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   EuG, 10.07.2014 - T-376/12   

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https://dejure.org/2014,16317
EuG, 10.07.2014 - T-376/12 (https://dejure.org/2014,16317)
EuG, Entscheidung vom 10.07.2014 - T-376/12 (https://dejure.org/2014,16317)
EuG, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - T-376/12 (https://dejure.org/2014,16317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Griechenland / Kommission

    EAGFL - Abteilung "Garantie" - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Getrocknete Weintrauben - Wein - Von Griechenland getätigte Ausgaben - Punktuelle finanzielle Berichtigung - Berechnungsmethode - Natur des Rechnungsabschlussverfahrens - ...

  • EU-Kommission

    Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss bestimmter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union für den Bereich getrocknete Weintrauben und Wein; unionsrechtwidrige Zahlungsberichtigung im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens bei fehlendem Zusammenhang mit fondsfinanzierten Ausgaben; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Griechenland / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses der Kommission K(2012) 3838 endg. vom 22. Juni 2012 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.2014 - T-376/12
    Sodann ist an die Rechtsprechung zu erinnern, nach der das Verfahren des Abschlusses der von den Mitgliedstaaten in Bezug auf die von den Fonds finanzierten Ausgaben vorgelegten Rechnungen insbesondere darauf abzielt, festzustellen, ob die Ausgaben tatsächlich und ordnungsgemäß getätigt wurden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Rn. 28, vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission, C-247/98, Slg. 2001, I-1, Rn. 13, und vom 19. September 2002, Deutschland/Kommission, C-377/99, Slg. 2002, I-7421, Rn. 51).

    Eine solche finanzielle Berichtigung soll verhindern, dass Beträge zulasten der Fonds gehen, die nicht zur Finanzierung eines mit der betreffenden Unionsregelung verfolgten Ziels gedient haben (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission, Rn. 14, und vom 9. September 2004, Griechenland/Kommission, C-332/01, Slg. 2004, I-7699, Rn. 63).

  • EuGH, 09.09.2004 - C-332/01

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.2014 - T-376/12
    Eine solche finanzielle Berichtigung soll verhindern, dass Beträge zulasten der Fonds gehen, die nicht zur Finanzierung eines mit der betreffenden Unionsregelung verfolgten Ziels gedient haben (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission, Rn. 14, und vom 9. September 2004, Griechenland/Kommission, C-332/01, Slg. 2004, I-7699, Rn. 63).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-377/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.2014 - T-376/12
    Sodann ist an die Rechtsprechung zu erinnern, nach der das Verfahren des Abschlusses der von den Mitgliedstaaten in Bezug auf die von den Fonds finanzierten Ausgaben vorgelegten Rechnungen insbesondere darauf abzielt, festzustellen, ob die Ausgaben tatsächlich und ordnungsgemäß getätigt wurden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Rn. 28, vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission, C-247/98, Slg. 2001, I-1, Rn. 13, und vom 19. September 2002, Deutschland/Kommission, C-377/99, Slg. 2002, I-7421, Rn. 51).
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.2014 - T-376/12
    Sodann ist an die Rechtsprechung zu erinnern, nach der das Verfahren des Abschlusses der von den Mitgliedstaaten in Bezug auf die von den Fonds finanzierten Ausgaben vorgelegten Rechnungen insbesondere darauf abzielt, festzustellen, ob die Ausgaben tatsächlich und ordnungsgemäß getätigt wurden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Rn. 28, vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission, C-247/98, Slg. 2001, I-1, Rn. 13, und vom 19. September 2002, Deutschland/Kommission, C-377/99, Slg. 2002, I-7421, Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-404/19

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - EGFL und ELER - Von der Finanzierung

    Die Nichterfüllung der materiellen Voraussetzung(en) für die Gewährung einer Beihilfe rechtfertigt den Ausschluss aller Ausgaben (Urteil vom 10. Juli 2014, Griechenland/Kommission, T-376/12, EU:T:2014:623, Rn. 123 [nicht veröffentlicht]).".

    22 Im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnis, über die Ausgaben zu entscheiden, die wegen mangelhafter Kontrollen durch die Mitgliedstaaten von einer Finanzierung durch die Union ausgeschlossen sind, hat sich die Kommission durch die Leitlinien selbst beschränkt, so dass sie davon nicht abweichen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2014, Griechenland/Kommission, T-376/12, EU:T:2014:623, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    38 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2014, Griechenland/Kommission (T-376/12, EU:T:2014:623, Rn. 111), und Urteil vom 9. September 2011, Griechenland/Kommission (T-344/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:440, Rn. 197).

    39 Urteil vom 10. Juli 2014 (T-376/12, EU:T:2014:623).

    Die Nichterfüllung der materiellen Voraussetzung(en) für die Gewährung der Beihilfe rechtfertigt den Ausschluss aller Ausgaben (Urteil vom 9. September 2011, Griechenland/Kommission, Rn. 105 oben, Rn. 203).".

  • EuG, 12.03.2019 - T-26/18

    Frankreich / Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

    Ainsi, ces carences s'assimilent, du fait de leurs conséquences financières pour les ressources des fonds, à des interventions qui se situent en dehors d'un régime d'aide de l'Union [arrêts du 9 septembre 2011, Grèce/Commission, T-344/05, non publié, EU:T:2011:440, point 200, et du 10 juillet 2014, Grèce/Commission, T-376/12, EU:T:2014:623, point 112 (non publié)].

    L'absence de satisfaction de la ou des conditions de fond de l'octroi d'une aide justifie l'exclusion de la totalité des dépenses [arrêt du 10 juillet 2014, Grèce/Commission, T-376/12, EU:T:2014:623, point 123 (non publié)].

  • EuG, 12.03.2019 - T-135/15

    Italien / Kommission

    Daher ist nicht auszuschließen, dass derartige Verhaltensnormen mit allgemeiner Geltung unter bestimmten Voraussetzungen und je nach ihrem Inhalt Rechtswirkungen entfalten können und insbesondere die Verwaltung von ihnen im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann, die mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen wie der Gleichbehandlung oder dem Vertrauensschutz vereinbar sind, sofern ein solches Vorgehen nicht gegen andere höherrangige Vorschriften des Unionsrechts verstößt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2011, Griechenland/Kommission, T-344/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:440, Rn. 192, vom 16. September 2013, Spanien/Kommission, T-3/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:473, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Juli 2014, Griechenland/Kommission, T-376/12, EU:T:2014:623, Rn. 106 [nicht veröffentlicht]).
  • EuG, 12.03.2019 - T-139/15

    Ungarn / Kommission

    Daher ist nicht auszuschließen, dass derartige Verhaltensnormen mit allgemeiner Geltung unter bestimmten Voraussetzungen und je nach ihrem Inhalt Rechtswirkungen entfalten können und insbesondere die Verwaltung von ihnen im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann, die mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen wie der Gleichbehandlung oder dem Vertrauensschutz vereinbar sind, sofern ein solches Vorgehen nicht gegen andere höherrangige Vorschriften des Unionsrechts verstößt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2011, Griechenland/Kommission, T-344/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:440, Rn. 192, vom 16. September 2013, Spanien/Kommission, T-3/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:473, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Juli 2014, Griechenland/Kommission, T-376/12, EU:T:2014:623, Rn. 106 [nicht veröffentlicht]).
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