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   EuG, 11.01.2023 - T-346/21   

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EuG, 11.01.2023 - T-346/21 (https://dejure.org/2023,48)
EuG, Entscheidung vom 11.01.2023 - T-346/21 (https://dejure.org/2023,48)
EuG, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - T-346/21 (https://dejure.org/2023,48)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hecht Pharma/ EUIPO - Gufic BioSciences (Gufic)

    Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionswortmarke Gufic - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 - Öffentliche und nach außen gerichtete Benutzung - Umfang der Benutzung - Art und Form der Benutzung - Benutzung für die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hecht Pharma/ EUIPO - Gufic BioSciences (Gufic)

    Unionsmarke - Verfallsverfahren -Unionswortmarke Gufic - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 - Öffentliche und nach außen gerichtete Benutzung - Umfang der Benutzung - Art und Form der Benutzung - Benutzung für die ...

  • Wolters Kluwer

    Unionsmarke; Verfallsverfahren; Unionswortmarke Gufic; Ernsthafte Benutzung der Marke; Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001; Öffentliche und nach außen gerichtete Benutzung; Umfang der Benutzung; Art und Form der Benutzung; Benutzung für die Waren, für ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 03.12.2020 - C-400/20

    Dermavita/ EUIPO

    Auszug aus EuG, 11.01.2023 - T-346/21
    Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass sich aus dem vom Gericht verwendeten Ausdruck "grundsätzlich" ergibt, dass das Gericht es nicht generell ausschließt und es zulässt, dass unionsrechtliche Bestimmungen bei der Beurteilung der ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 18 der Verordnung 2017/1001 berücksichtigt werden können sowie im Hinblick auf die besonderen Umstände des untersuchten Falles für die Einstufung der in Rede stehenden Produkte ausschlaggebend sein können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 3. Dezember 2020, Dermavita/EUIPO, C-400/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:997, Rn. 17, und vom 4. Mai 2021, Dermavita/EUIPO, C-26/21 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:355, Rn. 17).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus EuG, 11.01.2023 - T-346/21
    Zwar kann die dem fraglichen Erzeugnis gegebene äußere Form für seine Einstufung als Präsentationsarzneimittel ein wichtiges Indiz sein, doch ist diese Form so zu verstehen, dass sie sich nicht nur auf das Erzeugnis selbst, sondern auch auf seine Aufmachung bezieht, mit der möglicherweise aus geschäftspolitischen Gründen eine Ähnlichkeit des Erzeugnisses mit einem Arzneimittel angestrebt wird (vgl. Urteil vom 15. November 2007, Kommission/Deutschland, C-319/05, EU:C:2007:678, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.11.2020 - T-643/19

    Dermavita/ EUIPO - Allergan Holdings France (JUVEDERM ULTRA)

    Auszug aus EuG, 11.01.2023 - T-346/21
    Die im vorliegenden Fall für die Beurteilung der ernsthaften markenrechtlichen Benutzung maßgebliche Frage besteht darin, ob die Waren, für die die Marke benutzt wird, d. h. die in Rede stehenden Produkte, die gleichen sind wie die Waren, für die die Marke in Klasse 5 eingetragen wurde (vgl. entsprechend Urteil vom 18. November 2020, Dermavita/EUIPO - Allergan Holdings France [JUVEDERM ULTRA], T-643/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:549, Rn. 29).
  • EuG, 06.10.2021 - T-372/20

    Dermavita Company/ EUIPO - Allergan Holdings France (JUVEDERM)

    Auszug aus EuG, 11.01.2023 - T-346/21
    Daher ist die Einstufung eines Produkts nach anderen Vorschriften des Unionsrechts, wie der Richtlinie 2001/83, für ihre Klassifikation für die Eintragung einer Unionsmarke grundsätzlich nicht ausschlaggebend (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2021, Dermavita Company/EUIPO - Allergan Holdings France [JUVEDERM], T-372/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:652, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-194/17

    Pandalis/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung Nr. 207/2009 -

    Auszug aus EuG, 11.01.2023 - T-346/21
    Denn dieses Erscheinungsbild ist maßgeblich dafür, welcher Produktkategorie die Verbraucher das Produkt zuordnen (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Pandalis/EUIPO, C-194/17 P, EU:C:2018:725, Nr. 33).
  • EuG, 28.05.2020 - T-681/18

