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   EuG, 11.06.2009 - T-318/01   

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EuG, 11.06.2009 - T-318/01 (https://dejure.org/2009,4607)
EuG, Entscheidung vom 11.06.2009 - T-318/01 (https://dejure.org/2009,4607)
EuG, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - T-318/01 (https://dejure.org/2009,4607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Anpassung der Anträge - Grundrechte - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Othman / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Anpassung der Anträge - Grundrechte - ...

  • EU-Kommission PDF

    Othman / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Anpassung der Anträge - Grundrechte - ...

  • EU-Kommission

    Othman / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Anpassung der Anträge - Grundrechte - ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 881/2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Anpassung der Anträge - Grundrechte - ...

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE VERORDNUNG DES RATES, MIT DER DIE GELDER VON OMAR MOHAMMED OTHMAN EINGEFROREN WERDEN, FÜR NICHTIG

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Othman / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Anpassung der Anträge - Grundrechte - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terrorgelder

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates vom 6. März 2001 über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 662
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 16.12.2008 - T-225/06

    DAS GERICHT HEBT DIE ENTSCHEIDUNGEN DES HABM ÜBER DIE EINTRAGUNG DES ZEICHENS

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag auch dann stattgegeben werden, wenn die obsiegende Partei ihn erst in der mündlichen Verhandlung stellt (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2008, Budejovický Budvar/HABM - Anheuser-Busch [BUD], T-225/06, T-255/06, T-257/06 und T-309/06, Slg. 2008, II-0000, Randnr. 206 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    - seine Anträge, Klagegründe und Argumente im Licht der beiden Urteile des Gerichts vom 21. September 2005, Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533, im Folgenden: Urteil Yusuf des Gerichts) sowie Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649, im Folgenden: Urteil Kadi des Gerichts), zu überdenken.
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    Außerdem wäre es ungerecht, wenn das fragliche Gemeinschaftsorgan den Rügen in einer beim Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, dass es die angefochtene Entscheidung anpasst oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und Klagegründe auf die spätere Entscheidung zu erstrecken oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und zusätzliche Angriffsmittel vorzubringen (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 1982, Alpha Steel/Kommission, 14/81, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, vom 29. September 1987, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, 351/85 und 360/85, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, sowie vom 14. Juli 1988, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, 103/85, Slg. 1988, 4131, Randnrn.
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    3 bis 10 des Urteils des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-0000, im Folgenden: Urteil Kadi des Gerichtshofs), verwiesen.
  • EuGH, 14.07.1988 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    Außerdem wäre es ungerecht, wenn das fragliche Gemeinschaftsorgan den Rügen in einer beim Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, dass es die angefochtene Entscheidung anpasst oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und Klagegründe auf die spätere Entscheidung zu erstrecken oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und zusätzliche Angriffsmittel vorzubringen (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 1982, Alpha Steel/Kommission, 14/81, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, vom 29. September 1987, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, 351/85 und 360/85, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, sowie vom 14. Juli 1988, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, 103/85, Slg. 1988, 4131, Randnrn.
  • EuGH, 29.09.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    Außerdem wäre es ungerecht, wenn das fragliche Gemeinschaftsorgan den Rügen in einer beim Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, dass es die angefochtene Entscheidung anpasst oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und Klagegründe auf die spätere Entscheidung zu erstrecken oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und zusätzliche Angriffsmittel vorzubringen (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 1982, Alpha Steel/Kommission, 14/81, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, vom 29. September 1987, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, 351/85 und 360/85, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, sowie vom 14. Juli 1988, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, 103/85, Slg. 1988, 4131, Randnrn.
  • EuG, 03.02.2000 - T-46/98

    CCRE / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    11 und 12; Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2000, CCRE/Kommission, T-46/98 und T-151/98, Slg. 2000, II-167, Randnr. 33).
  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    - seine Anträge, Klagegründe und Argumente im Licht der beiden Urteile des Gerichts vom 21. September 2005, Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533, im Folgenden: Urteil Yusuf des Gerichts) sowie Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649, im Folgenden: Urteil Kadi des Gerichts), zu überdenken.
  • EuG, 12.07.2006 - T-253/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT MACHT WEITERE DARLEGUNGEN ZU DEN RECHTEN DER

