Rechtsprechung
   EuG, 10.05.2006 - T-279/03   

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EuG, 10.05.2006 - T-279/03 (https://dejure.org/2006,15632)
EuG, Entscheidung vom 10.05.2006 - T-279/03 (https://dejure.org/2006,15632)
EuG, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - T-279/03 (https://dejure.org/2006,15632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Galileo International Technology u.a. / Kommission

    Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Gemeinschaftliches Vorhaben eines Satellitennavigationssystems (Galileo) - Angeblicher Schaden der Inhaberinnen von Marken und Handelsnamen mit dem Wort "Galileo" - Haftung der Gemeinschaft ohne ...

  • EU-Kommission PDF

    Galileo International Technology u.a. / Kommission

    Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Gemeinschaftliches Vorhaben eines Satellitennavigationssystems (Galileo) - Angeblicher Schaden der Inhaberinnen von Marken und Handelsnamen mit dem Wort "Galileo" - Haftung der Gemeinschaft ohne ...

  • EU-Kommission

    Galileo International Technology u.a. / Kommission

    Haftung , Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum , Gemeinschaftsmarke

  • Judicialis

    EG Art. 235; ; EG Art. 288 Abs. 2; ; Ersten Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 9 Abs. 1 Buchst. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Galileo International Technology u.a. / Kommission

    Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Gemeinschaftliches Vorhaben eines Satellitennavigationssystems (Galileo) - Angeblicher Schaden der Inhaberinnen von Marken und Handelsnamen mit dem Wort "Galileo" - Haftung der Gemeinschaft ohne ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Galileo International Technology LLC und 13 anderer Gesellschaften gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 5. August 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerinnen, die Inhaberinnen von Marken und Firmennamen mit dem wesentlichen Bestandteil "Galileo" sind, angeblich dadurch erlitten haben, dass die Kommission diesen Begriff für die Bezeichnung eines Gemeinschaftsprojekts ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    52 Soweit sich die Klägerinnen auf ihre Handelsnamen im Sinne von Artikel 8 PVÜ stützen, ist festzustellen, dass ein Handelsname zwar ein Recht des geistigen Eigentums sein kann, zu dessen in Artikel 8 PVÜ vorgeschriebenem Schutz die Mitglieder der Welthandelsorganisation nach dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden: TRIPS-Übereinkommen) verpflichtet sind (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2004 in der Rechtssache C-245/02, Anheuser-Busch, Slg. 2004, I-10989, Randnrn.

    55 Denn anders als Artikel 5 der Richtlinie, der die "Rechte aus der Marke" genau definiert und deshalb auch als geltend gemachte Vorschrift in gültiger Weise die Anführung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ersetzen kann (vgl. oben, Randnr. 40), ermöglicht es Artikel 8 PVÜ durch seine weite Fassung den verschiedenen nationalen Gesetzgebern, unterschiedliche Schutzregelungen zu schaffen und darin insbesondere Voraussetzungen hinsichtlich der Mindestbenutzung oder Mindestbekanntheit eines Handelsnamens vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Anheuser-Busch, zitiert oben in Randnr. 52, Randnr. 97).

    57 Auch wenn die einschlägigen nationalen Bestimmungen über den Schutz von Rechten in einem unter das TRIPS-Übereinkommen fallenden Bereich im Licht des Wortlauts und der Ziele dieses Übereinkommens anzuwenden sind (Urteil Anheuser-Busch, zitiert oben in Randnr. 52, Randnr. 55), können sich die Klägerinnen auf diese Verpflichtung im vorliegenden Kontext deshalb nicht stützen, weil sie solche nationalen Bestimmungen nicht angeführt und erläutert haben.

    58 Da die Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens im Übrigen keine unmittelbare Wirkung haben, begründen sie als solche auch keine Rechte, auf die sich die Klägerinnen unabhängig von etwaigen nationalen Regelungen unmittelbar vor dem Gemeinschaftsrichter berufen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil Anheuser-Busch, zitiert oben in Randnr. 52, Randnr. 54).

    Dazu ist zu prüfen, ob die angesprochenen Verbraucher das Zeichen, wie es vom Dritten benutzt wird, so auffassen können, dass es das Unternehmen angibt oder angeben soll, von dem die Waren des Dritten herstammen (vgl. in diesem Sinne Urteil Anheuser-Busch, zitiert oben in Randnr. 52, Randnrn.