    Korporaciya "Masternet"/ EUIPO - Stayer Ibérica (STAYER)

    Auszug aus EuG, 11.01.2023 - T-346/21
    Im Übrigen kann die Klassifikation von Nizza nicht für sich allein über die Natur und die Merkmale der in Rede stehenden Waren entscheiden (vgl. Urteil vom 28. Mai 2020, Korporaciya "Masternet"/EUIPO - Stayer Ibérica [STAYER], T-681/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:222, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.11.2017 - T-802/16

    Endoceutics / EUIPO - Merck (FEMIBION) - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

    Auszug aus EuG, 11.01.2023 - T-346/21
    Zwar hat das Gericht bereits entschieden, dass der - selbst ausschließliche - Verkauf von Waren in Apotheken noch nicht bedeutet, dass es sich dabei zwangsläufig um Arzneimittel handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 2017, Endoceutics/EUIPO - Merck [FEMIBION], T-802/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:818, Rn. 38).
  • EuG, 14.02.2017 - T-15/16

    Pandalis / EUIPO - LR Health & Beauty Systems (Cystus) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 11.01.2023 - T-346/21
    Die bloße Behauptung, dass die betreffenden Produkte "Arzneimittel" der Klasse 5 seien, reicht jedoch nicht aus (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Februar 2017, Pandalis/EUIPO - LR Health & Beauty Systems [Cystus], T-15/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:75, Rn. 57).
  • EuGH, 04.05.2021 - C-26/21

    Dermavita/ EUIPO

    Auszug aus EuG, 11.01.2023 - T-346/21
    Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass sich aus dem vom Gericht verwendeten Ausdruck "grundsätzlich" ergibt, dass das Gericht es nicht generell ausschließt und es zulässt, dass unionsrechtliche Bestimmungen bei der Beurteilung der ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 18 der Verordnung 2017/1001 berücksichtigt werden können sowie im Hinblick auf die besonderen Umstände des untersuchten Falles für die Einstufung der in Rede stehenden Produkte ausschlaggebend sein können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 3. Dezember 2020, Dermavita/EUIPO, C-400/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:997, Rn. 17, und vom 4. Mai 2021, Dermavita/EUIPO, C-26/21 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:355, Rn. 17).
  • OLG Hamburg, 12.10.2023 - 3 U 60/22

    Weihrauchextrakt

    Nach der Entscheidung des EuG zur Bezeichnung "H 15 Gufic" vom 11.01.2023 (T-346/21 Rn. 82) handele es sich bei "H15" nur um einen alphanumerischen Code und die eigentliche Kennzeichnungskraft folge aus der Angabe "Gufic".

    Zum anderen, weil der Verbraucher wegen des Erfordernisses einer ärztlichen Verschreibung den Eindruck gehabt habe, dass es sich um ein zur Heilung von menschlichen Krankheiten bestimmtes Mittel und damit um ein Arzneimittel handele (EuG Urt. v. 11.1.2023 - T-346/21, GRUR-RS 2023, 28 Rn. 105; rechtskräftig).

  • EuG, 20.12.2023 - T-221/22

    Pharmaselect International/ EUIPO - OmniActive Health Technologies (LUTAMAX)

    Au demeurant la classification de Nice ne saurait déterminer en soi la nature et les caractéristiques des produits en cause [voir arrêt du 11 janvier 2023, Hecht Pharma/EUIPO - Gufic BioSciences (Gufic), T-346/21, EU:T:2023:2, point 94 et jurisprudence citée].

    Or, la question pertinente en l'espèce, aux fins de l'appréciation de l'usage sérieux au regard du droit des marques, est de savoir si le produit pour lequel la marque est utilisée est le même que les produits pour lesquels la marque a été enregistrée (voir arrêt du 11 janvier 2023, Gufic, T-346/21, EU:T:2023:2, point 98 et jurisprudence citée).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-142/23

    Hecht Pharma/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Hecht Pharma GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Januar 2023, Hecht Pharma/EUIPO - Gufic BioSciences (Gufic) (T-346/21, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2023:2), mit dem das Gericht ihre Klage auf die teilweise Aufhebung und die Abänderung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 3. Juni 2021 (Sache R 2738/2019-2) zu einem Verfallsverfahren zwischen der Hecht Pharma GmbH und der Gufic BioSciences Ltd. abgewiesen hat.
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