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   EuG, 11.03.1999 - T-136/94   

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https://dejure.org/1999,3259
EuG, 11.03.1999 - T-136/94 (https://dejure.org/1999,3259)
EuG, Entscheidung vom 11.03.1999 - T-136/94 (https://dejure.org/1999,3259)
EuG, Entscheidung vom 11. März 1999 - T-136/94 (https://dejure.org/1999,3259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Beschluß eines Unternehmensverbands - Informationsaustauschsystem

  • Europäischer Gerichtshof

    Eurofer / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Eurofer ASBL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag, Artikel 65 § 1
    1 EGKS - Kartelle - Unternehmensverband - Begriff

  • EU-Kommission

    Eurofer ASBL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Beschluß eines Unternehmensverbands - Informationsaustauschsystem.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Einführung eines Systems von Erzeugungsquoten für Stahl für die Unternehmen der Stahlindustrie; Fehlschlagen der Verhandlungen über die Umstrukturierung der Stahlindustrie; Gültigkeitsvermutung ...

  • Judicialis

    Entscheidung 94/215/EGKS Art. 2; ; Entscheidung 94/215/EGKS Art. 3; ; EGKS-Vertrag Art. 65

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern - Voraussetzungen der Anwendung von EGKS-Bestimmungen auf dem ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 27.01.1987 - 45/85

    Verband der Sachversicherer / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Beschlüsse im Sinne dieses Artikels würden definitionsgemäß von den dafür zuständigen Organen gefaßt, und ihr Erlaß durch einen Verband setze voraus, daß dieser nach seiner Satzung die Aufgabe habe, die Tätigkeit seiner Mitglieder zu koordinieren (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Januar 1987 in der Rechtssache 45/85, Verband der Sachversicherer/Kommission, Slg. 1987, 405, Randnr. 31).

    88, 89 und 91, sowie Urteil Verband der Sachversicherer/Kommission, Randnr. 30) oder zumindest von ihnen befolgt worden sein (Urteil van Landewyck u. a./Kommission).

    88 und 89, und Verband der Sachversicherer/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Außerdem müßten diese Beschlüsse für die Mitglieder des Verbandes verbindlich sein (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnrn.

    88, 89 und 91, sowie Urteil Verband der Sachversicherer/Kommission, Randnr. 30) oder zumindest von ihnen befolgt worden sein (Urteil van Landewyck u. a./Kommission).

    Zum Vorbringen der Klägerin, daß ein "Beschluß" im Sinne von Artikel 65 § 1 des Vertrages für ihre Mitglieder verbindlich sein müsse, genügt die Feststellung, daß ein Rechtsakt als "Beschluß" eines Unternehmensverbands eingestuft werden kann, ohne zwangsläufig für die betroffenen Mitglieder verbindlich zu sein; dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Mitglieder, die dieser "Beschluß" betrifft, an ihn halten (vgl. analog dazu das Urteil des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 20, sowie die Urteile van Landewyck u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 19.03.1964 - 75/63

    M.K.H. Unger, Ehefrau von R. Hoekstra gegen Bestuur der Bedrijfsvereniging voor

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Diese Auslegung wird sowohl durch Artikel 65 § 4 des Vertrages bestätigt, der sich auch auf solche Beschlüsse bezieht, als auch durch das Urteil Sorema/Hohe Behörde, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß Artikel 65 § 1 des Vertrages auch für Verbände gilt, soweit deren eigene Tätigkeiten oder die der ihnen angehörenden Unternehmen auf die Wirkungen abzielen, die er unterbinden soll (Slg. 1964, S. 347).

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin ist dem Urteil Sorema/Hohe Behörde ferner zu entnehmen, daß ein Unternehmensverband im Sinne von Artikel 65 § 1 des Vertrages der Adressat einer Entscheidung sein kann, mit der die Kommission eine Vereinbarung gemäß Artikel 65 § 2 des Vertrages genehmigt (vgl. Slg. 1964, S. 347 bis 352).

  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Durch Beschluß vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537; im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer, der der Berichterstatter inzwischen zugeteilt worden war) über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten übersandten Aktenstücke entschieden, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den vorliegenden Verfahren beteiligten Dritten stammen und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft wurden.

