Rechtsprechung
EuG, 10.02.2009 - T-126/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,29523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Okalux / OHMI - Ondex (ONDACELL)
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Nichtzahlung der Widerspruchsgebühr - Entscheidung, mit der der Widerspruch für nicht erhoben erklärt wird - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt
- EU-Kommission
Okalux / OHMI - Ondex (ONDACELL)
Gemeinschaftsmarke
- EU-Kommission
Okalux / OHMI - Ondex (ONDACELL)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 20. März 2008 - Okalux/HABM - Ondex (ONDACELL)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 1384/2007-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 22. Januar 2008 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die den ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuG, 19.10.2006 - T-350/04
Bitburger Brauerei / OHMI - Anheuser-Busch (BUD) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 10.02.2009 - T-126/08
Vorab ist in Bezug auf die Berufung der Klägerin auf ihre schriftlichen Äußerungen im Widerspruchsverfahren vor dem HABM, die der Klageschrift als Anlage beigefügt sind, daran zu erinnern, dass die Klageschrift zwar zu bestimmten Punkten durch Bezugnahme auf in der Anlage beigefügte Aktenauszüge untermauert und ergänzt werden kann, dass jedoch eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen kann, die nach § 44 Abs. 1 Buchst. c der Verfahrensordnung in der Klageschrift selbst enthalten sein müssen (vgl. Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2006, Bitburger Brauerei/HABM - Anheuser-Busch (BUD, American Bud und Anheuser Busch Bud), T-350/04 bis T-352/04, Slg. 2006, II-4255, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).