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   EuG, 10.09.2019 - T-762/18 R   

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https://dejure.org/2019,29431
EuG, 10.09.2019 - T-762/18 R (https://dejure.org/2019,29431)
EuG, Entscheidung vom 10.09.2019 - T-762/18 R (https://dejure.org/2019,29431)
EuG, Entscheidung vom 10. September 2019 - T-762/18 R (https://dejure.org/2019,29431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Athanasiadou und Soulantikas/ Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Finanzvorschriften (Haushalt, Finanzrahmen, Eigenmittel, Betrugsbekämpfung) - Zwangsvollstreckung - Antrag auf Aussetzung - Zulässigkeit - Fehlende Dringlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Rechtsschutz; Finanzvorschriften (Haushalt, Finanzrahmen, Eigenmittel, Betrugsbekämpfung); Zwangsvollstreckung; Antrag auf Aussetzung; Zulässigkeit; Fehlende Dringlichkeit

  • Wolters Kluwer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 04.07.2017 - T-234/15

    Systema Teknolotzis / Kommission - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung,

    Auszug aus EuG, 10.09.2019 - T-762/18
    Denn Klagegründe, die die Rechtmäßigkeit der Entscheidung betreffen, würden ins Leere gehen, außer sie würden im Rahmen eines mit einer nach Art. 263 AEUV erhobenen Klage in der Hauptsache einhergehenden Antrags nach Art. 278 AEUV geltend gemacht, da die Rechtmäßigkeit einer vollstreckbaren Entscheidung nur auf der Grundlage von Art. 263 AEUV bei dem für die Nichtigerklärung zuständigen Richter in Frage gestellt werden kann (vgl. Urteil vom 4. Juli 2017, Systema Teknolotzis/Kommission, T-234/15, EU:T:2017:461, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.12.2020 - T-579/20

    Genekam Biotechnology/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Eine einstweilige Anordnung ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn sich der Antragsteller ohne diese Maßnahme in einer Situation befände, die vor dem Erlass des das Hauptverfahren beendenden Urteils seine Existenz gefährden könnte (vgl. Beschluss vom 10. September 2019, Athanasiadou und Soulantikas/Kommission, T-762/18 R, EU:T:2019:574, Rn. 47 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
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