Rechtsprechung
   EuG, 10.03.1992 - T-12/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,380
EuG, 10.03.1992 - T-12/89 (https://dejure.org/1992,380)
EuG, Entscheidung vom 10.03.1992 - T-12/89 (https://dejure.org/1992,380)
EuG, Entscheidung vom 10. März 1992 - T-12/89 (https://dejure.org/1992,380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - Kollektive Verantwortlichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    230 Der Gerichtshof habe im Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663) festgestellt, daß die in seiner Rechtsprechung niedergelegten Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die keineswegs die Ausarbeitung eines eigentlichen Plans voraussetzten, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen seien, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen habe, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenke.

    Diese Auffassung sei mit Artikel 85 EWG-Vertrag nicht in Einklang zu bringen und lasse sich - entgegen dem Vorbringen der Kommission - nicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes stützen (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021).

    In den Fällen, die den Gerichtshof bisher beschäftigt hätten (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O.), sei nämlich der Tatbestand des Verhaltens am Markt nicht bestritten gewesen, und es sei um die Frage gegangen, ob es genüge, von der Vermutung einer Abstimmung auszugehen.

    244 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174) gehe es darum, jede unmittelbare oder mittelbare Fühlungnahme zwischen Unternehmen zu verhindern, die bezwecke oder bewirke, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen sei oder in Erwägung ziehe.

    Ausserdem stehe diese Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26, und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O., Randnr. 14).

    Dieses Selbständigkeitspostulat beseitigt zwar nicht das Recht der Unternehmen, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Konkurrenten zu beeinflussen oder einen solchen Konkurrenten über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174).

    276 Das Gericht stellt fest, daß es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 111, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 77) der Kommission nicht verwehrt ist, über mehrere Zuwiderhandlungen in einer einzigen Entscheidung zu befinden, vorausgesetzt, die Entscheidung erlaubt es jedem Adressaten, sich ein eindeutiges Bild davon zu verschaffen, welche Vorwürfe gegen ihn erhoben werden.

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    229 In Randnummer 87 Absatz 1 der Entscheidung heisst es, das durch den Vertrag geschaffene getrennte Konzept der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen solle verhindern, daß Unternehmen sich der Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 entzögen, indem sie in einer wettbewerbswidrigen Weise ohne eine endgültige Vereinbarung absprächen, sich z. B. gegenseitig im voraus über ihr künftiges Verhalten in Kenntnis zu setzen, so daß jeder seine Geschäftspolitik in der Gewißheit regele, daß sich die Wettbewerber entsprechend verhielten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619).

    Diese Auffassung sei mit Artikel 85 EWG-Vertrag nicht in Einklang zu bringen und lasse sich - entgegen dem Vorbringen der Kommission - nicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes stützen (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021).

    In den Fällen, die den Gerichtshof bisher beschäftigt hätten (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O.), sei nämlich der Tatbestand des Verhaltens am Markt nicht bestritten gewesen, und es sei um die Frage gegangen, ob es genüge, von der Vermutung einer Abstimmung auszugehen.

    Der mit der Aufnahme des Begriffs "abgestimmte Verhaltensweise" in Artikel 85 verfolgte Gesetzeszweck sei nämlich, neben den Vereinbarungen Arten der Absprachen zu erfassen, die lediglich als tatsächliche Koordinierung oder als praktische Zusammenarbeit in Erscheinung träten, aber dennoch geeignet seien, den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnrn. 64 bis 66).

    Ausserdem stehe diese Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26, und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    91 bis 93, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 68; Beschluß vom 18. Juni 1986 in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 14) müsse die Entscheidung nicht notwendigerweise eine Kopie der Beschwerdepunkte sein, und die Kommission könne Beschwerdepunkte fallenlassen oder ihr Vorbringen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht neu ordnen oder ergänzen, ohne den Anspruch auf rechtliches Gehör zu verletzen.

    252 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (siehe Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, a. a. O., Randnr. 112, und Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 86).

    276 Das Gericht stellt fest, daß es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 111, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 77) der Kommission nicht verwehrt ist, über mehrere Zuwiderhandlungen in einer einzigen Entscheidung zu befinden, vorausgesetzt, die Entscheidung erlaubt es jedem Adressaten, sich ein eindeutiges Bild davon zu verschaffen, welche Vorwürfe gegen ihn erhoben werden.

