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EuG, 11.04.2018 - T-271/10 RENV |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
H / Rat
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und Herzegowina abgeordneter nationaler Bediensteter - Versetzungsbeschluss - Zuständigkeit des Leiters der EUPM, über die Versetzung eines abgeordneten nationalen Bediensteten zu entscheiden - ...
- ra.de
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
H / Rat
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und Herzegowina abgeordneter nationaler Bediensteter - Versetzungsbeschluss - Zuständigkeit des Leiters der EUPM, über die Versetzung eines abgeordneten nationalen Bediensteten zu entscheiden - ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 19.07.2016 - C-455/14
H / Rat u.a. - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - …
Auszug aus EuG, 11.04.2018 - T-271/10
Mit Urteil vom 19. Juli 2016, H/Rat und Kommission (C-455/14 P, im Folgenden: Rechtsmittelurteil, EU:C:2016:569), hob der Gerichtshof den ursprünglichen Beschluss auf, wies die Klage als unzulässig ab, soweit sie gegen die Kommission und die EUPM gerichtet war, verwies die Rechtssache zur Entscheidung über die Begründetheit der Klage, soweit diese gegen den Rat gerichtet war, an das Gericht zurück und behielt die Kostenentscheidung vor. - EuG, 10.07.2014 - T-271/10
H / Rat u.a.
Auszug aus EuG, 11.04.2018 - T-271/10
Mit Beschluss vom 10. Juli 2014, H/Rat u. a. (T-271/10, nicht veröffentlicht, im Folgenden: ursprünglicher Beschluss, EU:T:2014:702), wies das Gericht die Klage als unzulässig ab, da es der Ansicht war, dass es für die Entscheidung über die Klage nicht zuständig sei.
- EuGH, 04.12.2019 - C-413/18
H / Rat
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11. April 2018, H/Rat (T-271/10 RENV, EU:T:2018:180), wird aufgehoben. - EuG, 18.11.2020 - T-271/10
H/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und …
Mit Urteil vom 11. April 2018, H/Rat (T-271/10 RENV, im Folgenden: nach erfolgter Zurückverweisung ergangenes Urteil, EU:T:2018:180), wies das Gericht die Klage als unbegründet ab.