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   EuG, 11.02.2020 - T-487/18   

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https://dejure.org/2020,1496
EuG, 11.02.2020 - T-487/18 (https://dejure.org/2020,1496)
EuG, Entscheidung vom 11.02.2020 - T-487/18 (https://dejure.org/2020,1496)
EuG, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - T-487/18 (https://dejure.org/2020,1496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Stada Arzneimittel/ EUIPO (ViruProtect)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke ViruProtect - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001) - Begründungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Stada Arzneimittel/ EUIPO (ViruProtect)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Stada Arzneimittel/ EUIPO (ViruProtect)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke ViruProtect - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001) - Begründungspflicht

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 12.11.2014 - T-504/12

    Murnauer Markenvertrieb / HABM (NOTFALL CREME) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Ein Zeichen fällt dann unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den betroffenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung dieser Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil vom 12. November 2014, Murnauer Markenvertrieb/HABM [NOTFALL CREME], T-504/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:941, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der beschreibende Charakter ist zum einen anhand der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet worden ist, und zum anderen anhand ihrer Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 12. November 2014, NOTFALL CREME, T-504/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:941, Rn. 18).

  • EuG, 09.03.2010 - T-15/09

    Euro-Information / HABM (EURO AUTOMATIC CASH)

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Der Verbraucher legt ein Wortzeichen nämlich unter Heranziehung der Definitionen der Wörter aus, aus denen es besteht; dies impliziert zwangsläufig andere Elemente als das betreffende Wort oder die betreffenden Wörter (vgl. entsprechend Urteil vom 9. März 2010, Euro-Information/HABM [EURO AUTOMATIC CASH], T-15/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:80, Rn. 38).
  • EuG, 09.07.2008 - T-323/05

    Coffee Store / OHMI (THE COFFEE STORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Wie aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 hervorgeht, ist ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, vom 9. Juli 2008, Coffee Store/HABM [THE COFFEE STORE], T-323/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:265, Rn. 49, und vom 14. Dezember 2016, Grid applications/EUIPO [APlan], T-154/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:731, Rn. 44).
  • EuG, 14.12.2016 - T-154/16

    Grid applications / EUIPO (APlan) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Wie aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 hervorgeht, ist ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, vom 9. Juli 2008, Coffee Store/HABM [THE COFFEE STORE], T-323/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:265, Rn. 49, und vom 14. Dezember 2016, Grid applications/EUIPO [APlan], T-154/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:731, Rn. 44).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Wie aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 hervorgeht, ist ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, vom 9. Juli 2008, Coffee Store/HABM [THE COFFEE STORE], T-323/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:265, Rn. 49, und vom 14. Dezember 2016, Grid applications/EUIPO [APlan], T-154/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:731, Rn. 44).
  • EuG, 06.02.2013 - T-412/11

    Maharishi Foundation / HABM (TRANSCENDENTAL MEDITATION)

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Ein Wortzeichen fällt zudem schon dann unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil vom 6. Februar 2013, Maharishi Foundation/HABM [TRANSCENDENTAL MEDITATION], T-412/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:62, Rn. 53).
  • EuG, 25.05.2016 - T-805/14

    Stagecoach Group / EUIPO (MEGABUS.COM)

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 25. Mai 2016, Stagecoach Group/EUIPO [MEGABUS.COM], T-805/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:336, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2016 - T-674/13

    Gugler France / OHMI - Gugler (GUGLER)

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nämlich nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (vgl. Urteil vom 28. Januar 2016, Gugler France/HABM - Gugler [GUGLER], T-674/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:44, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.01.2015 - T-188/14

    Grundig Multimedia / HABM (GentleCare)

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Diese Vorschrift erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2015, Grundig Multimedia/HABM [GentleCare], T-188/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:34, Rn. 18).
  • EuG, 16.02.2017 - T-513/15

    Gruppe Nymphenburg Consult / EUIPO (Limbic[R] Map) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 11.02.2020 - T-487/18
    Im Einzelnen macht sie geltend, die Beschwerdekammer hätte bei der Prüfung der angemeldeten Marke weder den Buchstaben "s" oder die Bestandteile "or" oder "ion" ergänzen noch ihre Beurteilung auf die Prüfung des Ausdrucks, der sich daraus ergebe, stützen dürfen; dabei führt sie Rn. 35 des Urteils vom 16. März 2016, Schoeller Corporation/HABM - Sqope (SCOPE) (T-90/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:153), und die Rn. 39 und 40 des Urteils vom 16. Februar 2017, Gruppe Nymphenburg Consult/EUIPO (Limbic® Map) (T-513/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:84), an.
  • EuG, 23.10.2017 - T-810/16

    Barmenia Krankenversicherung / EUIPO (Mediline) - Unionsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 26.11.2008 - T-147/06

    En Route International / HABM (FRESHHH) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

  • EuG, 16.03.2016 - T-90/15

    Schoeller Corporation / OHMI - Sqope (SCOPE) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 03.09.2020 - C-174/20

    STADA Arzneimittel/ EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die STADA Arzneimittel AG, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Februar 2020, Stada Arzneimittel/EUIPO (ViruProtect) (T-487/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2020:44), aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 4. Juni 2018 (Sache R 1886/2017-5) über die Anmeldung des Wortzeichens "ViruProtect" als Unionsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 15.09.2021 - T-702/20

    Beelow/ EUIPO (made of wood) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke made

    Da die angemeldete Marke als beschreibend anzusehen ist, ergibt sich daraus unmittelbar ein öffentliches Interesse daran, das Zeichen nicht als Marke einzutragen (Urteil vom 11. Februar 2020, Stada Arzneimittel/EUIPO [ViruProtect], T-487/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:44, Rn. 47).
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