    Die Kommission sei schließlich bei wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen nicht verpflichtet, das Vorbringen der Parteien detailliert zurückzuweisen, und könne in allgemeiner Formulierung die Gründe für ihre Entscheidung eigenständig entwickeln (Urteile vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 65, und vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883, Randnrn. 16 bis 18).

    286 Das Gericht verweist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 66, und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie/Kommission, Slg. 1985, 3831, Randnr. 88), wonach die Kommission gemäß Artikel 190 EWG-Vertrag zwar ihre Entscheidungen mit Gründen zu versehen und dabei die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmässigkeit der Maßnahme abhängt, sowie die Erwägungen aufzuführen hat, die sie zum Erlaß ihrer Entscheidung veranlasst haben, jedoch nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen einzugehen braucht, die von den Beteiligten während des Verwaltungsverfahrens vorgebracht wurden.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    38 Die fehlende Bekanntmachung von Unterlagen könne schließlich die Entscheidung nicht insgesamt ungültig machen, wenn sie sich auf Unterlagen nachrangiger Bedeutung beziehe, was vorliegend der Fall sei (Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion Française/Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 30).

    Der gleiche Vorwurf könne auch gegenüber dem Hinweis der Kommission auf die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 100/80 bis 103/80 und vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, a. a. O., erhoben werden, die ebenfalls nach den von der Kommission behaupteten Zuwiderhandlungen ergangen seien.

    308 Der Gerichtshof habe u. a. in den Urteilen vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 und vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, a. a. O., dieser Praxis zugestimmt, die auf den vorliegenden Fall mit Recht habe angewandt werden können.

    Der Gerichtshof hat daraus abgeleitet, daß die Kommission dadurch, daß sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbussen in einer bestimmten Höhe verhängt hat, nicht daran gehindert wird, dieses Niveau innerhalb der in der Verordnung Nr. 17 gezogenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O., Randnrn. 105 bis 109).

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    Diese Auffassung sei mit Artikel 85 EWG-Vertrag nicht in Einklang zu bringen und lasse sich - entgegen dem Vorbringen der Kommission - nicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes stützen (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021).

    In den Fällen, die den Gerichtshof bisher beschäftigt hätten (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O.), sei nämlich der Tatbestand des Verhaltens am Markt nicht bestritten gewesen, und es sei um die Frage gegangen, ob es genüge, von der Vermutung einer Abstimmung auszugehen.

    Ausserdem stehe diese Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26, und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    345 Mit Schriftsatz, der am 6. März 1992 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin beantragt, wegen der Erklärungen, die die Kommission auf einer Pressekonferenz am 28. Februar 1992 nach der Urteilsverkündung in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-102/89 und T-104/89 abgegeben hat, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und eine Beweisaufnahme anzuordnen.

    347 Es ist darauf hinzuweisen, daß das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315) als solches keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren rechtfertigt.

    Insbesondere haben die Klägerinnen im Gegensatz zu den PVC-Verfahren (Urteil vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-102/89 und T-104/89, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    Diese Schriftstücke können deshalb nicht als gültige Beweismittel gegen das Unternehmen angesehen werden (Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 27, und zuletzt Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 21).

    Der gleiche Vorwurf könne auch gegenüber dem Hinweis der Kommission auf die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 100/80 bis 103/80 und vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, a. a. O., erhoben werden, die ebenfalls nach den von der Kommission behaupteten Zuwiderhandlungen ergangen seien.

    308 Der Gerichtshof habe u. a. in den Urteilen vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 und vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, a. a. O., dieser Praxis zugestimmt, die auf den vorliegenden Fall mit Recht habe angewandt werden können.

  • EuGH, 28.03.1984 - 8/83

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    280 Die Klägerin legt die Anforderungen dar, denen die Begründung einer Entscheidung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu genügen habe (Urteile vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 16/61, Acciaierie Ferriere e Fonderie di Modena/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1962, 583; vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, Rewe, Slg. 1981, 1805, 1833, und vom 28. März 1984 in der Rechtssache 8/83, Bertoli/Kommission, Slg. 1984, 1649).

    Ausserdem seien die Anforderungen, denen die Begründung entsprechen müsse, von der Natur dieser Maßnahme und dem Zusammenhang abhängig, in dem diese erlassen worden sei (Urteil vom 28. März 1984 in der Rechtssache 8/83, a. a. O., Randnrn. 13 bis 17).