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    Der Rat und die Kommission in ihren Klagebeantwortungen sowie das Vereinigte Königreich in seinem Streithilfeschriftsatz sind dem zweiten Nichtigkeitsgrund des Klägers mit im Wesentlichen den gleichen Argumenten entgegengetreten, mit denen sie in den Rechtssachen, in denen das Gericht die Urteile Yusuf und Kadi sowie die Urteile vom 12. Juli 2006, Ayadi/Rat (T-253/02, Slg. 2006, II-2139) und Hassan/Rat und Kommission (T-49/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), erlassen hat, auf ähnliche Nichtigkeitsgründe der Kläger reagiert hatten.
  • EuGH, 29.09.1987 - 360/85

    Klage auf Erklärung der Nichtigkeit von Entscheidungen der Kommission zur

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-318/01
    Außerdem wäre es ungerecht, wenn das fragliche Gemeinschaftsorgan den Rügen in einer beim Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, dass es die angefochtene Entscheidung anpasst oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und Klagegründe auf die spätere Entscheidung zu erstrecken oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und zusätzliche Angriffsmittel vorzubringen (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 1982, Alpha Steel/Kommission, 14/81, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, vom 29. September 1987, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, 351/85 und 360/85, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, sowie vom 14. Juli 1988, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, 103/85, Slg. 1988, 4131, Randnrn.
  • EuG, 14.12.2018 - T-400/10

    Auswärtige Beziehungen

    Sie bezieht sich insoweit auf die Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461), sowie vom 11. Juni 2009, 0thman/Rat und Kommission (T-318/01, EU:T:2009:187).

    Was die Bezugnahme auf die Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461), sowie vom 11. Juni 2009, 0thman/Rat und Kommission (T-318/01, EU:T:2009:187), betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Umstände des vorliegenden Falls auch von denen, die diesen Urteilen zugrunde liegen, unterscheiden, da, wie sich aus den vorstehenden Rn. 210 bis 215 ergibt, die Begründung der Rechtsakte vom Januar 2011 der Klägerin vor ihrem Erlass ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wurde.

  • EuG, 17.12.2014 - T-72/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der

    Il serait en effet contraire à une bonne administration de la justice et à une exigence d'économie de la procédure d'obliger la partie requérante à introduire un nouveau recours (voir arrêt du Tribunal du 11 juin 2009, 0thman/Conseil et Commission, T-318/01, Rec.
  • EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05

    A / Kommission

    Bei der Auslegung dieser Bestimmung dürfen die formellen Anforderungen aber nicht überspannt werden; andernfalls würde das gerichtliche Verfahren nur schwerfälliger (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Juni 2009, 0thman/Rat und Kommission, T-318/01, Slg. 2009, II-0000, Randnr. 57).
  • EuG, 07.12.2010 - T-49/07

    Fahas / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass im Einklang mit der Rechtsprechung in der Rechtssache Othman/Rat und Kommission (Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2009, T-318/01, Slg. 2009, II-1627, Randnr. 53) die vom Rat erhobene Einrede der Unzulässigkeit zurückzuweisen und die Klage, soweit sie sich auf den Beschluss 2006/1008 bezieht, als zulässig anzusehen ist.
  • EuG, 21.03.2014 - T-306/10

    Yusef / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Dadurch seien seine Grundrechte, insbesondere seine Verteidigungsrechte, sein Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf und sein Recht auf Achtung des Eigentums, in der gleichen Weise verletzt worden wie die Grundrechte der Kläger in den Rechtssachen, die dem Urteil Kadi I des Gerichtshofs und dem Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2009, 0thman/Rat und Kommission (T-318/01, Slg. 2009, II-1627), zugrunde gelegen hätten.
  • EuG, 03.11.2014 - T-90/14

    Secolux / Kommission

    Le CdT n'étant pas auteur de l'acte attaqué ni, par conséquent, du comportement à l'origine du prétendu préjudice subi par la requérante, seule la Commission peut avoir la qualité de partie défenderesse en l'espèce devant le juge de l'Union (voir, en ce sens, arrêt du 7 décembre 1976, Pellegrini/Commission et Flexon-Italia, 23/76, Rec, EU:C:1976:174, points 31 à 33 ; ordonnance du 11 novembre 1987, Nashua e.a./Conseil et Commission, 150/87, Rec, EU:C:1987:484, et arrêt du 11 juin 2009, 0thman/Conseil et Commission, T-318/01, Rec, EU:T:2009:187, points 56 à 58).
  • EuG, 29.09.2010 - T-137/06

    Abdrabbah / Rat

    Dans leurs observations déposées au greffe du Tribunal le 11 septembre 2009, 1es requérants ont invité le Tribunal à adopter l'approche retenue dans l'arrêt du Tribunal du 11 juin 2009, 0thman/Conseil et Commission (T-318/01, Rec.
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