  • EuGH, 10.07.1985 - 118/83

    CMC / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    129 Insoweit ist daran zu erinnern, dass die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft nur durch Handlungen oder Verhaltensweisen begründet werden kann, die einem Organ oder einer Einrichtung der Gemeinschaft zuzurechnen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC u. a./Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnr. 31, und vom 23. März 2004 in der Rechtssache C-234/02 P, Bürgerbeauftragter/Lamberts, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 59).
  • EuG, 10.02.2004 - T-64/01

    Afrikanische Frucht-Compagnie / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    80 Verfügt das Organ nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Ermessenspielraum, so kann die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts genügen, um das Vorliegen eines hinreichend qualifizierten Verstoßes nachzuweisen (Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-198/95, T-171/96, T-230/97, T-174/98 und T-225/99, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, Slg. 2001, II-1975, Randnr. 134, und vom 10. Februar 2004 in den Rechtssachen T-64/01 und T-65/01, Afrikanische Frucht-Compagnie und Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert/Rat und Kommission, Slg. 2004, II-521, Randnr. 71).
  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    80 Verfügt das Organ nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Ermessenspielraum, so kann die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts genügen, um das Vorliegen eines hinreichend qualifizierten Verstoßes nachzuweisen (Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-198/95, T-171/96, T-230/97, T-174/98 und T-225/99, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, Slg. 2001, II-1975, Randnr. 134, und vom 10. Februar 2004 in den Rechtssachen T-64/01 und T-65/01, Afrikanische Frucht-Compagnie und Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert/Rat und Kommission, Slg. 2004, II-521, Randnr. 71).
  • EuGH, 14.01.1987 - 281/84

    Zuckerfabrik Bedburg / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    Der Gemeinschaftsrichter kann damit angerufen werden, um den Eintritt noch erheblicherer Schäden zu verhindern, sobald die Schadensursache mit Gewissheit feststeht (Urteile des Gerichtshofes vom 2. Juni 1976 in den Rechtssachen 56/74 bis 60/74, Kampffmeyer u. a./Kommission und Rat, Slg. 1976, 711, Randnr. 6, und vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 281/84, Zuckerfabrik Bedburg/Rat und Kommission, Slg. 1987, 49, Randnr. 14).
  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    Hingegen besteht keine Verpflichtung der Gemeinschaft zu Schadensersatz für jede noch so entfernte nachteilige Folge von rechtswidrigen Verhaltensweisen ihrer Organe (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier Frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 21).
  • EuGH, 02.06.1976 - 56/74

    Kampffmeyer / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    Der Gemeinschaftsrichter kann damit angerufen werden, um den Eintritt noch erheblicherer Schäden zu verhindern, sobald die Schadensursache mit Gewissheit feststeht (Urteile des Gerichtshofes vom 2. Juni 1976 in den Rechtssachen 56/74 bis 60/74, Kampffmeyer u. a./Kommission und Rat, Slg. 1976, 711, Randnr. 6, und vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 281/84, Zuckerfabrik Bedburg/Rat und Kommission, Slg. 1987, 49, Randnr. 14).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-234/02

    DER GEMEINSCHAFTSRICHTER IST FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE SCHADENERSATZKLAGE

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    129 Insoweit ist daran zu erinnern, dass die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft nur durch Handlungen oder Verhaltensweisen begründet werden kann, die einem Organ oder einer Einrichtung der Gemeinschaft zuzurechnen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC u. a./Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnr. 31, und vom 23. März 2004 in der Rechtssache C-234/02 P, Bürgerbeauftragter/Lamberts, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 59).
  • EuGH, 29.09.1987 - 81/86

    De Boer Buizen / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    144 Wie insoweit festzustellen ist, folgt daraus, dass, wie im vorliegenden Fall, die Rechtswidrigkeit des den Gemeinschaftsorganen zur Last gelegten Verhaltens nicht erwiesen ist, noch nicht, dass die Unternehmen, die durch dieses Verhalten ihrer Auffassung nach geschädigt wurden, keinesfalls eine Entschädigung im Rahmen der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft erhalten können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1987 in der Rechtssache 81/86, De Boer Buizen/Rat und Kommission, Slg. 1987, 3677, Randnr. 17).
  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 10.05.2006 - T-279/03
    76 Nach ständiger Rechtsprechung setzt die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft wegen rechtswidrigen Verhaltens im Sinne von Artikel 288 Absatz 2 EG voraus, dass kumulativ mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die Rechtswidrigkeit des den Gemeinschaftsorganen vorgeworfenen Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/EWG, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, und des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-175/94, International Procurement Services/Kommission, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44, vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30, und vom 11. Juli 1997 in der Rechtssache T-267/94, Oleifici Italiani/Kommission, Slg. 1997, II-1239, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

