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   EuG, 09.11.2016 - T-602/15   

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https://dejure.org/2016,42305
EuG, 09.11.2016 - T-602/15 (https://dejure.org/2016,42305)
EuG, Entscheidung vom 09.11.2016 - T-602/15 (https://dejure.org/2016,42305)
EuG, Entscheidung vom 09. November 2016 - T-602/15 (https://dejure.org/2016,42305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jenkinson / Rat u.a.

    Schiedsklausel - Personal internationaler Missionen der Union - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Antrag auf Entschädigung - Offensichtliche Unzuständigkeit - Offensichtliche Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Jenkinson / Rat u.a.

    Schiedsklausel - Personal internationaler Missionen der Union - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Antrag auf Entschädigung - Offensichtliche Unzuständigkeit - Offensichtliche Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 18.01.2024 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    Mit Beschluss vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T-602/15, EU:T:2016:660), erklärte sich das Gericht für eine Entscheidung über den ersten und den zweiten Klageantrag für offensichtlich unzuständig und wies den dritten Klageantrag als offensichtlich unzulässig zurück.
  • EuGH, 05.07.2018 - C-43/17

    Jenkinson / Rat u.a. - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete

    Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Liam Jenkinson die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T-602/15, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2016:660), mit dem dieses seine Klage wegen eines auf Art. 272 AEUV gestützten Antrags zum einen auf Umqualifizierung sämtlicher Vertragsverhältnisse von Herrn Jenkinson in einen "unbefristeten Arbeitsvertrag" und auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die missbräuchliche Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Verträge und durch eine missbräuchliche Entlassung entstanden sein soll, zum anderen auf Feststellung, dass der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) den Rechtsmittelführer diskriminierend behandelt haben, und demzufolge auf deren Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und wegen eines hilfsweise gestellten, auf die außervertragliche Haftung der europäischen Organe gestützten Antrags zurückgewiesen hat.

    Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T - 602/15, EU:T:2016:660), wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    7 T-602/15, EU:T:2016:660.

    21 T-602/15, EU:T:2016:660.

  • EuG, 10.11.2021 - T-602/15

    Jenkinson / Rat u.a.

    Das Gericht entschied mit Beschluss vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T-602/15, im Folgenden: ursprünglicher Beschluss, EU:T:2016:660), über die von den Beklagten erhobenen Einreden der Unzulässigkeit, erklärte sich für eine Entscheidung über die beiden Teile des Hauptantrags für offensichtlich unzuständig und wies den Hilfsantrag als offensichtlich unzulässig zurück.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-43/17

    Jenkinson / Rat u.a. - Rechtsmittel - Personal der internationalen Missionen der

    4 Beschluss vom 9. November 2016 (T-602/15, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2016:660).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-283/20

    EULEX-KOSOVO

    Vgl. Beschluss vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T-602/15, EU:T:2016:660, Rn. 32 bis 37).
  • EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    7 Das Gericht entschied mit Beschluss vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T-602/15, im Folgenden: ursprünglicher Beschluss, EU:T:2016:660 ), über die von den Beklagten erhobenen Einreden der Unzulässigkeit, erklärte sich für eine Entscheidung über die beiden Teile des Hauptantrags für offensichtlich unzuständig und wies den Hilfsantrag als offensichtlich unzulässig zurück.
  • EuG, 12.04.2018 - T-763/16

    PY / EUCAP Sahel Niger

    Gemäß der Rechtsprechung zur außervertraglichen Haftung der Union haftet diese nur für Schäden, die sich mit hinreichender Unmittelbarkeit aus dem fehlerhaften Verhalten des betreffenden Organs ergeben (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2000, Fresh Marine/Kommission, T-178/98, EU:T:2000:240, Rn. 118 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a., T-602/15, EU:T:2016:660, Rn. 49).
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