  • EuGH, 07.07.1981 - 158/80

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    280 Die Klägerin legt die Anforderungen dar, denen die Begründung einer Entscheidung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu genügen habe (Urteile vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 16/61, Acciaierie Ferriere e Fonderie di Modena/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1962, 583; vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, Rewe, Slg. 1981, 1805, 1833, und vom 28. März 1984 in der Rechtssache 8/83, Bertoli/Kommission, Slg. 1984, 1649).

    283 Die Kommission verweist darauf, daß die Begründung dem Gericht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ermöglichen müsse, seine Rechtskontrolle auszuüben, und die Betroffenen darüber unterrichten müsse, in welcher Weise die Gemeinschaftsorgane den Vertrag angewandt hätten (Urteil vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, a. a. O., Randnr. 25).

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69
    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-12/89
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnrn.

    252 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (siehe Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, a. a. O., Randnr. 112, und Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 86).

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

  • EuGH, 12.07.1962 - 16/61

    Acciaierie Ferriere e Fonderie di Modena gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 15.07.1970 - 44/69

    Buchler & Co. / Kommission

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    AEG / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 45/69

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Chemiefarma / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-9/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89

    Bertoli / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    Die Kommission weist sodann auf die Rechtsprechung hin, nach der die bloße Teilnahme an Treffen mit wettbewerbswidrigem Zweck und die stillschweigende Billigung einer rechtswidrigen Initiative - ohne sich offen von ihrem Inhalt zu distanzieren oder sie bei den Verwaltungsbehörden anzuzeigen - eine passive Form der Beteiligung an der Zuwiderhandlung darstellten, die geeignet sei, die Verantwortlichkeit des Unternehmens im Rahmen einer einheitlichen Vereinbarung auszulösen (Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 23 angeführt, Randnrn. 83 und 84; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Trefileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn.
  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

    Im vorliegenden Fall erfordern zum einen die der begangenen Zuwiderhandlung eigene besondere Schwere - wie sie oben in Randnummer 336 herausgestellt wurde - und zum anderen die Intensität, mit der die unzulässigen Maßnahmen praktiziert wurden, - wie die oben im Rahmen des ersten Klagegrundes erörterte umfangreiche Korrespondenz belegt - eine wirklich abschreckende Geldbuße (vgl. [Urteil] des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-12/89, Solvay/Kommission, Slg. 1992, II-907, Randnr. 309, und [Urteil des Gerichtshofes] vom 17. Juli 1997 [in der Rechtssache C-219/95 P], Ferriere Nord/Kommission [Slg. 1997, I-4411], Randnr. 33).
  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Sodann rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung eine Mitwirkung an der Untersuchung, die nicht über das hinausgeht, wozu die Unternehmen nach Artikel 11 Absätze 4 und 5 der Verordnung Nr. 17 verpflichtet sind, keine Herabsetzung der Geldbuße (Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-12/89, Solvay/Kommission, Slg. 1992, II-907, Randnrn.
  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    7 Die Klägerin in der Rechtssache T-12/89 hat mit einem am 24. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Reihe von Angaben auf einer Seite ihrer Klageschrift sowie in zwei Anlagen zu ihrer Klageschrift und in einer Anlage zu ihrer Erwiderung vertraulich zu behandeln.

    11 Da die Klägerinnen in ihren genannten Schreiben nicht oder nicht in ausreichendem Masse die vom Gericht verlangte "kurze Begründung" gegeben haben, hat das Gericht die Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 aufgefordert, "mitzuteilen, welche Angaben... sie im einzelnen vertraulich zu behandeln beantragen" und "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die betreffenden Angaben sich auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen, klar zu begründen ".

    14 Die Klägerin in der Rechtssache T-12/89 hat in einem am 29. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben folgendes ausgeführt :.

    - in der Rechtssache T-12/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Seite 4 der Klageschrift, der Anlagen 6 und 7 der Klageschrift und der Anlage 2 der Klageerwiderung;.

    - in der Rechtssache T-12/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Seite 4 der Klageschrift, der Anlagen 6 und 7 der Klageschrift und der Anlage 2 der Klageerwiderung;.

