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   EuG, 11.03.2016 - T-94/15 RENV   

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https://dejure.org/2016,4613
EuG, 11.03.2016 - T-94/15 RENV (https://dejure.org/2016,4613)
EuG, Entscheidung vom 11.03.2016 - T-94/15 RENV (https://dejure.org/2016,4613)
EuG, Entscheidung vom 11. März 2016 - T-94/15 RENV (https://dejure.org/2016,4613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Binca Seafoods / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1358/2014 - Keine Verlängerung der in Art. 95 Abs. 11 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 vorgesehenen Übergangsmaßnahme in Bezug auf Aquakulturtiere - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Binca Seafoods / Kommission

    Produktion und Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse - Verordnung (EG) Nr. 834/2007 - Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1358/2014 - Hormonverbot - Nichtverlängerung der in Art. 95 Abs. 11 der Verordnung Nr. ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1358/2014 - Keine Verlängerung der in Art. 95 Abs. 11 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 vorgesehenen Übergangsmaßnahme in Bezug auf Aquakulturtiere - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.07.1992 - C-295/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuG, 11.03.2016 - T-94/15
    Der Gerichtshof hat aber klargestellt, dass diese Bestimmung das zuständige Unionsgericht dazu ermächtigt, vorläufig alle Wirkungen einer für nichtig erklärten Handlung aufrechtzuerhalten (Urteil vom 7. Juli 1992, Parlament/Rat, C-295/90, Slg, EU:C:1992:294, Rn. 26 und 27).
  • EuG, 15.10.2013 - T-13/12

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage -

    Auszug aus EuG, 11.03.2016 - T-94/15
    Zum Rechtsschutzinteresse der Klägerin im vorliegenden Fall ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Nichtigkeitsklage nur insoweit zulässig ist, als der Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung hat, wobei dieses Interesse voraussetzt, dass die Nichtigerklärung der Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann oder dass - nach einer anderen Formel - die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 2013, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, T-13/12, EU:T:2013:567, Rn. 30 und 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.04.2013 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.2016 - T-94/15
    Somit darf das Gericht in einem besonderen Fall, insbesondere im Fall eines Rechtsakts mit allgemeiner Geltung, um den Interessen der betroffenen Unternehmen Rechnung zu tragen und aus Gründen der Rechtssicherheit, die Wirkungen der Nichtigerklärung des Rechtsakts beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, Slg, EU:C:2008:176, Rn. 86, und vom 12. April 2013, Du Pont de Nemours [France] u. a./Kommission, T-31/07, EU:T:2013:167, Rn. 95).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-14/06

    Parlament / Kommission - Richtlinie 2002/95/EG - Elektro- und Elektronikgeräte -

    Auszug aus EuG, 11.03.2016 - T-94/15
    Somit darf das Gericht in einem besonderen Fall, insbesondere im Fall eines Rechtsakts mit allgemeiner Geltung, um den Interessen der betroffenen Unternehmen Rechnung zu tragen und aus Gründen der Rechtssicherheit, die Wirkungen der Nichtigerklärung des Rechtsakts beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, Slg, EU:C:2008:176, Rn. 86, und vom 12. April 2013, Du Pont de Nemours [France] u. a./Kommission, T-31/07, EU:T:2013:167, Rn. 95).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-268/16

    Binca Seafoods / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 834/2007 -

    Mit Beschluss vom 11. März 2016, Binca Seafoods/Kommission (T-94/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:164), wies das Gericht die Nichtigkeitsklage von Binca wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses als unzulässig ab (im Folgenden: angefochtener Beschluss).

    Wie in Rn. 1 des angefochtenen Beschlusses bestätigt wird, ist die beim Gericht erhobene Klage in der Rechtssache T-94/15 auf die Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 1358/2014 gerichtet.

    - den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 11. März 2016, Binca Seafoods/Kommission (T-94/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:164), aufzuheben, soweit die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung von Art. 1 Nr. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1358/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Herkunft der Tiere in ökologischer/biologischer Aquakultur, der Haltungspraktiken in der Aquakultur, der Futtermittel für Tiere in ökologischer/biologischer Aquakultur und der in der ökologischen/biologischen Aquakultur zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe abgewiesen wird;.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-268/16

    Binca Seafoods / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 834/2007 -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Binca Seafoods GmbH (im Folgenden: Binca) die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 11. März 2016, Binca Seafoods/Kommission (T-94/15, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2016:164), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1358/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Herkunft der Tiere in ökologischer/biologischer Aquakultur, der Haltungspraktiken in der Aquakultur, der Futtermittel für Tiere in ökologischer/biologischer Aquakultur und der in der ökologischen/biologischen Aquakultur zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe (ABl. 2014, L 365, S. 97, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen wurde.

    Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 11. März 2016, Binca Seafoods/Kommission (T - 94/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:164), wird aufgehoben.

  • EuG, 12.07.2019 - T-94/15

    Binca Seafoods / Kommission - Produktion und Kennzeichnung

    Mit Beschluss vom 11. März 2016, Binca Seafoods/Kommission (T-94/15, nicht veröffentlicht, im Folgenden: ursprünglicher Beschluss, EU:T:2016:164), wurde die Klage als unzulässig abgewiesen, was damit begründet wurde, dass die Klägerin kein Rechtsschutzinteresse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung habe.
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