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   EuG, 09.11.1994 - T-46/92   

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EuG, 09.11.1994 - T-46/92 (https://dejure.org/1994,4321)
EuG, Entscheidung vom 09.11.1994 - T-46/92 (https://dejure.org/1994,4321)
EuG, Entscheidung vom 09. November 1994 - T-46/92 (https://dejure.org/1994,4321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Scottish Football Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Auskunftsverlangen durch Entscheidung gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Veordnung Nr. 17 - Rechtsschutzinteresse.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Übertragung von Fussballspielen ; Anspruch auf Auskunft

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 11 Abs. 5; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 15; ; EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 86; ; EG-Vertrag Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.11.1994 - T-46/92
    Darüber hinaus kann die Nichtigerklärung einer solchen Entscheidung selbst Rechtswirkungen insbesondere dadurch erzeugen, daß die Kommission verpflichtet wird, die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, und daß verhindert wird, daß die Kommission erneut so vorgeht (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 21, und vom 26. April 1988 in der Rechtssache 207/86, Apesco/Kommission, Slg. 1988, 2151, Randnr. 16).
  • EuGH, 26.04.1988 - 207/86

    Apesco / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 09.11.1994 - T-46/92
    Darüber hinaus kann die Nichtigerklärung einer solchen Entscheidung selbst Rechtswirkungen insbesondere dadurch erzeugen, daß die Kommission verpflichtet wird, die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, und daß verhindert wird, daß die Kommission erneut so vorgeht (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 21, und vom 26. April 1988 in der Rechtssache 207/86, Apesco/Kommission, Slg. 1988, 2151, Randnr. 16).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.11.1994 - T-46/92
    19 Nach ständiger Rechtsprechung hat die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen den Zweck, dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmässigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, daß er erkennen kann, ob die Entscheidung begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht; dabei hängt der Umfang der Begründungspflicht von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 14).
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.11.1994 - T-46/92
    31 Was die Frage betrifft, welche Mittel die Kommission im ersten Abschnitt des Voruntersuchungsverfahrens einzusetzen hat, hat der Gerichtshof entschieden, daß die Verordnung Nr. 17 der Kommission weitgehende Untersuchungsbefugnisse verliehen und die betroffenen Bürger dazu verpflichtet hat, an den Untersuchungsmaßnahmen aktiv mitzuwirken; aufgrund dieser Verpflichtung müssen sie alle den Gegenstand der Untersuchung betreffenden Informationsquellen für die Kommission bereithalten (Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 22 und 27).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.11.1994 - T-46/92
    35 Die Klägerin verweist auf die Urteile des Gerichtshofes vom 19. Oktober 1983 in der Rechtssache 179/82 (Lucchini/Kommission, Slg. 1983, 3083) und vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82 (IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369) und macht geltend, sie habe nicht ahnen können, daß ihr Schreiben vom 14. Januar 1992 nicht dem Auskunftsverlangen der Kommission entspreche.
  • EuGH, 26.06.1980 - 136/79

    National Panasonic / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.11.1994 - T-46/92
    30 Was sodann die Frage angeht, ob die Kommission dadurch, daß sie unter den Umständen des vorliegenden Falles die angefochtene Entscheidung erlassen hat, Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 richtig angewendet hat, ist darauf hinzuweisen, daß dieser Artikel nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes für die Ausübung der Befugnis der Kommission, die Auskünfte zu verlangen, die sie für erforderlich hält, ein zweistufiges Verfahren vorsieht, dessen zweiter Abschnitt, in dem die Kommission eine Entscheidung erlässt, die die geforderten Auskünfte bezeichnet, erst eingeleitet werden kann, wenn der erste Abschnitt, in dem die Kommission ein Auskunftsverlangen versendet, ohne Erfolg geblieben ist (vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic/Kommission, Slg. 1980, 2033, Randnr. 10).
  • EuGH, 19.10.1983 - 179/82

    Lucchini / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.11.1994 - T-46/92
    35 Die Klägerin verweist auf die Urteile des Gerichtshofes vom 19. Oktober 1983 in der Rechtssache 179/82 (Lucchini/Kommission, Slg. 1983, 3083) und vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82 (IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369) und macht geltend, sie habe nicht ahnen können, daß ihr Schreiben vom 14. Januar 1992 nicht dem Auskunftsverlangen der Kommission entspreche.
  • EuGH, 29.11.1956 - 8/55

    Fédération Charbonnière de Belgique gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuG, 09.11.1994 - T-46/92
    Die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit sei aber in Sachen, in denen es auch um Sanktionen gehe, besonders wichtig, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. November 1956 in der Rechtssache 8/55 (Fédération charbonnière de Belgique/Hohe Behörde, Slg. 1955-1956, 297) entschieden habe.
  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

    71 Außerdem üben die nationalen Verbände, die nach den Statuten der FIFA an den von dieser veranstalteten Wettkämpfen teilzunehmen haben, an die FIFA einen Prozentsatz der Bruttoeinnahmen aus jedem internationalen Spiel abführen müssen und nach diesen Statuten zusammen mit der FIFA als Inhaber der Ausschließlichkeitsrechte zur Verbreitung und Übertragung der betreffenden Sportveranstaltungen anerkannt sind, auch insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit aus (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039).
  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