    Durch Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293; im folgenden: Beschluß vom 10. Dezember 1997) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen entschieden und angeordnet, daß bestimmte dem Gericht gemäß Artikel 23 übersandte Unterlagen über die Kontakte zwischen der GD III und der Stahlindustrie in dem in der Entscheidung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen herangezogenen Zeitraum der Zuwiderhandlung sowie bestimmte Unterlagen der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) über Kontakte zwischen der Kommission und einigen nationalen skandinavischen Behörden zu den Akten der Rechtssache genommen werden.

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Die letztere Möglichkeit beeinträchtigt nicht den durch Artikel 36 Absatz 1 des Vertrages gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. im Rahmen des EG-Vertrags das Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-11/89, Shell/Kommission, Slg. 1992, II-757, Randnr. 59).
  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Schließlich haben die unzutreffenden Angaben von Herrn Van Miert in seiner Pressekonferenz am Mittag des 16. Februar 1994, bei der er bekanntgab, daß die Kommission soeben die Entscheidung erlassen habe, und einige Bußgeldbeträge nannte, die nicht den in der Entscheidung festgesetzten Beträgen entsprachen, als solche keine Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Erlaß der Entscheidung durch das Kommissionskollegium, da sich die gerichtliche Kontrolle nur auf die von der Kommission erlassene Entscheidung erstrecken kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 136).
  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Das Verbot, "Maßnahmen gleicher Wirkung zu ergreifen", ist rein deklaratorischer Art, da es die Unternehmen an der Wiederholung von Verhaltensweisen hindern soll, deren Rechtswidrigkeit festgestellt wurde (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-34/92, Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, Randnr. 39).
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Durch die Verpflichtung der Klägerin nach Artikel 3 der Entscheidung, die in Artikel 2 beanstandeten Verhaltensweisen abzustellen und es zu unterlassen, sie zu wiederholen oder fortzusetzen, hat die Kommission überdies nur die Konsequenzen zum Ausdruck gebracht, die sich für ihr künftiges Verhalten aus der Feststellung der Rechtswidrigkeit in Artikel 2 ergeben (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 184).
  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Durch die Verpflichtung der Klägerin nach Artikel 3 der Entscheidung, die in Artikel 2 beanstandeten Verhaltensweisen abzustellen und es zu unterlassen, sie zu wiederholen oder fortzusetzen, hat die Kommission überdies nur die Konsequenzen zum Ausdruck gebracht, die sich für ihr künftiges Verhalten aus der Feststellung der Rechtswidrigkeit in Artikel 2 ergeben (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 184).
  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-136/94
    Unter diesen Umständen hat die Klägerin angesichts der Gültigkeitsvermutung für Gemeinschaftshandlungen (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31) nicht nachgewiesen, daß die Schriftstücke K(94) 321/2 und K(94) 321/3 dem Protokoll nicht im Sinne von Artikel 16 der Geschäftsordnung von 1993 "beigefügt" waren.
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuGH, 17.09.1985 - 25/84

    Ford / Kommission

  • EuGH, 02.03.1983 - 7/82

    GLV / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 06.04.1962 - 13/61

    Kledingverkoopbedrijf de Geus en Uitdenbogerd gegen Robert Bosch GmbH und

  • EuGH, 15.07.1964 - 66/63

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für

  • EuGH, 19.03.1964 - 67/63

    Société rhénane d'exploitation et de manutention "Sorema" gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

  • EuGH, 21.12.1954 - 1/54

    Französische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

  • EuG, 29.06.1995 - T-31/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

    88 und 89, sowie Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-136/94, Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263, Randnr. 15).
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    So verstoße das auf offiziellen Statistiken beruhende Marktinformationssystem nicht gegen Art. 81 Abs. 1 EG (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2003, Eurofer/Kommission, C-179/99 P, Slg. 2003, I-10725, Randnr. 44, und Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Eurofer/Kommission, T-136/94, Slg. 1999, II-263, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 186), da keine dem Betriebsgeheimnis unterliegenden Informationen an Wettbewerber gegeben worden seien.
  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist der Begriff "Unternehmensvereinigung" dahin auszulegen, dass auch Vereinigungen, deren Mitglieder selbst Unternehmensvereinigungen sind, darunter fallen können (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 26. Januar 2005 in der Rechtssache T-193/02, Piau/Kommission, Slg. 2005, II-209, Randnr. 69; entsprechend auch Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-136/94, Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263, Randnr. 9).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

