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   EuG, 10.10.2019 - T-700/18   

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https://dejure.org/2019,33086
EuG, 10.10.2019 - T-700/18 (https://dejure.org/2019,33086)
EuG, Entscheidung vom 10.10.2019 - T-700/18 (https://dejure.org/2019,33086)
EuG, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - T-700/18 (https://dejure.org/2019,33086)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kalypso Media Group/ EUIPO - Wizards of the Coast (DUNGEONS)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kalypso Media Group/ EUIPO - Wizards of the Coast (DUNGEONS)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke DUNGEONS - Ältere Unionswortmarke DUNGEONS & DRAGONS - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 06.09.2023 - T-425/22

    Kalypso Media Group/ EUIPO (COMMANDOS) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Zweitens beruft sich die Klägerin auf das Urteil vom 10. Oktober 2019, Kalypso Media Group/EUIPO - Wizards of the Coast (DUNGEONS) (T-700/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:739), um zu argumentieren, dass die bloße Tatsache, dass der Inhalt der mit Spielen in Verbindung stehenden Waren und Dienstleistungen einen Bezug zu Kommandos aufweisen könne, nicht die Annahme erlaube, dass die streitige Marke für ihre Merkmale beschreibend sei.

    Wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 10. Oktober 2019, DUNGEONS (T-700/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:739), ergangen sei, bestehe nur ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Marke und den Waren und Dienstleistungen, so dass das Zeichen COMMANDOS eintragungsfähig sei.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in der Rechtssache, in der das Urteil vom 10. Oktober 2019, DUNGEONS (T-700/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:739), ergangen ist, das Vorbringen der Klägerin zugunsten einer geringen Unterscheidungskraft der älteren Unionswortmarke DUNGEONS & DRAGONS dahin gehend beantwortet hatte, dass der bloße Umstand, dass Spiele und Computerspiele in ihrem Inhalt oder Namen Bezugnahmen auf "dungeons" (Verliese) oder "dragons" (Drachen) enthalten können, nicht ausreichte, um festzustellen, dass die Wörter "dungeons" und "dragons" für die Merkmale der Spiele als solche beschreibend sind (Urteil vom 10. Oktober 2019, DUNGEONS, T-700/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:739, Rn. 64).

    Wie das EUIPO zutreffend ausführt, wurde diese Erwägung in einem Widerspruchsverfahren angestellt, in dessen Rahmen das Gericht zu Recht festgestellt hat, dass die ältere Marke allein aufgrund ihrer Eintragung ein Mindestmaß an originärer Unterscheidungskraft besitzt (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2019, DUNGEONS, T-700/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:739, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem sind die Marken, deren Unterscheidungskraft beurteilt wurde, in der Rechtssache, in der das Urteil vom 10. Oktober 2019, DUNGEONS (T-700/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:739), ergangen ist, und in der vorliegenden Rechtssache nicht die gleichen.

    Folglich sind die beiden Rechtssachen unterschiedlich, so dass das Vorbringen der Klägerin, das auf das Urteil vom 10. Oktober 2019, DUNGEONS (T-700/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:739), gestützt ist, in der vorliegenden Rechtssache die in der angefochtenen Entscheidung getroffene Feststellung, dass die Anmeldemarke COMMANDOS beschreibend ist, nicht entkräften kann.

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