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   EuG, 10.07.1997 - T-212/95   

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https://dejure.org/1997,6728
EuG, 10.07.1997 - T-212/95 (https://dejure.org/1997,6728)
EuG, Entscheidung vom 10.07.1997 - T-212/95 (https://dejure.org/1997,6728)
EuG, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - T-212/95 (https://dejure.org/1997,6728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Antidumping - Vorschlag der Kommission, ein Antidumpingverfahren ohne Anordnung von Schutzmaßnahmen einzustellen - Ablehnung durch den Rat - Nichtigkeitsklage - Untätigkeitsklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Oficemen / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Asociación de fabricantes de cemento de España (Oficemen) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173; Verordnung Nr. 2423/88 des Rates, Artikel 9
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen - Vorschlag der Kommission, ein Antidumpingverfahren einzustellen - Vorbereitende Zwischenmaßnahme - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Asociación de fabricantes de cemento de España (Oficemen) gegen Kommission der Europäischen Gemeinsc

    Antidumping - Vorschlag der Kommission, ein Antidumpingverfahren ohne Anordnung von Schutzmaßnahmen einzustellen - Ablehnung durch den Rat - Nichtigkeitsklage - Untätigkeitsklage.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern; Gedumpte Einfuhren bestimmter Arten von Portlandzement mit Ursprung in der Türkei, Rumänien und Tunesien nach Spanien; Vorschlag der Kommission, ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2423/88; ; EGV Art. 173; ; EGV Art. 174; ; EGV Art. 175

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, keine Antidumpingmaßnahmen hinsichtlich von Zementeinfuhren aus der Türkei, Rumänien und Tunesien zu erlassen und das aufgrund der Beschwerde der Klägerin eröffnete Verfahren abzuschließen - Untätigkeitsklage ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-212/95
    Im übrigen könne ein solcher Vorschlag, da er eine vorbereitende Maßnahme sei, nicht als anfechtbare Handlung angesehen werden (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639; Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367).

    Das Königreich Spanien macht geltend, nach der Rechtsprechung könnten interne Dienstanweisungen eines Organs sowie die Handlungen, die, obwohl sie grundsätzlich Teil eines Verfahrens seien, dieses de facto vor dem Zeitpunkt abschlössen, zu dem eine endgültige Entscheidung hätte erlassen werden müssen, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein (Urteil IBM/Kommission, a. a. O., und Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571; Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-289).

  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-212/95
    Das Königreich Spanien macht geltend, nach der Rechtsprechung könnten interne Dienstanweisungen eines Organs sowie die Handlungen, die, obwohl sie grundsätzlich Teil eines Verfahrens seien, dieses de facto vor dem Zeitpunkt abschlössen, zu dem eine endgültige Entscheidung hätte erlassen werden müssen, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein (Urteil IBM/Kommission, a. a. O., und Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571; Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-289).
  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-212/95
    Da die Wahl der Form nichts an der Rechtsnatur einer Handlung eines Organs ändern könne, stehe außerdem der Umstand, daß eine Handlung eine ungewöhnliche Form habe, der Erhebung einer Nichtigkeitsklage nicht entgegen, wenn die Handlung Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfaltet habe (Urteil des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121, Randnr. 58).
  • EuGH, 09.10.1990 - 366/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-212/95
    Das Königreich Spanien macht geltend, nach der Rechtsprechung könnten interne Dienstanweisungen eines Organs sowie die Handlungen, die, obwohl sie grundsätzlich Teil eines Verfahrens seien, dieses de facto vor dem Zeitpunkt abschlössen, zu dem eine endgültige Entscheidung hätte erlassen werden müssen, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein (Urteil IBM/Kommission, a. a. O., und Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571; Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-289).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-212/95
    Im übrigen könne ein solcher Vorschlag, da er eine vorbereitende Maßnahme sei, nicht als anfechtbare Handlung angesehen werden (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639; Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367).
  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-212/95
    Nach der Rechtsprechung sind bei Handlungen oder Entscheidungen, die in mehreren Phasen erarbeitet werden, grundsätzlich jedoch nur die Handlungen anfechtbar, die den Standpunkt des Organs bei Beendigung des Verfahrens endgültig festlegen, nicht hingegen Zwischenmaßnahmen, die nur der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 9; Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 28).
  • EuGH, 14.03.1990 - 150/87

    Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Normalpapierkopierern; Ablehnung eines

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-212/95
    Nach der Rechtsprechung sind bei Handlungen oder Entscheidungen, die in mehreren Phasen erarbeitet werden, grundsätzlich jedoch nur die Handlungen anfechtbar, die den Standpunkt des Organs bei Beendigung des Verfahrens endgültig festlegen, nicht hingegen Zwischenmaßnahmen, die nur der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 9; Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 28).
  • EuGH, 14.03.1990 - 133/87

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-212/95
    Nach der Rechtsprechung sind bei Handlungen oder Entscheidungen, die in mehreren Phasen erarbeitet werden, grundsätzlich jedoch nur die Handlungen anfechtbar, die den Standpunkt des Organs bei Beendigung des Verfahrens endgültig festlegen, nicht hingegen Zwischenmaßnahmen, die nur der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 9; Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 28).
  • EuGH, 25.05.2000 - C-359/98

    'Ca'' Pasta / Kommission'

    25 Bei Handlungen oder Entscheidungen, deren Zustandekommen - insbesondere nach einem internen Verfahren - in mehreren Phasen erfolgt, stellen grundsätzlich nur solche Maßnahmen anfechtbare Handlungen dar, die den Standpunkt des Organs am Ende dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht hingegen Zwischenmaßnahmen, die der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-212/95, Oficemen/Kommission, Slg. 1997, II-1161, Randnr. 53).
  • EuG, 16.07.1998 - T-274/97

    'Ca''Pasta / Kommission'

    Bei Handlungen oder Entscheidungen, deren Zustandekommen - insbesondere nach einem internen Verfahren - in mehreren Phasen erfolgt, stellen grundsätzlich nur solche Maßnahmen anfechtbare Handlungen dar, die den Standpunkt des Organs am Ende dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht hingegen Zwischenmaßnahmen, die der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-212/95, Oficemen/Kommission, Slg. 1997, II-1161, Randnr. 53).
  • EuG, 17.02.1998 - T-107/96

    Pantochim / Kommission

    Ist die Handlung, deren Unterlassung Gegenstand des Rechtsstreits ist, nach Erhebung der Klage, aber vor Erlaß des Urteils erfolgt, so können dadurch, daß das Gericht die Rechtswidrigkeit der anfänglichen Untätigkeit feststellt, nicht mehr die Rechtswirkungen des Artikels 176 herbeigeführt werden (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-212/95, Oficemen/Kommission, Slg. 1997, II-1161, Randnrn. 65 bis 68).
  • EuG, 22.05.2000 - T-103/99

    Associazione delle Cantine Sociali Venete / Bürgerbeauftragter und Parlament

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß, wenn im Rahmen einer Untätigkeitsklage die Handlung, deren Unterlassung Gegenstand des Rechtsstreits ist, nach Klageerhebung, jedoch vor Urteilsverkündung vorgenommen wird, die Klage gegenstandslos geworden ist, so daß sich die Hauptsache erledigt hat (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-212/95, Oficemen/Kommission, Slg. 1997, II-1161).
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