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   EuG, 10.12.1997 - T-147/94   

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https://dejure.org/1997,7164
EuG, 10.12.1997 - T-147/94 (https://dejure.org/1997,7164)
EuG, Entscheidung vom 10.12.1997 - T-147/94 (https://dejure.org/1997,7164)
EuG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - T-147/94 (https://dejure.org/1997,7164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Krupp Hoesch / Kommission

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren nach Art. 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Frage des Umfangs der Kenntnis der Kommission von etwaigen Preisabsprachen; Übersendung einschlägiger, als intern eingestufter Unterlagen; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    Das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) hat sich in dem von ihm im Rahmen der vorliegenden Rechtssachen am 19. Juni 1996 erlassenen Beschluß (Slg. 1996, II-537, im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) die Entscheidung über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten als interne Unterlagen eingestuften Schriftstücke in den dem Gericht von ihr gemäß Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes übersandten Akten (im folgenden: dem Gericht übersandte Akten) sowie über ihre Anträge auf Beibringung der in diesen Akten nicht enthaltenen Unterlagen vorbehalten und der Beklagten zugleich aufgegeben, ausführlich und konkret anzugeben, aus welchen Gründen bestimmte, von ihr als "intern" eingestufte Unterlagen in diesen Akten ihrer Ansicht nach den Klägerinnen nicht übermittelt werden können.
  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn.
  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847).
  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    Die Unternehmen sollten nicht erfahren, was die Untersuchung ausgelöst habe und wie sie durchgeführt werde, oder ihren Ablauf rekonstruieren können, und sie dürften auch nicht erfahren, nach welchen Gesichtspunkten die Geldbußen festgesetzt würden, da sie sonst eine "Kosten-Nutzen-Rechnung" aufstellen könnten (vgl. die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestimmten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, "Polypropylen", Slg. 1991, II-867, II-869, II-1027).
  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    Somit seien alle Vorbereitungshandlungen einer Entscheidung grundsätzlich als für die gerichtliche Kontrolle nicht relevant anzusehen (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 47).
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    Darüber hinaus müßten interne Unterlagen des Juristischen Dienstes wegen des "legal professional privilege" (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S Europe/Kommission, Slg. 1982, 1575, Randnrn.
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847).
  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-147/94
    In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung können interne Unterlagen der Kommission den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, dass die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31; Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnr. 35).
  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Folglich hat es in Anbetracht der mit derartigen Unterlagen üblicherweise verbundenen Vertraulichkeit beschlossen, sie aus der Akte zu entfernen und an die Kommission zurückzuschicken (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2002, Tetra Laval/Kommission, T-5/02, Slg. 2002, II-4381, Randnr. 78, und entsprechend Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.
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