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   EuG, 10.02.2021 - T-157/20   

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https://dejure.org/2021,1635
EuG, 10.02.2021 - T-157/20 (https://dejure.org/2021,1635)
EuG, Entscheidung vom 10.02.2021 - T-157/20 (https://dejure.org/2021,1635)
EuG, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - T-157/20 (https://dejure.org/2021,1635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bachmann/ EUIPO (LICHTYOGA)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke LICHTYOGA - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001

  • Wolters Kluwer

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Zudem ist das EUIPO verpflichtet, seine Befugnisse im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, einschließlich denen der Gleichbehandlung und der guten Verwaltung, auszuüben (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73).

    Nach diesen Grundsätzen muss das EUIPO die bereits zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht, wobei die Anwendung dieser Grundsätze mit dem Gebot rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden muss (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74 und 75).

    Die Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 76 und 77).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Er erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-597/12

    Isdin / Bial-Portela - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Jedoch hat der Gerichtshof zu dem letztgenannten Erfordernis dargelegt, dass sich die zuständige Behörde auf eine globale Begründung für alle betroffenen Waren und Dienstleistungen beschränken darf, wenn dasselbe Eintragungshindernis einer Kategorie oder einer Gruppe von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, 1sdin/Bial-Portela, C-597/12 P, EU:C:2013:672, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat sodann klargestellt, dass dies jedoch nur für Waren und Dienstleistungen gilt, die einen so direkten und konkreten Zusammenhang untereinander aufweisen, dass sie eine hinreichend homogene Kategorie oder Gruppe von Waren oder Dienstleistungen bilden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, 1sdin/Bial-Portela, C-597/12 P, EU:C:2013:672, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.11.2016 - T-290/15

    Smarter Travel Media / EUIPO (SMARTER TRAVEL)

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass die oben in den Rn. 72 bis 74 angeführten Erwägungen auch dann gelten, wenn das Zeichen, dessen Eintragung als Unionsmarke beantragt wird, in identischer Weise wie eine Marke gebildet wird, deren Eintragung als Unionsmarke vom EUIPO bereits gebilligt wurde und die sich auf identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen bezieht wie die, für die das in Rede stehende Zeichen angemeldet wird (vgl. Urteil vom 9. November 2016, Smarter Travel Media/EUIPO [SMARTER TRAVEL], T-290/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:651, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.05.2017 - C-437/15

    EUIPO / Deluxe Entertainment Services Group - Rechtsmittel - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Der vorstehende Ansatz steht im Einklang mit der Rechtsprechung, nach der sich nicht von vornherein ausschließen lässt, dass die von einer Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen sämtlich eine Eigenschaft aufweisen, die für die Prüfung, ob ein absolutes Eintragungshindernis vorliegt, relevant ist, und dass sie für die Zwecke der Prüfung der fraglichen Anmeldung in Bezug auf dieses absolute Eintragungshindernis in einer einzigen hinreichend homogenen Kategorie oder Gruppe zusammengefasst werden können (Urteil vom 17. Mai 2017, EUIPO/Deluxe Entertainment Services Group, C-437/15 P, EU:C:2017:380, Rn. 34).
  • EuG, 16.12.2010 - T-286/08

    Fidelio / OHMI (Hallux) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Schließlich ist, wenn die Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke unterschiedslos für eine Warenkategorie in ihrer Gesamtheit beantragt wird und dieses Zeichen nur für einen Teil der zu dieser Kategorie gehörenden Waren beschreibend ist, das Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 trotzdem auf dieses Zeichen für die gesamte betreffende Kategorie anwendbar (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, Fidelio/HABM [Hallux], T-286/08, EU:T:2010:528, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ist daher allein auf der Grundlage der Verordnung 2017/1001 in ihrer Auslegung durch die Unionsgerichte und nicht auf der Grundlage einer diesen Entscheidungen vorausgehenden Verwaltungspraxis zu beurteilen (Urteil vom 26. April 2007, Alcon/HABM, C-412/05 P, EU:C:2007:252, Rn. 65).
  • EuG, 23.09.2015 - T-633/13

    Reed Exhibitions / HABM (INFOSECURITY)

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Druckereierzeugnisse häufig auf thematische Inhalte Bezug nehmen und die maßgeblichen Verkehrskreise sie wegen ihres Inhalts oder ihres Gegenstands ansehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. September 2015, Reed Exhibitions/HABM [INFOSECURITY], T-633/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:674, Rn. 54).
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Ein Zeichen fällt unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 10.02.2021 - T-157/20
    Ob ein Zeichen beschreibenden Charakter hat, kann nur in Bezug auf die betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie unter Berücksichtigung des Verständnisses, das die maßgeblichen Verkehrskreise von ihm haben, beurteilt werden (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2005, Peek & Cloppenburg/HABM [Cloppenburg], T-379/03, EU:T:2005:373, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 18.03.2010 - C-282/09

    CFCMCEE / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

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