    Die Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person ist nur dann zulässig, wenn der Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung hat (Urteil des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039, Randnr. 14).
  • EuG, 12.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postdienst - Entscheidung,

    Außerdem kann die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung als solche Rechtswirkungen insbesondere dadurch erzeugen, dass verhindert wird, dass die Kommission erneut so vorgeht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 9. November 1994, Scottish Football/Kommission, T-46/92, Slg. 1994, II-1039, Randnr. 14, und vom 30. Mai 2006, Bank Austria Creditanstalt/Kommission, T-198/03, Slg. 2006, II-1429, Randnr. 44), unabhängig davon, dass zwischenzeitlich der endgültige Beschluss ergangen ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung dient die Pflicht zur Begründung von Einzelentscheidungen, die sich allgemein aus Art. 253 EG ergibt, dem Zweck, dem Gemeinschaftsrichter die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der sie anfechtbar macht, wobei der Umfang der Begründungspflicht von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und dem Kontext abhängt, in dem er erlassen wurde (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 1973, Niederlande/Kommission, 13/72, Slg. 1973, 27, Randnr. 11, und Urteile des Gerichts Scottish Football/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 19, und vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).

    Der Umstand, dass sie in der angefochtenen Entscheidung nicht sämtliche Argumente der Bundesrepublik Deutschland prüfte, ist nicht geeignet, das Verständnis der Bedeutung der angefochtenen Entscheidung, die Verteidigungsmöglichkeiten gegenüber der Entscheidung oder die Überprüfung durch das Gericht zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Scottish Football/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 23).

  • EuG, 17.07.1998 - T-111/96

    ITT Promedia / Kommission

    Belgacom weist darauf hin, daß der Umfang der Verpflichtung zur Begründung von Entscheidungen im Kontext der Sache beurteilt werden müsse (vgl. insbesondere Urteile des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827).
  • EuG, 12.10.2007 - T-474/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE

    39 und 40 durch die Rechtsprechung bestätigt, nach der die Nichtigerklärung einer Entscheidung selbst Rechtswirkungen insbesondere dadurch erzeugen kann, dass die Kommission verpflichtet wird, nach Art. 233 EG die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, und dass verhindert wird, dass die Kommission erneut so vorgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. November 1994, Scottish Football/Kommission, T-46/92, Slg. 1994, II-1039, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.04.2002 - T-195/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST ERSTMALS IM BEREICH DER STAATLICHEN BEIHILFEN

    Insbesondere aus diesem Grund ist die Entscheidung, dieses Verfahren einzuleiten, geeignet, ihre Rechtsstellung zu beeinträchtigen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc

    (321) - Urteil vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92 (Scottish Football Association/Kommission, Slg. 1994, II-1039).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    59 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Nichtigkeitsklage nur zulässig, wenn der Kläger ein Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Handlung hat (vgl. zuletzt Urteil des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039, Randnr. 14).
  • EuG, 30.05.2006 - T-198/03

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

    44 Was die Veröffentlichung der Bußgeldentscheidung nach der Klageerhebung betrifft, so ist daran zu erinnern, dass den Adressaten einer Entscheidung das Interesse an deren Anfechtung nicht mit der Begründung abgesprochen werden kann, dass diese Entscheidung bereits vollzogen sei, da die Nichtigerklärung einer derartigen Entscheidung als solche Rechtswirkungen insbesondere dadurch erzeugen kann, dass die Kommission verpflichtet wird, die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, und daran gehindert wird, erneut so vorzugehen (Urteile des Gerichtshofes AKZO Chemie/Kommission, oben Randnr. 29, Randnr. 21, und vom 26. April 1988 in der Rechtssache 207/86, Apesco/Kommission, Slg. 1988, 2151, Randnr. 16, Urteil des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039, Randnr. 14, Beschluss des Gerichts vom 1. Februar 1999 in der Rechtssache T-256/97, BEUC/Kommission, Slg. 1999, II-169, Randnr. 18).
  • EuG, 14.03.2014 - T-306/11

    Schwenk Zement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

    Die Nichtigerklärung einer solchen Entscheidung kann nämlich als solche insbesondere dadurch Rechtswirkungen erzeugen, dass die Kommission verpflichtet wird, die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, und dass verhindert wird, dass die Kommission erneut so vorgeht (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichts vom 9. November 1994, Scottish Football/Kommission, T-46/92, Slg. 1994, II-1039, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

  • EuG, 07.06.2006 - T-213/01

    DAS GERICHT ENTSCHEIDET ÜBER FRAGEN DER BETEILIGUNG VON BESCHWERDEFÜHRERN AN

  • EuG, 14.12.2005 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der

  • EuG, 15.01.2003 - T-377/00

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12

    Abdulrahim / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96

    Christelle Deliège gegen Ligue francophone de judo et disciplines associées ASBL,

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1999 - C-46/98

    EFMA / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-51/96

    Deliège

  • EuG, 18.09.2003 - T-321/01

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-191/97

    Deliège

  • EuG, 01.02.1999 - T-256/97

    BEUC / Kommission

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