  • EuG, 11.07.1997 - T-267/94

    Oleifici Italiani / Kommission

  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuG, 12.12.2000 - T-201/99

    Royal Olympic Cruises u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 20.02.2002 - T-170/00

    Förde-Reederei / Rat und Kommission

  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

  • EuGH - C-49/01

    Royal Olympic Cruises u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 01.06.1999 - T-71/99

    Karl L. Meyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeits-

  • EuG, 10.04.2003 - T-195/00

    Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services / Kommission

  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuGH, 07.05.1969 - 12/68

    X. / Audit board

  • EuGH, 18.04.1991 - C-63/89

    Assurances du Crédit / Rat und Kommission

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

  • EuG, 14.01.2004 - T-202/02

    Makedoniko Metro und Michaniki / Kommission

  • EuGH, 16.07.1998 - C-355/96

    DIE WELTWEITE ERSCHÖPFUNG DES RECHTS AUS EINER MARKE IST MIT DEM

  • EuG, 10.10.2001 - T-171/99

    Corus UK / Kommission

  • EuG, 16.12.2010 - T-19/07

    Das Gericht verurteilt die Kommission, Systran Schadensersatz in Höhe von 12 001

    Hierzu bezieht sich die Kommission auf eine gefestigte Rechtsprechung, wonach der Gemeinschaftsrichter auch im Rahmen eines Schadensersatzverfahrens keine Anordnungen an ein Gemeinschaftsorgan richten dürfe, weil er damit in die Befugnisse der Verwaltung eingreifen würde (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission, T-279/03, Slg. 2006, II-1291, im Folgenden: Urteil Galileo, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diesen beiden Bestimmungen - die im Gegensatz zu Art. 40 Abs. 1 KS, der nur die Entschädigung durch Geldzahlung vorsah, eine Naturalrestitution nicht ausschließen - ist zu entnehmen, dass der Gerichtshof die Befugnis besitzt, der Gemeinschaft jede Form des Schadensausgleichs aufzuerlegen, die mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung gemeinsam sind, in Einklang steht, und zwar, soweit sie diesen Grundsätzen entspricht, auch eine Naturalrestitution, die gegebenenfalls die Form einer Anordnung eines bestimmten Handelns oder Unterlassens annehmen kann (Urteil Galileo, oben in Randnr. 119 angeführt, Randnr. 63).

    Die Gemeinschaft kann daher einer entsprechenden verfahrensrechtlichen Maßnahme des Gemeinschaftsrichters nicht grundsätzlich entzogen bleiben, da ausschließlich dieser dafür zuständig ist, über Klagen auf Ersatz eines Schadens zu entscheiden, für den die Gemeinschaft haftet (vgl. in Bezug auf eine Anordnung im Bereich der Marken Urteil Galileo, oben in Randnr. 119 angeführt, Randnr. 67).

    Mit der beantragten Anordnung wollen die Klägerinnen jedoch gerade erreichen, dass die von ihnen behauptete Verletzung ihrer Urheberrechte durch die Kommission beendet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Galileo, oben in Randnr. 119 angeführt, Randnr. 71).

  • EuG, 10.01.2017 - T-577/14

    Die Europäische Union wird verurteilt, den Unternehmen Gascogne Sack Deutschland

    Allerdings muss das gerügte Verhalten die entscheidende Ursache für den entstandenen Schaden sein (Beschluss vom 31. März 2011, Mauerhofer/Kommission, C-433/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:204, Rn. 127, und Urteil vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission, T-279/03, EU:T:2006:121, Rn. 130, vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, EU:C:2010:147, Rn. 61).
  • EuG, 16.12.2008 - T-225/06

    DAS GERICHT HEBT DIE ENTSCHEIDUNGEN DES HABM ÜBER DIE EINTRAGUNG DES ZEICHENS

    Budvar verweist insbesondere auf Randnr. 40 des Urteils des Gerichtshofs vom 12. November 2002, Arsenal Football Club (C-206/01, Slg. 2002, I-10273), und auf Randnr. 114 des Urteils des Gerichts vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission (T-279/03, Slg. 2006, II-1291).
  • EuG, 09.09.2020 - T-381/15

    IMG / Kommission

    Unter Bezugnahme insbesondere auf das Urteil vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission (T-279/03, EU:T:2006:121), trägt die Klägerin sodann vor, dass in der Rechtsprechung bereits anerkannt worden sei, dass eine Partei im Rahmen einer Schadensersatzklage beim Gericht beantragen könne, dem beklagten Organ ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen aufzugeben.

