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   EuG, 11.03.1999 - T-145/94   

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https://dejure.org/1999,15767
EuG, 11.03.1999 - T-145/94 (https://dejure.org/1999,15767)
EuG, Entscheidung vom 11.03.1999 - T-145/94 (https://dejure.org/1999,15767)
EuG, Entscheidung vom 11. März 1999 - T-145/94 (https://dejure.org/1999,15767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Unimétal - Société française des aciers longs SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Verbänden von Unternehmen und verabredete Praktiken - Preisfestsetzung - Markaufteilung - Informationsaustauschsysteme.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit der Vereinbarungen von europäischen Unternehmen ; Vereinbarung über die Aufteilung des italienischen Marktes ; Zahlung von Geldbussen; Vereinbarung von Preisen

  • Judicialis

    94/215/EGKS Art. 1; ; 94/215/EGKS Art. 4; ; EGKS-Vertrag Art. 65

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern - Voraussetzungen der Anwendung von EGKS-Bestimmungen auf dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-145/94
    Die übrigen Randnummern stimmen weitgehend mit denen im Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94 (Thyssen/Kommission, Slg. 1999, II-0000) überein oder ähneln ihnen, ausgenommen die Randnummern 413 bis 422 des letztgenannten Urteils, die im vorliegenden Urteil keine Entsprechung haben.
  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-145/94
    Nach der Rechtsprechung des Gerichts (vgl. Urteil Shell/Kommission, Randnr. 311) ist begrifflich als Unternehmen im Sinne des Artikels 85 EG-Vertrag eine wirtschaftliche Einheit anzusehen, die in einer einheitlichen Organisation personeller, materieller und immaterieller Mittel besteht, dauerhaft einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck verfolgt und an einer Zuwiderhandlung im Sinne dieser Vorschrift beteiligt sein kann (vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92, Viho/Kommission, Slg. 1995, II-17, Randnr. 50, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnrn.
  • EuGH, 24.10.1996 - C-73/95

    Viho / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-145/94
    Nach der Rechtsprechung des Gerichts (vgl. Urteil Shell/Kommission, Randnr. 311) ist begrifflich als Unternehmen im Sinne des Artikels 85 EG-Vertrag eine wirtschaftliche Einheit anzusehen, die in einer einheitlichen Organisation personeller, materieller und immaterieller Mittel besteht, dauerhaft einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck verfolgt und an einer Zuwiderhandlung im Sinne dieser Vorschrift beteiligt sein kann (vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92, Viho/Kommission, Slg. 1995, II-17, Randnr. 50, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnrn.
  • EuG, 12.01.1995 - T-102/92

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-145/94
    Nach der Rechtsprechung des Gerichts (vgl. Urteil Shell/Kommission, Randnr. 311) ist begrifflich als Unternehmen im Sinne des Artikels 85 EG-Vertrag eine wirtschaftliche Einheit anzusehen, die in einer einheitlichen Organisation personeller, materieller und immaterieller Mittel besteht, dauerhaft einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck verfolgt und an einer Zuwiderhandlung im Sinne dieser Vorschrift beteiligt sein kann (vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92, Viho/Kommission, Slg. 1995, II-17, Randnr. 50, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine

    Vgl. auch Urteil vom 11. März 1999, Unimétal/Kommission (T-145/94, EU:T:1999:49, Rn. 601 bis 606), in dem das Gericht festgestellt hat, dass die Erhöhung der gegen eine Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße wegen des Verhaltens der Muttergesellschaft rechtmäßig war (im vorliegenden Fall wurde die Tochtergesellschaft jedoch als hauptsächlicher Urheber und Nutznießer der begangenen Zuwiderhandlungen angesehen).
  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

    Im Übrigen wurde bereits entschieden, dass der Begriff des Unternehmens in diesen beiden Bestimmungen die gleiche Bedeutung hat (Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Unimétal/Kommission, T-145/94, Slg. 1999, II-585, Randnr. 600).
  • EuG, 09.11.2022 - T-667/19

    Ferriere Nord / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Wiederholungsfall jedoch als Umstand anzusehen, der als erschwerend herangezogen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, EU:T:1999:48, Rn. 618, und vom 11. März 1999, Unimétal/Kommission, T-145/94, EU:T:1999:49, Rn. 585).
  • EuG, 06.05.2009 - T-122/04

    Outokumpu und Luvata / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    269, 270 und 277, vom 11. März 1999, Unimétal/Kommission, T-145/94, Slg. 1999, II-585, Randnrn.
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