    Seines Erachtens seien die Informationen, bei denen es wünschenswert sei, dass die Kommission sie dem Empfänger einer Entscheidung mitteile, nicht als zusätzliche und nachträgliche Begründung der Entscheidung anzusehen, sondern nur als "zahlenmäßige Umsetzung der in der Entscheidung genannten Kriterien, sofern diese selbst quantifizierbar sind" (vgl. Urteile des Gerichts vom 11. März 1999 in den "Stahlträger-Rechtssachen" T-134/94, NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, T-136/94, Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263, T-137/94, Arbed/Kommission, Slg. 1999, II-303, T-138/94, Cockerill-Sambre/Kommission, Slg. 1999, II-333, T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, T-147/94, Krupp Hoesch/Kommission, Slg. 1999, II-603, T-148/94, Preussag/Kommission, Slg. 1999, II-613, T-151/94, British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629, T-156/94, Aristrain/Kommission, Slg. 1999, II-645 und T-157/94, Ensidesa/Kommission, Slg. 1999, II-707, und speziell das Urteil Thyssen Stahl/Kommission, Randnr. 610).
  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta u.a. / Kommission

    163 Nach gesicherter Rechtsprechung ist der verfügende Teil eines Rechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und ist erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen, die zu seinem Erlaß geführt haben (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P, TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21, und Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 104, und vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-136/94, Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263, Randnr. 171).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-179/99

    Eurofer / Kommission

    Im vorliegenden Fall geht es um die Überprüfung des Urteils des Gerichts erster Instanz (im Folgenden: Gericht) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-136/94(2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil).

    Die Rechtsmittelführerin beantragt im Rahmen ihres Rechtsmittels, - das Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-136/94 (Eurofer/Kommission) vollständig aufzuheben; - unter vollständiger Bezugnahme auf ihre im ersten Rechtszug gestellten Anträge Artikel 2 und den die Rechtsmittelführerin betreffenden Teil von Artikel 3 der Entscheidung der Kommission K(94) 321 vom 16. Februar 1994 für nichtig zu erklären und - der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    2: - Eurofer/Kommission (Slg. 1999, II-263).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-179/99

    Eurofer / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-136/94 (Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch J. Currall und W. Wils als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt H.-J. Freund, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Eurofer ASBL hat mit Rechtsmittelschrift, die am 14. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-136/94 (Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (ABl. L 116, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtete Klage abgewiesen wurde.

  • EuG, 27.06.2012 - T-167/08

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Insoweit ist nach einer ständigen Rechtsprechung (Beschluss des Gerichtshofs vom 10. Juli 2001, 1rish Sugar/Kommission, C-497/99 P, Slg. 2001, I-5333, Randnr. 15, sowie Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, Eurofer/Kommission, T-136/94, Slg. 1999, II-263, Randnr. 271, und vom 10. April 2008, Deutsche Telekom/Kommission, T-271/03, Slg. 2008, II-477, Randnr. 252) der verfügende Teil der Entscheidung von 2004 im Licht ihrer Begründung zu lesen und auszulegen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-27/09

    Frankreich / Volksmudschaheddin-Organisation Iran - Rechtsmittel - Restriktive

    54 - Art. 67 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichts wurde am 19. Dezember 2000 angefügt (ABl. L 322, S. 4), um die Urteile in den sogenannten "Stahlträgerrechtssachen" zu kodifizieren (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, NMH Stahlwerke/Kommission, T-134/94, Slg. 1999, II-239, Eurofer/Kommission, T-136/94, Slg. 1999, II-263, ARBED/Kommission, T-137/94, Slg. 1999, II-303, Cockerill-Sambre/Kommission, T-138/94, Slg. 1999, II-333, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Unimétal/Kommission, T-145/94, 1999, Slg. II-585, Krupp Hoesch/Kommission, T-147/94, Slg. 1999, II-603, Preussag Stahl/Kommission, T-148/94, Slg. 1999, II-613, British Steel/Kommission, T-151/94, Slg. 1999, II-629, Aristrain/Kommission, T-156/94, Slg. 1999, II-645, und Ensidesa/Kommission, T-157/94, Slg. 1999, II-707).
  • EuG, 18.01.2005 - T-93/02

    Confédération nationale du Crédit mutuel / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    74 Nach ganz gefestigter Rechtsprechung ist der verfügende Teil eines Rechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und muss erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe ausgelegt werden, die zu seinem Erlass geführt haben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P, TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 104, vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-136/94, Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263, Randnr. 171, und Alzetta u. a./Kommission, Randnr. 163).
  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

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