    Was die oben in Rn. 40 erster bis dritter Gedankenstrich genannten Anträge der Klägerin auf Ersatz des materiellen Schadens in Form der Naturalrestitution angeht, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 340 Abs. 2 AEUV und Art. 268 AEUV - die eine Naturalrestitution nicht ausschließen - ergibt, dass der Unionsrichter die Befugnis besitzt, der Union jede Form des Schadensausgleichs aufzuerlegen, die mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung gemeinsam sind, in Einklang steht, und zwar, soweit sie diesen Grundsätzen entspricht, auch eine Naturalrestitution, die gegebenenfalls die Form einer Anordnung eines bestimmten Handelns oder Unterlassens annehmen kann (Urteile vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission, T-279/03, EU:T:2006:121, Rn. 62 und 63, und vom 8. November 2011, 1dromacchine u. a./Kommission, T-88/09, EU:T:2011:641, Rn. 81).

  • EuG, 30.06.2016 - T-516/13

    CW / Rat

    Dès lors que l'une de ces conditions n'est pas remplie, le recours doit être rejeté dans son ensemble sans qu'il soit nécessaire d'examiner les autres conditions (arrêts du 15 septembre 1994, KYDEP/Conseil et Commission, C-146/91, EU:C:1994:329, points 19 et 81, et du 10 mai 2006, Galileo International Technology e.a./Commission, T-279/03, EU:T:2006:121, point 77).

    Le préjudice allégué doit découler de façon suffisamment directe du comportement reproché, ce dernier devant constituer la cause déterminante du préjudice, alors qu'il n'y a pas d'obligation de réparer toute conséquence préjudiciable, même éloignée, d'une situation illégale (arrêts du 4 octobre 1979, Dumortier e.a./Conseil, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 et 45/79, EU:C:1979:223, point 21, et du 10 mai 2006, Galileo International Technology e.a./Commission, T-279/03, EU:T:2006:121, point 130).

  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

    64 und 65, vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission, T-279/03, Slg. 2006, II-1291, Randnrn.
  • EuG, 28.09.2016 - T-309/10

    Klein / Kommission - Außervertragliche Haftung - Richtlinie 93/42/EWG -

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Kausalzusammenhang zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden vor, wenn sich der Schaden mit hinreichender Unmittelbarkeit aus dem gerügten Verhalten ergibt, wobei dieses Verhalten die entscheidende Ursache für den entstandenen Schaden sein muss (Urteil vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 21; vgl. auch Urteil vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission, T-279/03, EU:T:2006:121, Rn. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.03.2007 - C-325/06

    Galileo International Technology u.a. / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission (T-279/03), mit dem das Gericht die Schadensersatzklage abgewiesen hat, die darauf gerichtet war, dass die Kommission es zum einen unterlässt, das Wort "Galileo" für das gemeinschaftliche Vorhaben eines Satellitennavigationssystems weiter zu benutzen oder Dritte zu einer solchen Benutzung zu veranlassen, und zum anderen den Schaden ausgleicht, der den Klägerinnen dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission dieses Wort, das angeblich mit den eingetragenen Marken und Handelsnamen der Klägerinnen identisch ist, bereits benutzt und verbreitet hat.
  • EuG, 25.11.2014 - T-384/11

    Safa Nicu Sepahan / Rat

    Was schließlich die Voraussetzung des Bestehens eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden angeht, muss Letzterer die unmittelbare Folge des behaupteten Verhaltens sein, und dies muss die entscheidende Ursache für den entstandenen Schaden sein, wohingegen keine Verpflichtung zum Ersatz jeder auch noch so entfernten nachteiligen Folge einer rechtswidrigen Situation besteht (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Slg, EU:C:1979:223, Rn. 21, und vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission, T-279/03, Slg, EU:T:2006:121, Rn. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuG, 01.02.2017 - T-479/14

