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   EuG, 09.04.2014 - T-150/12   

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https://dejure.org/2014,6319
EuG, 09.04.2014 - T-150/12 (https://dejure.org/2014,6319)
EuG, Entscheidung vom 09.04.2014 - T-150/12 (https://dejure.org/2014,6319)
EuG, Entscheidung vom 09. April 2014 - T-150/12 (https://dejure.org/2014,6319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, Griechenland die Rückforderung der Getreideerzeugern und landwirtschaftlichen Genossenschaften im Jahr 2008 gewährten Beihilfen aufzugeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückforderung der griechischen Getreideerzeugern und landwirtschaftlichen Genossenschaften im Jahr 2008 gewährten Beihilfen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Griechenland / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses K(2011) 9335 endg. der Kommission vom 25. Januar 2012, mit dem zinsfreie und durch eine staatliche Bürgschaft gedeckte Darlehen, die die griechischen Behörden an Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften im Getreidesektor ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuG, 19.09.2018 - T-68/15

    HH Ferries u.a. / Kommission

    Da es sich bei Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV um eine Ausnahme von dem in Art. 107 Abs. 1 AEUV niedergelegten allgemeinen Grundsatz der Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Binnenmarkt handelt, ist diese Bestimmung eng auszulegen (vgl. Urteil vom 9. April 2014, Griechenland/Kommission, T-150/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:191, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist nämlich daran zu erinnern, dass Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen nach Art. 107 Abs. 1 AEUV eng auszulegen ist (vgl. Urteil vom 9. April 2014, Griechenland/Kommission, T-150/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:191, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da es sich um eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Unvereinbarkeit der staatlichen Beihilfen mit dem Binnenmarkt nach Art. 107 Abs. 1 AEUV handelt, ist Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV eng auszulegen (vgl. Urteil vom 9. April 2014, Griechenland/Kommission, T-150/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:191, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 21.12.2022 - T-260/21

    Das Gericht weist die Klagen der Unternehmen Breuninger und Falke gegen den

    Daraus ergibt sich, dass dieser Artikel zum einen darauf abzielt, staatliche Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklären zu können, die naturgemäß die Gewährung eines selektiven Vorteils für bestimmte Unternehmen bedeuten, der als diskriminierend eingestuft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a., C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 54 und 55), und dass dieser Artikel zum anderen eng auszulegen ist (vgl. Urteil vom 9. April 2014, Griechenland/Kommission, T-150/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:191, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.12.2022 - T-306/21

    Falke/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Rahmenregelung zur Gewährung von

    Daraus ergibt sich, dass dieser Artikel zum einen darauf abzielt, staatliche Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklären zu können, die naturgemäß die Gewährung eines selektiven Vorteils für bestimmte Unternehmen bedeuten, der als diskriminierend eingestuft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a., C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 54 und 55), und dass dieser Artikel zum anderen eng auszulegen ist (vgl. Urteil vom 9. April 2014, Griechenland/Kommission, T-150/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:191, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.10.2022 - T-850/19

    Griechenland / Kommission

    Die Veröffentlichung einer Mitteilung im Amtsblatt ist unter diesen Umständen ein angemessenes und ausreichendes Mittel zur Unterrichtung aller Beteiligten über die Einleitung eines Verfahrens (vgl. Urteil vom 9. April 2014, Griechenland/Kommission, T-150/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:191, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.06.2022 - T-657/20

    Staatliche Beihilfen

    Er ist daher eng auszulegen (vgl. Urteil vom 9. April 2014, Griechenland/Kommission, T-150/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:191, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.04.2021 - T-388/20

    Die Garantie Finnlands zugunsten des Luftfahrtunternehmens Finnair, um es diesem

    Sie ist daher eng auszulegen (vgl. Urteil vom 9. April 2014 in der Rechtssache T-150/12, Griechenland/Kommission, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:191, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2017 - T-314/15

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines

    La Commission dispose donc de la faculté et non de l'obligation d'octroyer une dérogation à l'interdiction des aides d'État prévue à l'article 107, paragraphe 1, TFUE (arrêt du 9 avril 2014, Grèce/Commission, T-150/12, non publié, EU:T:2014:191, point 147).
  • EuG, 18.10.2023 - T-737/20

    Ryanair/ Kommission (airBaltic ; COVID-19)

    Il est donc d'interprétation stricte (voir arrêt du 9 avril 2014, Grèce/Commission, T-150/12, non publié, EU:T:2014:191, point 146 et jurisprudence citée).
  • EuG, 18.10.2023 - T-769/20

    Ryanair/ Kommission (Nordica ; COVID-19)

    Il est donc d'interprétation stricte (voir arrêt du 9 avril 2014, Grèce/Commission, T-150/12, non publié, EU:T:2014:191, point 146 et jurisprudence citée).
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