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   EuG, 10.12.2019 - T-66/19   

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https://dejure.org/2019,44888
EuG, 10.12.2019 - T-66/19 (https://dejure.org/2019,44888)
EuG, Entscheidung vom 10.12.2019 - T-66/19 (https://dejure.org/2019,44888)
EuG, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - T-66/19 (https://dejure.org/2019,44888)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Vlaamse Gemeenschap und Vlaams Gewest/ Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Binnenmarkt - Grundfreiheiten - Verordnung (EU) 2018/1724 - Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten - Behörde unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene - Klagebefugnis - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.11.2009 - C-444/08

    Região autónoma dos Açores / Rat

    Auszug aus EuG, 10.12.2019 - T-66/19
    Dieser Begriff kann nicht auf die Regierungen von Regionen oder anderen unterstaatlichen Einheiten erstreckt werden, ohne das vom Vertrag vorgesehene institutionelle Gleichgewicht zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. November 2009, Região autónoma dos Açores/Rat, C-444/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:733" Rn. 31 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass nationale Zuständigkeitsnormen mit Verfassungsrang nicht bestimmen können, ob regionale Einheiten gemäß Art. 263 AEUV klagebefugt sind (vgl. Beschluss vom 26. November 2009, Região autónoma dos Açores/Rat, C-444/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:733, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist festzustellen, dass die in Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgesehene Voraussetzung, wonach andere natürliche oder juristische Personen als diejenigen, an die sich eine Handlung richtet, von ihr individuell betroffen sein müssen, verlangt, dass die angefochtene Maßnahme sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer solchen Handlung (vgl. Beschluss vom 26. November 2009, Região autónoma dos Açores/Rat, C-444/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:733, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 05.10.2005 - T-366/03

    Land Oberösterreich / Kommission - Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer

    Auszug aus EuG, 10.12.2019 - T-66/19
    Insoweit kann zwar eine unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene angesiedelte Behörde als von einer Handlung der Union individuell betroffen angesehen werden, wenn diese eine Handlung betrifft, deren Urheber sie ist, und die sie somit daran hindert, ihre eigenen, ihr durch das nationale Recht zugewiesenen Befugnisse nach ihrem Gutdünken auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347" Rn. 28).

    Jedoch können diese Umstände in Anbetracht der Definition der individuellen Betroffenheit im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV (vgl. oben, Rn. 29) eine solche Beeinträchtigung der unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene angesiedelten Behörde nur in einem Kontext rechtfertigen, in dem die angefochtene Handlung ausschließlich die Ausübung der Zuständigkeit der Union gegenüber einem von dieser Behörde erlassenen konkreten Rechtsakt bezweckt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1998, Vlaams Gewest/Kommission, T-214/95, EU:T:1998:77" Rn. 17 und 29, vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, EU:T:2002:259" Rn. 14 und 37, sowie vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347" Rn. 11 bis 14 und 27 bis 30).

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.2019 - T-66/19
    Jedoch können diese Umstände in Anbetracht der Definition der individuellen Betroffenheit im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV (vgl. oben, Rn. 29) eine solche Beeinträchtigung der unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene angesiedelten Behörde nur in einem Kontext rechtfertigen, in dem die angefochtene Handlung ausschließlich die Ausübung der Zuständigkeit der Union gegenüber einem von dieser Behörde erlassenen konkreten Rechtsakt bezweckt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1998, Vlaams Gewest/Kommission, T-214/95, EU:T:1998:77" Rn. 17 und 29, vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, EU:T:2002:259" Rn. 14 und 37, sowie vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347" Rn. 11 bis 14 und 27 bis 30).
  • EuG, 23.10.2002 - T-346/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.2019 - T-66/19
    Jedoch können diese Umstände in Anbetracht der Definition der individuellen Betroffenheit im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV (vgl. oben, Rn. 29) eine solche Beeinträchtigung der unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene angesiedelten Behörde nur in einem Kontext rechtfertigen, in dem die angefochtene Handlung ausschließlich die Ausübung der Zuständigkeit der Union gegenüber einem von dieser Behörde erlassenen konkreten Rechtsakt bezweckt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1998, Vlaams Gewest/Kommission, T-214/95, EU:T:1998:77" Rn. 17 und 29, vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, EU:T:2002:259" Rn. 14 und 37, sowie vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347" Rn. 11 bis 14 und 27 bis 30).
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