    Kendrion / Europäische Union - Außervertragliche Haftung - Genauigkeit der

    Allerdings muss das gerügte Verhalten die entscheidende Ursache für den entstandenen Schaden sein (Beschluss vom 31. März 2011, Mauerhofer/Kommission, C-433/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:204, Rn. 127, und Urteil vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission, T-279/03, EU:T:2006:121, Rn. 130, vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, EU:C:2010:147, Rn. 61).
  • OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15

    Galileo Control Center - Beschreibende Verwendung der Bezeichnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06

    FIAMM und FIAMM Technologies / Rat und Kommission - Rechtsmittel - WTO -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-138/17

    Europäische Union / Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel -

  • EuG, 21.01.2014 - T-309/10

    Klein / Kommission - Außervertragliche Haftung - Medizinprodukte - Art. 8 und 18

  • EuG, 24.11.2010 - T-9/09

    Marcuccio / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Außervertragliche

  • EuG, 30.09.2009 - T-75/08

    EIN AUSRUFEZEICHEN KANN NICHT ALS GEMEINSCHAFTSMARKE EINGETRAGEN WERDEN

  • EuG, 17.02.2017 - T-40/15

    ASPLA und Armando Álvarez / Europäische Union

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die

  • EuG, 08.11.2011 - T-88/09

    Idromacchine u.a. / Kommission - Außervertragliche Haftung - Staatliche Beihilfen

  • EuG, 28.05.2013 - T-187/11

    Trabelsi u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 08.03.2018 - T-45/13

    Rose Vision / Kommission

  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

  • EuG, 02.02.2017 - T-381/15

    IMG / Kommission - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Verstärkte

  • EuG, 05.04.2017 - T-422/13

    CPME u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat

  • EuG, 26.09.2014 - T-91/12

    Flying Holding u.a. / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 02.07.2019 - T-406/15

    Mahmoudian / Rat

  • EuG, 13.12.2018 - T-558/15

    Iran Insurance / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-103/11

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts

  • EuG, 17.03.2016 - T-817/14

    Zoofachhandel Züpke u.a. / Kommission - Außervertragliche Haftung -

  • EuG, 09.09.2015 - T-168/14

    Pérez Gutiérrez / Kommission

  • EuG, 18.09.2014 - T-168/12

    Das Gericht weist die Schadensersatzklage von Herrn Georgias, Vizeminister der

  • EuG, 02.07.2019 - T-405/15

    Fulmen / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 14.12.2018 - T-298/16

    East West Consulting / Kommission

  • EuG, 23.09.2015 - T-206/14

    Hüpeden / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Dumping - Einfuhren

  • EuG, 23.09.2015 - T-205/14

    Schroeder / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Dumping - Einfuhren

  • LG Frankfurt/Main, 29.08.2007 - 6 O 242/07

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung: Außervertragliche

  • EuG, 20.11.2017 - T-618/15

    Voigt / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung der

  • EuG, 24.09.2014 - T-348/13

    Das Gericht erklärt den Beschluss für nichtig, Herrn Kadhaf Al Dam, einen Cousin

  • EuG, 27.04.2016 - T-316/13

    Das Gericht weist die von italienischen Fischern wegen des von der Kommission

  • EuG, 30.06.2016 - T-224/14

    CW / Rat

  • EuG, 15.10.2015 - T-251/14

    Promarc Technics / OHMI - PIS (Pièce de porte)

  • EuG, 16.10.2014 - T-297/12

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuG, 20.11.2017 - T-452/15

    Petrov u.a. / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung des

  • EuG, 30.09.2009 - T-191/08

    'JOOP! / HABM (Représentation d''un point d''exclamation dans un rectangle)' -

  • EuG, 20.02.2013 - T-224/11

    'Caventa / OHMI - Anson''s Herrenhaus (BERG)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 20.02.2013 - T-631/11

    'Caventa / OHMI - Anson''s Herrenhaus (B BERG)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 08.11.2012 - T-415/11

    Hartmann / HABM (Nutriskin Protection Complex) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • EuG, 21.09.2018 - T-233/18

    Gaki/ EDSB - Nichtigkeits-, Untätigkeits- und Schadensersatzklage - Beschwerde

  • EuG, 11.09.2014 - T-450/11

    Galileo International Technology/OHMI - ESA y Comisión (GALILEO)

  • EuG, 20.02.2013 - T-225/11

    'Caventa / OHMI - Anson''s Herrenhaus (BERG)' - Gemeinschaftsmarke -

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