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   EuG, 11.07.1996 - T-271/94   

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https://dejure.org/1996,9181
EuG, 11.07.1996 - T-271/94 (https://dejure.org/1996,9181)
EuG, Entscheidung vom 11.07.1996 - T-271/94 (https://dejure.org/1996,9181)
EuG, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - T-271/94 (https://dejure.org/1996,9181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Europäischer Sozialfonds - Kürzung eines zunächst gewährten Zuschusses - Fehler einer anfechtbaren Handlung - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung eines gewährten Zuschusses; Rückforderung zuviel gezahlter Beträge; Zuschüsse des Europäischen Sozialfonds

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 1; ; VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 6; ; EG-Vertrag Art. 173

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.07.1996 - T-271/94
    Sie beruft sich hierzu auf die Rechtsprechung zum Begriff der anfechtbaren Handlung (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 8; Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnrn. 42 und 46) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1963 in den verbundenen Rechtssachen 23/63, 24/63 und 52/63 (Henricot/Hohe Behörde, Slg. 1963, 469, 484), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, daß eine endgültige Entscheidung voraussetze, daß deren Adressaten eindeutig feststellen könnten, daß ein derartiger Rechtsakt vorliege.
  • EuGH, 05.12.1963 - 28/63

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken NV gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuG, 11.07.1996 - T-271/94
    Sie beruft sich hierzu auf die Rechtsprechung zum Begriff der anfechtbaren Handlung (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 8; Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnrn. 42 und 46) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1963 in den verbundenen Rechtssachen 23/63, 24/63 und 52/63 (Henricot/Hohe Behörde, Slg. 1963, 469, 484), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, daß eine endgültige Entscheidung voraussetze, daß deren Adressaten eindeutig feststellen könnten, daß ein derartiger Rechtsakt vorliege.
  • EuGH, 05.12.1963 - 23/63

    Société anonyme Usines Emile Henricot und andere gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuG, 11.07.1996 - T-271/94
    Sie beruft sich hierzu auf die Rechtsprechung zum Begriff der anfechtbaren Handlung (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 8; Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnrn. 42 und 46) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1963 in den verbundenen Rechtssachen 23/63, 24/63 und 52/63 (Henricot/Hohe Behörde, Slg. 1963, 469, 484), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, daß eine endgültige Entscheidung voraussetze, daß deren Adressaten eindeutig feststellen könnten, daß ein derartiger Rechtsakt vorliege.
  • EuG, 13.12.1995 - T-85/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Eugénio Branco Ldª. -

    Auszug aus EuG, 11.07.1996 - T-271/94
    Die Kommission trägt deshalb gegenüber dem Zuschussempfänger die rechtliche Verantwortung für die Entscheidung, durch die ein Zuschuß des ESF gekürzt wird, unabhängig davon, ob diese Kürzung von der betreffenden nationalen Behörde vorgeschlagen wurde (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94, Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnrn. 23 und 24).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 11.07.1996 - T-271/94
    Sie beruft sich hierzu auf die Rechtsprechung zum Begriff der anfechtbaren Handlung (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 8; Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnrn. 42 und 46) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1963 in den verbundenen Rechtssachen 23/63, 24/63 und 52/63 (Henricot/Hohe Behörde, Slg. 1963, 469, 484), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, daß eine endgültige Entscheidung voraussetze, daß deren Adressaten eindeutig feststellen könnten, daß ein derartiger Rechtsakt vorliege.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-123/03

    Kommission / Greencore

    12 - Vgl. auch Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-271/94 (Branco/Kommission, Slg. 1996, II-749, Randnr. 48).
  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe

    28 Diese Klage wurde vom Gerichtshof mit Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-271/94 (Branco/Kommission, Slg. 1996, II-749) mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, die Kommission habe nicht über den Antrag auf Auszahlung des Restbetrags entschieden.
  • EuG, 27.01.2000 - T-194/97

    Branco / Kommission

    Mit Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-271/94 (Branco/Kommission, Slg. 1996, II-749) wies das Gericht die Klage mit der Begründung als unzulässig ab, die Kommission habe nicht über den Antrag auf Auszahlung des Restbetrags entschieden.
  • EuG, 04.02.1998 - T-93/95

    Laga / Kommission

    Mithin unterliegen die Handlungen, mit denen festgestellt wird, daß die Erzeugung nicht wiederaufgenommen wurde, und diejenigen, mit denen dementsprechend die endgültige Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge abgelehnt wird, der Kontrolle durch die nationalen Gerichte (Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-271/94, Branco/Kommission, Slg. 1996, II-749, Randnr. 53).
  • EuG, 04.02.1998 - T-94/95

    Landuyt / Kommission

    Mithin unterliegen die Handlungen, mit denen festgestellt wird, daß die Erzeugung nicht wiederaufgenommen wurde, und diejenigen, mit denen dementsprechend die endgültige Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge abgelehnt wird, der Kontrolle durch die nationalen Gerichte (Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-271/94, Branco/Kommission, Slg. 1996, II-749, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-413/98

    Frota Azul-Transportes e Turismo

    L 377, S. 1.5: - Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-271/94 (Slg. 1996, II-749, Randnr. 4).
  • EuG, 30.09.1997 - T-151/95

    Inef / Kommission

    23 und 24, und vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-271/94, Branco/Kommission, Slg. 1996, II-749, Randnr. 39).
  • EuG, 14.10.1996 - T-137/96

    Valio Oy gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger

    Unter diesen Voraussetzungen unterliegen die Maßnahmen zur Durchführung dieser Verordnung nicht der unmittelbaren Kontrolle durch den Gemeinschaftsrichter, da es Sache des zuständigen nationalen Gerichts ist, die Gültigkeit nationaler Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung zu überprüfen (siehe Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-271/94, Branco/Kommission, Slg. 1996, II-749, Randnr. 53).
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