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

    Im vorliegenden Fall erfordern zum einen die der begangenen Zuwiderhandlung eigene besondere Schwere - wie sie oben in Randnummer 336 herausgestellt wurde - und zum anderen die Intensität, mit der die unzulässigen Maßnahmen praktiziert wurden, - wie die oben im Rahmen des ersten Klagegrundes erörterte umfangreiche Korrespondenz belegt - eine wirklich abschreckende Geldbuße (vgl. Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-12/89, Solvay/Kommission, Slg. 1992, II-907, Randnr. 309, und vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, Randnr. 33).
  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Schließlich ist zu beachten, dass der Umstand, dass die Kommission in der Vergangenheit Geldbußen eines bestimmten Niveaus auf bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen angewandt hat, ihr nicht die Möglichkeit zu nehmen vermag, dieses Niveau im Rahmen der in den Verordnungen Nrn. 17 und 1/2003 gesetzten Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der Wettbewerbspolitik der Union sicherzustellen, sondern dass im Gegenteil die wirksame Anwendung der Wettbewerbsbestimmungen der Union von der Kommission verlangt, das Geldbußenniveau nach den Erfordernissen dieser Politik jederzeit anpassen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs Musique Diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 109, vom 2. Oktober 2003, Aristrain/Kommission, C-196/99 P, Slg. 2003, I-11005, Randnr. 81, und Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnr. 227; Urteile des Gerichts vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 309, und vom 14. Mai 1998, Europa Carton/Kommission, T-304/94, Slg. 1998, II-869, Randnr. 89).
  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

    Wenn aber ein Unternehmen an einer Sitzung mit wettbewerbsfeindlichem Zweck teilnehme, teile es auch die Verantwortung für das Sitzungsergebnis, sofern es nicht dartue, dass es seinen Wettbewerbern verdeutlicht habe, dass es an den Sitzungen mit einer unterschiedlichen Einstellung teilnehme (Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-12/89, Solvay/Kommission, Slg. 1992, II-907).
  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Da sie nachweislich an diesen Treffen teilnahmen und deren Zweck u. a. die Festsetzung von Preiszielen war, haben die Klägerinnen ihren Konkurrenten zumindest den Eindruck vermittelt, dass sie mit derselben Einstellung wie diese an den Treffen teilnahmen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, und vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98).
  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

    Was die geltend gemachte Kooperation angeht, so rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung eine Mitwirkung an der Untersuchung, die nicht über das hinausgeht, wozu die Unternehmen nach Art. 11 Abs. 4 und 5 der Verordnung Nr. 17 verpflichtet sind, keine Herabsetzung der Geldbuße (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnrn.
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Nimmt ein Unternehmen, selbst ohne sich aktiv zu beteiligen, an Treffen von Unternehmen mit wettbewerbswidrigem Zweck teil und distanziert es sich nicht offen vom Inhalt dieser Treffen, so dass es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, so kann nach ständiger Rechtsprechung der Nachweis als erbracht angesehen werden, dass es sich an der aus diesen Treffen resultierenden Absprache beteiligt hat (vgl. Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-12/89, Solvay/Kommission, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-141/89, Tréfileurope/Kommission, Slg. 1995, II-791, Randnrn.
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuG, 06.04.1995 - T-145/89

    Baustahlgewebe GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

  • EuGH, 16.11.2000 - C-280/98

    Weig / Kommission

  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 27.09.2012 - T-370/06

    Kuwait Petroleum u.a. / Kommission

  • EuG, 28.04.2010 - T-452/05

    BST v Commission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 08.07.1999 - C-5/93

    DSM / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 13.07.2011 - T-151/07

    Kone u.a. / Kommission

  • EuG, 24.03.2011 - T-375/06

    Das Gericht erklärt die Geldbußen einiger Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an

  • EuG, 17.05.2011 - T-299/08

    Das Gericht erhält die gegen Elf Aquitaine und Arkema France wegen Beteiligung an

  • EuG, 16.09.2013 - T-375/10

    Hansa Metallwerke u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02

    Heubach / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 25.10.2011 - T-348/08

    Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen

  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99

    Lögstör Rör / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuG, 17.05.2011 - T-343/08

    Arkema France / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-230/00

    Daesang und Sewon Europe / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-347/06

    Nynäs Petroleum und Nynas Belgium / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99

    Brugg Rohrsysteme / Kommission

  • EuG, 04.11.1992 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.12.2005 - T-48/02

    Brouwerij Haacht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-142/89

    Usines Gustave Boël SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht