechtsschutz der Kläger wirksam durch die Rechtsbehelfe vor den nationalen Gerichten gewährleistet, die dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG eine Vorabentscheidungsfrage nach der Auslegung der anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften vorlegen können oder gegebenenfalls müssen (in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 25. April 2001 in der Rechtssache T-244/00, Coillte Teoranta/Kommission, Slg. 2001, II-1275, Randnr. 49, und Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnrn.
  • EuG, 01.02.2000 - T-63/98

    Transpo Maastricht und Ooms / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.04.2003 - T-280/02
    Wie die Kommission zutreffend bemerkt hat, sind dagegen, abgesehen vom Ausschluss einiger Spezialschiffe von der Regel "Alt für Neu", für die die Zuständigkeit nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung Nr. 1101/89 der Kommission übertragen wurde (vgl. dazu Urteile des Gerichts vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache T-155/97, Natural van Dam und Danser Container Line/Kommission, Slg. 1998, II-3921, und vom 1. Februar 2000 in der Rechtssache T-63/98, Transpo Maastricht und Ooms/Kommission, Slg. 2000, II-135), die Verwaltung der Abwrackfonds und die Kontrolle der Anwendung der in der Verordnung Nr. 1101/89 vorgesehenen Abwrackaktion auf den konkreten Fall Sache der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten errichteten nationalen Behörden, wie sich aus Artikel 3 Absätze 1 und 2 und Artikel 10 Absatz 1 dieser Verordnung ergibt.
  • EuG, 11.12.1998 - T-22/98

    Scottish Soft Fruit Growers / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.04.2003 - T-280/02
    Außerdem sind Handlungen oder Entscheidungen, die mit der Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG angefochten werden können, nur die Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen (Beschlüsse des Gerichts vom 11. Dezember 1998 in der Rechtssache T-22/98, Scottish Soft Fruit Growers/Kommission, Slg. 1998, II-4219, Randnr. 34, und vom 27. Oktober 1999 in der Rechtssache T-106/99, Meyer/Kommission, Slg. 1999, II-3273, Randnr. 31).
  • EuG, 01.10.1998 - T-155/97

    Natural van Dam und Danser Container Line / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.04.2003 - T-280/02
    Wie die Kommission zutreffend bemerkt hat, sind dagegen, abgesehen vom Ausschluss einiger Spezialschiffe von der Regel "Alt für Neu", für die die Zuständigkeit nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung Nr. 1101/89 der Kommission übertragen wurde (vgl. dazu Urteile des Gerichts vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache T-155/97, Natural van Dam und Danser Container Line/Kommission, Slg. 1998, II-3921, und vom 1. Februar 2000 in der Rechtssache T-63/98, Transpo Maastricht und Ooms/Kommission, Slg. 2000, II-135), die Verwaltung der Abwrackfonds und die Kontrolle der Anwendung der in der Verordnung Nr. 1101/89 vorgesehenen Abwrackaktion auf den konkreten Fall Sache der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten errichteten nationalen Behörden, wie sich aus Artikel 3 Absätze 1 und 2 und Artikel 10 Absatz 1 dieser Verordnung ergibt.
  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.04.2003 - T-280/02
    Selbst wenn man annimmt, worauf sich die Kläger offenbar berufen, dass diese Entscheidungen durch die im Schreiben vom 16. Juli 2002 enthaltene Stellungnahme beeinflusst worden sind oder hätten sein können, so ändert dies doch nichts daran, dass nur diese Entscheidungen und nicht das Schreiben vom 16. Juli 2002 verbindliche Rechtswirkungen erzeugen können (vgl. zu Feststellungen der Kommission im Rahmen eines Verfahrens wegen eines Unternehmenszusammenschlusses Urteil des Gerichts vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, insbesondere Randnr. 85).
  • EuG, 13.07.2004 - T-29/03

    Comunidad Autónoma de Andalucía / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Schreiben eines Gemeinschaftsorgans, mit dem ein Antrag seines Adressaten beantwortet wird, nicht schon deshalb eine Entscheidung im Sinne von Artikel 230 EG, gegen die die Nichtigkeitsklage gegeben ist (Urteil des Gerichts vom 22. Mai 1996 in der Rechtssache T-277/94, AITEC/Kommission, Slg. 1996, II-351, Randnr. 50, und Beschluss des Gerichts vom 9. April 2003 in der Rechtssache T-280/02, Pikaart u. a./Kommission, Slg. 2003, II-1621, Randnr. 23).
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